Mehr Details
Auffahrung neuer Steinbachstollen
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH · Sondershausen · Thüringen
Beschreibung
Zur Sicherstellung der dauerhaften Entwässerung der Grube Steinbach ist der Bau eines neuen Wasserlösestollens erforderlich. Die Baumaßnahme umfasst: Vorbereitende Maßnahmen (Abriss Schuppen), Erdbau am Voreinschnitt (ca. 2.500 m3) und Sicherung desselben mittels Spritzbeton und Dauerbodennägeln, die Herstellung der bergbaulichen Anlage zur Wasserableitung: Stollenauffahrung, Querschläge/Fluchtwege, Nischen inkl. Wasserrösche durch Sprengvortrieb (ca. 1.350 m), Erkundungsbohrungen (ca. 1.100 m), Dammvorschüttung (ca. 23.700 m3) sowie Herstellung/Prüfung der Kopfsicherheit auf ca. 1.100 m im vorhandenen Steinbachstollen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den Bau eines neuen Wasserlösestollens zur Entwässerung der Grube Steinbach.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen in Thüringen passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Verga-bevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verwandte Bekanntmachungen
📅 .icsWeitere Bekanntmachungen desselben Auftraggebers mit ähnlichem Titel und Zeitraum — automatisch verknüpft.
-
Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
2 Veröffentlichungen
- 27.05.2026 8) Durch von der Planung abweichende vorgefundene geologische Verhältnisse bedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen im Bereich Auffahrung Q3 ab Stollenmeter 897 (Riffkalk-Gneis-Kontaktbereich der Klinger Störungszone), u.a. zusätzlicher Nachriss des Ausbruchsprofils für den zusätzlichen Einbau von nicht geplanten Sicherungsmitteln, Mehraufwendungen für notwendige Aufweitung des Ausbruchsprofils i. V. m. angefallenen Mehrmengen > 110% an Geologischem Mehrausbruch, Beton und Sicherungsmitteln. 9) Herstellen einer Absturzsicherung im Bereich des Voreinschnitts zur langfristigen Gewährleistung der Sicherheit im Bereich Mundloch und der darüber liegenden Halde/Dammvorschüttung (u.a. Setzen von Zaunpfählen als Selbstbohranker, Anbringen einer Vernetzung, Herstellen einer Abspannung). Die zusätzlichen Leistungen wurden notwendig und durch den AG definiert und beauftragt, da sie in den Hauptvertragsleistungen nur erwähnt aber nicht spezifiziert enthalten sind. 10) Beraubearbeiten Blindschacht und zusätzliche Leistungen zur Herstellung der Kopf- und Trittsicherheit der Richtstrecke. Diese Leistungen waren nicht Bestandteil des Hauptauftrags, sie resultieren aus der Betriebsplanerweiterung und wurden durch den AG beauftragt. 11) Mehraufwand sowie Mehrmengen für das Herstellen der Dammvorschüttung als Sicherung der Spülhalde am Lindenleitenstein aus den Bergemassen der Auffahrung, welche z.T. aus den Bereichen mit abweichender Geologie (Riffkalk) stammen und somit ein von der Planung abweichendes Material darstellen (stark entfestigt, hoher Feinkornanteil). Es wurde ein von der Planung abweichender aufwändigerer Aufbau der Dammvorschüttung notwendig. 12) Zusätzliche Leistungen zur Herstellung eines geänderten Sicherungsausbaus aufgrund einer geänderten Ausführungsplanung zur Herstellung der Innenschale im Bereich Stollenmeter 1210 m bis 188 m einschl. Mehrmengen an Konstruktionsbeton, dessen Einbau unter erhöhtem Prüfaufwand für die Erreichung des geforderten Profils der Innenschale sowie zusätzlichen Aufwendungen für die Einmessung und Profilgenauigkeit der Bewehrung Innenschale des vorläufigen Sicherungsausbau sowie der eigentlichen Innenschale erfolgte. aktuell
- 07.05.2025 1) Herstellung einer Rigole zur Haldenböschungsentwässerung wurde im Zuge der BA ersichtlich. 2) Herstellung einer langfristigen und autarken (netzunabhängigen) Energieversorgung der Wassermengenmesseinrichtung am Mundloch Alter Steinbachstollen. 3) Herstellung geänderter und größerer Zwischenlagerflächen aufgrund deutlicher Mehrmengen an zwischenzulagerndem Oberboden und Riffkalk sowie Mehrmengen an einzubauenden Sicherungsmitteln. Die insgesamt engeren Platzverhältnisse bei mäßigem Baugrund machten eine qualitativ hochwertigere Ertüchtigung erforderlich. 4) Durch von der Planung abweichende vorgefundene geologische Verhältnisse bedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen im Bereich Auffahrung Q2/Q3, Stollenmeter 0-169 i. V. m. angefallenen Mehrmengen > 110% an Geologischem Mehrausbruch, Beton und Sicherungsmitteln. Die geplante Ausbruchstechnologie musste von Sprengvortrieb auf mechanischen Vortrieb umgestellt werden, ein komplett neuer Sicherungsausbau wurde erforderlich. 5) Durch von der Planung abweichende vorgefundene geologische Verhältnisse bedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen im Bereich Auffahrung Q1/Q3 Stollenmeter 169 – 408. Aufgrund der unsicheren geologischen Situation im Stollen wurde dieser nach der bereits erfolgten Auffahrung für den Einbau einer zusätzlichen Sicherung im Bereich Stollenmeter 187 bis 193,5 nachgerissen. Zur Einhaltung der immissionsschutzrechtlich festgelegten Grenzwerte waren im Bereich Stollenmeter 189 bis 227,5 die Abschlagslängen zu reduzieren. Im Bereich Stollenmeter 386 bis 408 erfolgte für den zusätzlichen Einbau von nicht geplanten Sicherungsmitteln eine zusätzliche Aufweitung des Ausbruchsprofiles. 6) Mengenüberschreitungen bei Erschütterungs- und Lärmmessungen sowie zusätzlich erforderliche Lärmschutzmaßnahmen. 7) Erschwernisse Auffahrung Q3 Stollenmeter 561 - 695 - Zusätzliche Aufwendungen für die zusätzliche Aufweitung des Ausbruchsprofils für den zus. Einbau von nicht geplanten und erforderlichen Sicherungsmitteln im Augengneis-Riffkalk-Kontaktbereich und dem dort stark entfestigten Riffkalk sowie Mehrkosten für zus. Wasserreinigung sowie Erst- und Sofortmaßnahmen zum Gewässerschutz.
Preiseinschätzung
Basierend auf 72 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →