Zertifikate
Die Anforderungen aus DIN 18040-1 und DIN 18040-2 (Barrierefreiheit)sind zwingend zu beachten.
Gemeinde Eitting · Oberding · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Auf dem Grundstück in der Lindenstraße auf den Flurstücken 588/1, 558/4 und 590 ist der Neubau eines Kinderhauses mit einer drei-gruppigen Kinderkrippe und eines drei-gruppigen Kindergartens geplant. Je Krippengruppe sind 13 Kinder und 3 Betreuer vorgesehen; je Kindergartengruppe 26 Kinder und 2 Betreuer. Weiter sind Räume für die Verwaltung, Intensivräume, ein Mehrzweckraum, ein Speiseraum, eine Küche sowie Lagerräume geplant. Die Anforderungen aus DIN 18040-1 und DIN 18040-2 (Barrierefreiheit)sind zwingend zu beachten. Die Technikräume befinden sich im Untergeschoss. Das komplette Gebäude wird über eine Lüftungsanlage im Keller be- und entlüftet. Die Lüftungsanlage soll mit einer integrierten Wärmepumpe auch im Sommerfall kühlen. Die Aussenluft und Fortluft werden über das Erdreich nach Aussen zu zwei Lüftungstürmen geführt. Die Versorgungsleitungen im Gebäude werden komplett gedämmt. Als Luftauslässe kommen Schlitzschienen zur Ausführung. Zusätzlich gibt es noch Nebenräume und eine Küche. Diese Räume werden mit separaten Abluftventilatoren ausgestattet.
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für lüftungstechnische Arbeiten im Rahmen des Neubaus eines Kinderhauses in Eitting.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=326420
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Die Anforderungen aus DIN 18040-1 und DIN 18040-2 (Barrierefreiheit)sind zwingend zu beachten.
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