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Machbarkeitsstudie: Rahmenbedingungen für den Schutz des Welterbes vor den Folgen des Klimawandels verbessern
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Oberste Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
REICHER HAASE ASSOZIIERTE GmbH Kleines Unternehmen
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist eine Machbarkeitsstudie zum Schutz von UNESCO-Welterbestätten vor Klimawandelfolgen.
- Die Studie soll institutionelle Vorschläge und Vernetzungsmöglichkeiten für die Klimaanpassungsstrategie des Bundes bewerten.
- Der Auftraggeber ist das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
- Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung mit einem geschätzten Wert, der nicht explizit genannt wird, aber auf eine mittlere Komplexität hindeutet.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Deutschland ist verantwortlich für den Erhalt des außergewöhnlichen universellen Wertes von derzeit (2026) 55 UNESCO-Welterbestätten (52 Kulturerbestätten und 3 Naturerbestätten) sowie acht Geoparks. Die UNESCO und ihre Beratergremien werten Klimawandelfolgen als höchste Gefährdung für den langfristigen Erhalt des Kultur- und des Naturerbes. Die materiellen Schäden durch akute und schleichende Klimawandelfolgen steigern nicht nur die Kosten des Erhalts, viele Verluste und Schäden sind monetär auch nicht zu kompensieren und gefährden den außeror-dentlichen, universellen Wert des Welterbes. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) koordiniert federführend die Klimaanpassungsstrategie des Bundes. Der Schutz der UNESCO Welterbestätten und der UNESCO Geoparks in Deutschland ist als ressortübergreifendes Ziel angelegt, wobei die Bundesländer und die jeweils zuständigen Stellen vor Ort die Verantwortung für die Umsetzung tragen. Das Bundeskabinett hat 2024 Ziele, Unterziele und Maßnahmen für das Handlungsfeld „Schutz des Welterbes“ in der Klimaanpassungsstrategie beschlossen. Im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS 2024) gibt es für ressortübergreifende Handlungsfelder ein Cluster „Übergreifendes“, welches gemeinsame Ziele der Ressorts enthält. Das BMUKN führt die Aktivitäten des Bundesministeriums für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung (BMWSB), des Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) sowie des Auswärtigen Amtes (AA) zusammen und steuert die Zielerreichung. Dabei trägt jedes Ressort im Rahmen seiner Zuständigkeiten eigenverantwortliche Maßnahmen bei, die in der Summe die Zielerreichung gewährleisten. Für den Schutz des Welterbes vor den Folgen des Klimawandels ist als Ziel Ü-4 im Cluster „Übergreifendes“ in der Klimaanpassungsstrategie des Bundes Folgendes verankert: „Der Bund zeigt einen nationalen Rahmen mit Indikatoren und Maßnahmen auf entsprechend der internationalen Grundsatzdokumente und Aktionsp
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📅 Laufzeit endet am 15.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaanpassung
- Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gesamtkonzept 70 %Qualität
Im Rahmen der Angebotserstellung ist ein bewertbares Konzept vorzulegen, aus dem die Umsetzung des in der Leistungsbeschreibung (LB) genannten Leistungsumfanges hervorgeht. Formale Anforderungen und Hinweise an/zum Konzept: Das Konzept ist in deutscher Sprache unter Beachtung folgender Vorgaben abzufassen: - max. 30 Seiten DIN A4 (ohne Anlagen) - Schriftart Arial, Schriftgröße 12 - max. Seitenzahl vorangestellte, nicht (ohne Anlagen) wertungsrelevante Inhalte (z.B. Deckblatt, Inhalts-/Abkürzungsverzeichnis): 5 Seiten - Anlagen erlaubt; max. Seitenanzahl: 20 Seiten - maximale Gesamtseitenanzahl (inkl. Anlagen und vorangestellter, nicht wertungsrelevanter Inhalte): 55 Alle Seiten und deren Inhalte, welche den vorgegebenen maximalen Umfang überschreiten, werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Bewertet wird gemäß Vergabeunterlage 03.04 Übersicht Zuschlagskriterien: Unterkriterium 2.1 Darstellung zum Hintergrund und Verständnis des Vorhabens Unterkriterium 2.2 Darstellung der Vorgehensweise Unterkriterium 2.3 Plausibilität, Detailliertheit und Nachvollziehbarkeit des konzeptionellen Ansatzes sowie die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Themen und Fragestellungen Unterkriterium 2.4 Plausibilität, Nachvollziehbarkeit und Detailliertheit der Kostenkalkulation
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Preis 30 %
Hierzu wird das Formular 03.06 der Vergabeunterlagen gefordert und gemäß Vergabeunterlage 03.04 Übersicht Zuschlagskriterien bewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 55 Tage nach Fristende
Auftragnehmer REICHER HAASE ASSOZIIERTE GmbHZuschlagswert 183.086 €1 Veröffentlichung
- 09.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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