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Berlin bewegt sich Rahmenvertrag für Pflege- und Unterhaltungsarbeiten für Bewegungsflächen in drei Berliner Parkanlagen
Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege · Berlin · Berlin · Oberste Landesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
Beschreibung
Berlin bewegt sich Rahmenvertrag für Pflege- und Unterhaltungsarbeiten für Bewegungsflächen in drei Berliner Parkanlagen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
Der Preis wird mit 70 % = 700 Punkte gewichtet. 700 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme in Euro / Brutto. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Gesamtsumme. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Preisen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma mittels folgender Formel: P = 700 – (350 ∙ [X/N]) P = zu ermittelnde Punktzahl pro Bieter/in N = niedrigster Preis X = zu wertender Preis
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Qualität 30 %
1. Maximal können beim Zuschlagskriterium Qualität 300 Punkte erzielt werden, insgesamt 30% = 300 Punkte 1.1 Erfahrung mit ähnlichen Projekten 10% = 100 Punkte 1.2 Organisation und Zuverlässigkeit Reaktionszeiten und Handeln bei Störungen oder Schäden 10% = 100 Pkt. 1.3 Abstimmungen mit Auftraggeber (AG) und Dokumentation der Pflegearbeiten 10% = 100 Pkt. Die Bewertung der Angebote zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt anhand von Konzepten der Bieter zu den einzelnen nachfolgend aufgeführten Unterkriterien. Je Unterkriterium zu dem Zuschlagskriterium Qualität (Ziffer 1.1 bis 1.3) ist ein Einzelkonzept zu erstellen und einzureichen. Die Bewertung erfolgt aus Gründen der Gleichbehandlung sämtlicher Bieter ausschließlich auf Grundlage des geforderten Konzeptumfangs (insgesamt maximal 10 Seiten, DIN A 4, Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5 Zeilen sowie Seitenränder (oben, links, rechts: jeweils 2,5 cm; unten: 2 cm). Die eingereichten Konzepte/Unterlagen werden Vertragsbestandteil. Die Bewertung der Konzepte erfolgt als Prozentsatz bezogen auf die erreichbare Maximalpunktzahl je Unterkriterium in folgenden Bewertungsstufen: 100 % = Sehr gute Darstellungen ohne Mängel, klar strukturierte logisch aufgebaute Vorgehensweise, keine Fragen / Aspekte bleiben offen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts. 75 % = Gute Darstellungen mit wenigen kleineren Mängeln, überwiegend klar strukturierte logisch aufgebaute Vorgehensweise; nur wenige offene Fragen / Aspekte, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzeptes. 50 % = Zufriedenstellende Darstellungen mit vielen kleineren Mängeln, brauchbar strukturierte logisch aufgebaute Vorgehensweise; mehrere offene Fragen / Aspekte, zufriedenstellende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzeptes. 25 % = Unterdurchschnittliche Darstellungen mit größeren Mängeln, nur wenig strukturierte Vorgehensweise; viele offene Fragen / Aspekte, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzeptes. 0 % = Fehlende oder ungenügende Darstellungen mit schwerwiegenden Mängeln, unstrukturierte Vorgehensweise, viele offene Fragen / Aspekte, ungenügende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts. Erfüllen die Aussagen in einem Konzept oder einem Konzeptunterpunkt die Anforderungen unterschiedlicher Bewertungsstufen, nimmt die Auftraggeberin unter Wahrung ihres Beurteilungsspielraums eine wertende Gesamtbewertung vor, die sich zwischen den in Betracht kommenden Bewertungsstufen einordnet. Maximal können beim Zuschlagskriterium Qualität 300 Punkte erzielt werden. Der Auftraggeber erwartet in den Konzepten Aussagen zu folgenden Fragestellungen / Aspekten. Die Aspekte werden einzeln bewertet und führen in Summe zu einer maximalen Punktzahl von 300. 1.1. Erfahrung mit ähnlichen Projekten Bewertet werden die Qualität der beiden im Formular „Formularverzeichnis und Mindestanforderungen“ benannten Referenzprojekte zu vergleichbaren Leistungen in öffentlichen Grünanlagen innerhalb der letzten drei Jahre. Der Nachweis erfolgt über die Referenzliste mit Angaben zu Ansprechpartnern, Leistungsbeschreibung, Inhaltliche Beschreibung des Bieters sowie – sofern verfügbar – Arbeitszeugnissen oder ähnliches. 1.2. Organisation und Zuverlässigkeit Bewertet wird die Einsatzbereitschaft bei sicherheitstechnischen Mängeln und (kurzfristigen) Ereignissen (z.B. Vandalismus, Unwetter). → Nachweis durch Einsatzkonzept 1.3. Abstimmungen mit Auftraggeber (AG) und Dokumentation der Pflegearbeiten Bewertet wird die Nachvollziehbarkeit der Leistungen (z.B. digitale Berichte, Fotodokumentation), sowie das Einhalten von Fristen (Bsp.: Rechnungslegung) und Absprachen mit dem AG (bei optionalen Leistungen) erfolgen. → Darlegung, wie die Dokumentation sämtlicher Nachweise (Software, Formulare, Musterberichte oder Dokumentationssystem) und Abstimmung mit dem AG erfolgt
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1 €1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 65 Tage nach Fristende
Auftragnehmer freiRaum4lifeAuftragsvolumen (Rahmen) 52.940 €1 Veröffentlichung
- 18.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 27 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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