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Neubau Wilhelm-Löhe-Förderzentrum in Traunreut - Fachplanerleistungen für Sanitär- und Schwimmbadtechnik, Anlagengruppen 1, 7 anteilig und 8 anteilig gem. §§ 53 ff. HOAI 2021
Diakonisches Werk Traunstein e.V. · Traunstein · Bayern · Nachgeordnete Behörde
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Vergabe-Ergebnis
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: sib Ingenieure GmbH. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Ersatzneubau Wilhelm Löhe Förderzentrum Traunreut - Planung der technischen Ausrüstung, Sanitäranlagen und Schwimmbadtechnik, Anlagengruppen 1, 7 anteilig und 8 anteilig gem. §§ 53 ff. HOAI 2021 Schule, Tagesstätte, Sporthalle, Schwimmhalle, Pflegebäder jeweils mit Sanitärräumen, Teeküchen, Berufsschulküche und Verteilerküche: — Konventionelle Sanitär- und Kanalarbeiten nach dem Kriterium der Barrierefreiheit, — Schwimmbadtechnik für ein Therapiebad mit Hubbodenanlage nach dem Kriterium der Barrierefreiheit.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 20 Pkt.
Darstellung der internen Projektorganisation im Gesamtprozess (20 Punkte) / Gewichtung: 1-fach
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Qualität 20 Pkt.
Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung (20 Punkte) / Gewichtung: 2- fach
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Qualität 15 Pkt.
Darstellung der Einbindung aller am Projekt Beteiligten (15 Punkte) / Gewichtung: 1-fach
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Preis 5 Pkt.
Honorar (5 Punkte) / Gewichtung: 1-fach
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber /Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Preiseinschätzung
Basierend auf 313 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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