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Baumeister
Gemeinde Kranzberg · Kranzberg · Bayern · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
Beschreibung
Baustelleneinrichtung Erdarbeiten Aushub Kleinbereiche ca 200m³ Hinterfüllung Frostschutzkies hangseitig ca 1000m³ Arbeits- und Schutzgerüst ca 1650m² Stahlbetonarbeiten : Bodenplatte 30cm ca 400m², Fundamente ca 45m³, Wände 24cm ca 540m², Wände 30cm ca 110m², Stützen StB rund / rechteckig ca 250 lfm Decke 26-30cm ca 1270 m², Treppenlauf / Treppenpodest ca 45m² Sichtbeton SB3 Wände, Stützen ca 750m² Fertigteile StB SB3 vorgehängt, thermisch getrennt ca 160m² Bewehrung 500S ca 60to, 500M ca 55to Perimeterdämmung ca 260m², Abdichtung bituminös W2.1-E ca 420m² Mauerwerk Lehmziegel Sichtmauerwerk 24cm Innenbereich ca 310 m² Grund- und Entwässerungsleitungen von DN100 bis DN150 ca 100m, Wand- und Flächendrainage DN 125 ca 250 m, Trinkwasserleitung Da 50 ca 65m Fundamenterder ca 400m, Kabelschutzrohr Erdleitung ca 260m, Betoneinlegerohr ELT 25-32mm ca 2800m
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 63 Tage nach Fristende
Auftragnehmer dechant hoch- und ingenieurbau gmbhZuschlagswert 1.078.535 €1 Veröffentlichung
- 13.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 13.335 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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