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Produktion, Personalisierung und Versand von elektronischen Gesundheitskarten und PIN-/ PUK-Briefen
BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund · Berlin · Berlin
Beschreibung
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auszustellen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und versandfertigen Bereitstellung verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und versandfertige Bereitstellung von PIN-/PUK-Briefen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Produktion, Personalisierung und der Versand von elektronischen Gesundheitskarten (eGK) der Generation G2 und PIN-/PUK-Briefen.
- Die Leistungserbringung muss die versandfertige Bereitstellung verwendungsfähiger eGKs und Briefe sicherstellen.
- Der Auftraggeber ist die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit (BIG direkt gesund) mit Sitz in Berlin.
- Es handelt sich um eine Beschaffung von Lieferungen (supplies) mit dem CPV-Code 30162000.
Gesucht werden Dienstleister für die Produktion, Personalisierung und den Versand von elektronischen Gesundheitskarten (eGK) der Generation G2 sowie von PIN-/PUK-Briefen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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2 Veröffentlichungen
- 14.09.2026 Original-Veröffentlichung
- 13.09.2026 Mit Bekanntmachung vom 25.03.2020 (2020/S 060-143201) wurde - gemeinsam mit anderen gesetzlichen Krankenkassen - der Auftrag zur Produktion von elektronischen Gesundheitskarten der Generation G2 sowie von PIN-/PUK Briefen im offenen Verfahren ausgeschrieben. Die ursprüngliche Laufzeit sollte am 01.11.2020 beginnen und am 30.10.2024 enden. Bei der Konzeption des ursprünglichen Vergabeverfahrens wurde davon ausgegangen, dass spätestens bis Ende 2023 die Spezifikationen für elektronische Gesundheitskarten der Generation G3 vorliegen. Diese Konzeption beruhte auf den zeitlichen Planungen der gematik, die als Nationale Agentur für Digitale Medizin für die Definition und Durchsetzung der verbindlichen Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der Telematikinfrastruktur zuständig ist. Im Laufe des Jahres 2024 wurde jedoch bekannt, dass elektronische Gesundheitskarten der Generation G3 erst ab 01.01.2026 ausgabefähig sein werden. Vor diesem Hintergrund wurde es notwendig, auch im Zeitraum vom 01.11.2024 bis 31.12.2025 weiter elektronische Gesundheitskarten der Generation G2 an die Versicherten auszugeben. Daher wurde der Vertrag gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB bis 31.12.2025 verlängert und die Verlängerung auch im EU-Amtsblatt durch die Auftraggeberinnen jeweils bekannt gemacht. Im Laufe des Jahres 2025 wurde jedoch bekannt, dass elektronische Gesundheitskarten der Generation G3 auch zum 01.01.2026 nicht ausgabefähig sein werden. Vor diesem Hintergrund wurde es erneut notwendig, auch im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 weiter elektronische Gesundheitskarten der Generation G2 an die Versicherten auszugeben. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ist derzeit nicht abzusehen, wann die gematik das Thema eGK G3 wieder aufnimmt und eine neue Planung hinsichtlich der Erstellung der Spezifikationen der eGK G3 erfolgt. Aus diesem Grund wurde von den Auftraggeberinnen entschieden, trotz dieser Ungewissheit ein Vergabeverfahren zur Produktion der eGK G2 mit entsprechenden Anpassungsmöglich auf die Version G3 in Angriff zu nehmen. Dieses Vergabeverfahren wird in 2026 durchgeführt. Aufgrund der Marktsituation, aufgrund der KI-Entwicklung und des allgemeinen Weltgeschehens (Krieg in Nahost) ist derzeit mit längeren Lieferzeiten bei Halbleitern zu rechnen. Um dieser Thematik Rechnung zu tragen und den Anbietern die rechtzeige Beschaffung der Halbleiter zu ermöglichen, wurde bei der Zeitplanung der Vergabe ein entsprechender Zeitpuffer eingeplant, so dass die Beauftragung bereits Ende 2026 erfolgen soll, der Umsetzungszeitpunkt jedoch auf den 01.08.2027 festgelegt wird. Vor diesem Hintergrund wird der laufende Vertrag mit der Idemia Germany GmbH für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.07.2027 verlängert. Anpassungen der Vertragskonditionen (z. B. Preis) sind nicht vorgesehen. Die vorgenommene Änderung des bestehenden Auftrags ist nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 GWB zulässig. Die Änderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die im Rahmen der hiesigen Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden konnten. Die Änderung führt auch weder zu einer Veränderung des Gesamtcharakters des ursprünglichen Auftrags noch zu einer Überschreitung der Grenze von 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 431 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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