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Baufachliche Prüfung und städtebauliche Beratungs- und Prüfungsleistungen für die Stadt Schwedt/Oder
Stadt Schwedt/Oder · Schwedt/Oder · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBaufachliche Prüfung und städtebauliche Beratungs- und Prüfungsleistungen für die Stadt Schwedt/Oder🏆 B.B.S.M. Brandenburgische Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH · Potsdam
- B.B.S.M. Brandenburgische Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH · Potsdam
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Baufachliche Prüfung und städtebauliche Beratungs- und Prüfungsleistungen für die Stadt Schwedt/Oder
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📅 Laufzeit endet am 31.01.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 35 %
Vergütungsparameter davon a) Grundleistungsvergütung Gewichtung 30 % b) Honorar für besondere/weitere Leistungen Gewichtung 5 % (Zeithonorar als Bedarfsposition)
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Projektteam 25 %Qualität
Darstellung des geplanten Projektteams mit Ausführung zur Teamstruktur, Personal- , Kompetenz- und Zuständigkeitsverteilung, sowie zur Vertretungsregelung innerhalb des Projektteams
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Abstimmungen/Zusammenarbeit/Aufgabenverständnis 25 %Qualität
- Darstellung des Ablaufs der baufachlichen Prüfungsphase - Erläuterungen der Vorgehensweise zur Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Zusammenarbeit mit weiteren Planungsbeteiligten - Mitwirken bei fachlich städtebaulichen Vorverhandlungen mit Behörden und anderen fachlich Beteiligten über die Förderungsfähigkeit
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Kosten-, Qualitäts-, Terminmanagement 15 %Qualität
- Darstellung eines Zeitablaufplans auf Grundlage der Aufgabenstellung über die Prüfungsphase, - Darstellung der verwendeten Methodik zum Umgang mit Störungen im Prüfungsablauf, der Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung, Terminsteuerung und Optimierung zur Gewährleistung der vertragsgerechten baulichen Projektrealisierung, - organisatorische Maßnahmen, die der Verbesserung der Leistungszielerbringung dienen (Prozessoptimierung)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer B.B.S.M. Brandenburgische Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbHZuschlagswert 451.010 €2 Veröffentlichungen
- 02.01.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 03.01.2024 Auch in TED EU publiziert
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