Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, das eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor:
Benennung von mindestens zwei Referenzprojekten aus den letzten fünf Jahren, ausgehend vom Ende der Abgabefrist der Angebote (siehe Pkt. 2.6, Anlage A1), deren Leistungen und Umfang mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Lieferung von Gleismaterialien für Straßenbahn-, Stadtbahn- oder Eisenbahninfrastruktur). Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage A4, Abschnitt A4.7) zu verwenden. Zudem sind Angaben zu Kontaktdaten der Referenzgeber, der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten, das Liefervolumen sowie der Umsetzungszeitraum zu machen.
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Hinweise zu den Referenzen: Beruft sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft auf eine von einem anderen Unternehmen erbrachte Referenz und ist dieses Unternehmen infolge von unternehmens- oder gruppeninternen Umstrukturierungen im Bewerber/oder einem Mitglied einer Bietergemeinschaft aufgegangen, ist vom Bieter/der Bietergemeinschaft nachvollziehbar darzulegen, inwieweit das mit der Referenz erworbene Know-How und Erfahrungswissen und die für die Produktion erforderlichen Ressourcen vorhanden und gesichert sind.
Die Auftraggeberin behält sich vor:
- zu den angegebenen Referenzen Nachforschungen anzustellen und/oder zusätzliche Informationen einzuholen.
- bei der Feststellung, dass Angaben falsch sind oder der Bieter eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, die betreffende Referenz von der Wertung auszunehmen oder ganz aus dem Vergabeverfahren auszuschließen.