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Bühnenbild Badisch-Pfälzische Fastnacht
Südwestrundfunk · Stuttgart · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Beschreibung
Der Südwestrundfunk (SWR) beabsichtigt im Zuge eines offenen Verfahrens den Bau eines Bühnenbilds für die Sendung „Badisch-Pfälzische Fastnacht“ sowie weitere dazu gehörende Dienstleistungen wie Transport, Montage, Demontage, Vorortbetreuung, Einlagerung und Wiederaufbau in den Folgejahren an einen externen Dienstleister zu vergeben.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Kultur & Veranstaltungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist der Bau und die Dienstleistung für ein Bühnenbild für die Sendung „Badisch-Pfälzische Fastnacht“.
- Das offene Vergabeverfahren hat einen geschätzten Wert von 290.000 EUR.
- Umfassende Dienstleistungen wie Transport, Montage, Demontage, Vorortbetreuung und Einlagerung sind Teil des Auftrags.
- Der SWR erwartet eine professionelle Ausführung über mehrere Jahre, inklusive Wiederaufbau.
Der Südwestrundfunk (SWR) vergibt den Bau eines Bühnenbilds für die Sendung „Badisch-Pfälzische Fastnacht“ sowie zugehörige Dienstleistungen wie Transport, Montage und Einlagerung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vor-gelegt werden, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist oder vergleichbarer Nachweis (bspw. Partnerschaftsregister), (nicht älter als 12 Monate, ab Bekanntmachungsdatum).
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung. Die Versicherung weist die branchenüblichen Deckungssummen aus und umfasst mindestens folgende Schadenssummen: € 3 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden und € 1 Mio. für Vermögensschäden.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt und mindestens 65 Punkte erreicht.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Einbeziehung weiterer Unternehmen: Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche finanziell-wirtschaftliche und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§ 47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung im Angebot ausgefüllt einzureichen.
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate bezogen auf das Bekanntmachungsdatum). Aus dem Nachweis muss eine Risikoklasse oder eine Ausfallwahrscheinlichkeit hervorgehen. Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse III
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mindestens drei Referenzen vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen fünf Jahren bei denen der Bau eines Bühnenbilds, Auf- und Abbau sowie die Einlagerung Auftragsinhalt war, mit folgenden Angaben: • Name des Auftraggebers • Ausführungstermin und Dauer des Auftrages • Erfüllungsort der Leistungserbringung • Detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistung (Anzahl, Wiederholungen und Intervalle des Bühnenaufbaus; Bühnenart) • Auftragsvolumen in Euro
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 290.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 26.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 146 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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