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Herstellung und Lieferung von Rohrmaterial für den Bau der FGL 702 (Los 1) und FGL 717 (Los 2)
ONTRAS Gastransport GmbH · Leipzig · Sachsen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenFGL 702 - 16.22127 und 16.22155🏆 Mannesmann Grossrohr GmbH · Salzgitter
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Los 2 VergebenFGL 717 - 16.25158🏆 Mannesmann Grossrohr GmbH · Salzgitter
- Mannesmann Grossrohr GmbH · Salzgitter
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Mannesmann Grossrohr GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die ONTRAS Gastransport GmbH (nachfolgend ONTRAS) fordert gem. § 48 Abs. 9 SektVO hiermit im Rahmen des bestehenden Qualifizierungssystems qualifizierte Unternehmen auf, sich am Verhandlungsverfahren zu beteiligen und bittet um Abgabe eines Angebotes je Los gemäß den nachstehenden Angebotsbedingungen für Herstellung und Lieferung von Rohrmaterial. Los 1 - FGL 702 - 16.22127 und 16.22155. In diesem Ausschreibungsverfahren soll der Rohrmaterialbedarf einschließlich Lieferung und Abladungen an vier Rohrlagerplätze sowie ein Biegewerk bis 27.05.2027 beschafft werden. Die Leitung verläuft von Salzgitter nach Wefensleben. Es handelt sich um ca. 71 km DN 800, DP 84 Rohr zzgl. Biegerohr. Die genauen Anforderungen sind der Spezifikation zu entnehmen. Los 2 - Bobbau. 16.25158. In diesem Ausschreibungsverfahren soll der Rohrmaterialbedarf einschließlich Lieferung und Abladungen an einen Rohrlagerplatz bis 27.05.2027 beschafft werden. Das Material ist in Bob-bau bzw. im Umkreis von 2 km abzuladen. Es handelt sich um ca. 2,5 km DN 800, DP 100 Rohr. Die genauen Anforderungen sind der Spezifikation zu entnehmen.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Änderung der Anforderung an die Unternehmensreferenz, sofern es sich bei dem Bewerber um einen Händler handelt. Die geforderte Leitungslänge wurde von 5km auf 2km herabgesetzt. Weiterhin werden positiv geprüfte Bewerbungen, welche bis zum 15.09.2025, 12:00 Uhr eingehen, für die erste Angebotsabfrage berücksichtigt.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 6 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (33 %)
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. (4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- 04.09.2025 Änderung der Anforderung an die Unternehmensreferenz, sofern es sich bei dem Bewerber um einen Händler handelt. Die geforderte Leitungslänge wurde von 5km auf 2km herabgesetzt. Weiterhin werden positiv geprüfte Bewerbungen, welche bis zum 15.09.2025, 12:00 Uhr eingehen, für die erste Angebotsabfrage berücksichtigt. · in TED EU + oev
- 25.06.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer (2) Mannesmann Line Pipe GmbH · Mannesmann Grossrohr GmbH1 Veröffentlichung
- 11.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 17 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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