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Landkreis Reutlingen - Europaweite Vergabe der Lieferung von Möblierung für den Neubau des Landratsamts im Offenen Verfahren
Landratsamt Reutlingen · Reutlingen · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSchreibtische, Schränke, Thekenelemente🏆 Streit Service & Solution GmbH & Co. KG · Gengenbach
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Los 2 VergebenBürodrehstühle🏆 Streit Service & Solution GmbH & Co. KG · Gengenbach
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Los 3 VergebenKonferenz-, Sitzungs- und Besprechungstische🏆 Streit Service & Solution GmbH & Co. KG · Gengenbach
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Los 4 VergebenBesprechungstische in Stockwerksfarben🏆 Streit Service & Solution GmbH & Co. KG · Gengenbach
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Los 5 VergebenBestuhlungen🏆 Streit Service & Solution GmbH & Co. KG · Gengenbach
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Los 6 VergebenSoftseating🏆 Streit Service & Solution GmbH & Co. KG · Gengenbach
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Los 7 AufgehobenMöblierung Cafeteria
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Los 8 VergebenMöblierung Mittelzonen🏆 Streit Service & Solution GmbH & Co. KG · Gengenbach
- Streit Service & Solution GmbH & Co. KG · Gengenbach
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Streit Service & Solution GmbH & Co. KG. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Europaweite Vergabe der Lieferung von Möblierung für den Neubau des Landratsamts Reutlingen. Die Vergabe erfolgt in acht Losen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 500 Pkt.
Das Kriterium Qualität wird durch eine Wertungskommission des Landkreises Reutlingen bewertet. Es gelten die Noten von 1 = "sehr gut" bis 5 = "mangelhaft". Je Qualitätskriterium werden die Angebote miteinander verglichen und hiernach die Noten vergeben. Unter Qualität ist hinsichtlich der Möbel die Güte zu verstehen, welche die angebotenen Möbelstücke auszeichnen. Dabei ist entscheidend, dass mindestens die in den Ausschreibungsunterlagen gestellten Anforderungen an das Produkt erfüllt werden müssen. Hinsichtlich der Auswertung und Bewertung des offerierten Mobiliars wird daher auch Augenmerk daraufgelegt, inwieweit der Bieter eine höhere Qualität anbietet. Sofern das angebotene Mobiliar ausschließlich die durch diese Ausschreibung vorgegebenen Mindestkriterien erfüllt, stellt dies eine ausreichende Leistung dar. Bewertet werden die Möbelstücke nach den folgenden Aspekten: - Konzeptionelle Qualität: Dies beinhaltet die Anforderungen an die Nachliefermöglichkeit und an das Produkt der angebotenen Serie. - Funktionale Qualität: Dies beinhaltet die Möglichkeiten zur Kombination der Möbel, die Möglichkeit der elektrischen Verstellbarkeit und die Veränderbarkeit der Möbelstücke. - Ergonomische Qualität: Dies beinhaltet den Bedienungskomfort, den Nutzungskomfort und die Sicherheit. - Flächenökonomische Qualität: Dies beinhaltet die Nutzungsflächenvielfalt und das Stauraumangebot. - Qualität in Bezug auf das Design: Dies beinhaltet das allgemeine Erscheinungsbild, das zur Verfügung stehende Farbspektrum, Möglichkeiten der Formenauswahl und der Materialien sowie die Schlüssigkeit des Mix aus Formen, Farben und Materialien. - Produktqualität: Dies beinhaltet die Anforderungen an die Lebensdauer, die Konstruktionsstabilität, die Materialstabilität und die Möglichkeit, inwieweit mehrere Möbelteile miteinander sicher und haltbar verbunden werden können sowie Anforderungen an die Reinigung, Lager- und Transportmöglichkeiten. Die einzelnen Merkmale der Qualität sind innerhalb der losspezifischen Auswertungsbögen (Anlage 4) weiter beschrieben. Die Wertungskommission bewertet die Möbel nach den vorgenannten Kriterien und vergibt je Eigenschaft Noten. Hierbei gelten die Noten von 1 = "sehr gut" bis 5 = "mangelhaft" (entspricht bis auf Note "sechs" dem Schulnotensystem). Je Bewerter werden die einzelnen Noten der zu beurteilenden Eigenschaften zu einer Note für den jeweiligen qualitativen Aspekt gebildet. Aus diesen Benotungen aller Bewerter werden Durchschnittsnoten gebildet, die letztendlich über die Punktevergabe entscheiden. Der Bieter mit der besten Durchschnittsbewertung erhält die volle Punktzahl (500 Punkte). Alle nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer Bewertung zur besten Durchschnittsbewertung. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
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Preis 400 Pkt.
Im Rahmen der preislichen Bewertung werden die Angebotspreise durch die Summe der einzelnen Angebotspreispositionen ermittelt. Der Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis erhält die höchste Punktzahl. Die Preise der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Bieter, deren Angebote doppelt so hoch oder höher liegen wie das günstigste Angebot, erhalten 0 Punkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
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Gewährleistungszeitraum 100 Pkt.Qualität
Im Rahmen der Bewertung des Kriteriums Gewährleistungszeitraum wird die Laufzeit der Gewährleistung, die der Bieter dem Auftraggeber als Gewährleistungszeit über den vorgegebenen Mindestgewährleistungszeitraum hinaus einräumt, bewertet. Als Mindestanforderung gilt eine Gewährleistungszeit von drei Jahren (Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis und Vertragsentwurf zu entnehmen, Anlage 2 und Anlage 3). Diese ist zwingend verbindlich. Es steht dem Bieter frei, über diesen Zeitraum hinaus einen eigenen Zeitraum im Angebot zu benennen. Der Bieter, der den längsten Gewährleistungszeitraum über den Mindestgewährleistungszeitraum hinaus anbieten kann, erhält die maximale Bewertung von 100 Punkten. Alle nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer angebotenen Überschreitung des Mindestgewährleistungszeitraums zu der des Bestbieters. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert 1 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von Streit Service & Solution GmbH & Co. KG). Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 117 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Streit Service & Solution GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 20.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 230 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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