Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet
KI Der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal sucht einen Dienstleister für die Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet.
bonnorange AöR · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 26.11.2026, 10:00 Uhr (noch 28 Tage)
In Los 1 (Sammlung und Umschlag) übernimmt der Auftragnehmer die mindestens wöchentliche Leerung von derzeit 100 Alttextilcontainern mit Frontöffnung an 93 Standorten im Bonner Stadtgebiet (lose Sammlung in Säcken ohne Verpressung), einschließlich Standplatzreinigung und Füllgraddokumentation. Die erfassten Alttextilien sind trocken und sauber zu einer vom Auftragnehmer vorzuhaltenden, abfallrechtlich genehmigten zentralen Umschlaganlage im Umkreis von maximal 15 km (Luftlinie ab Lievelingsweg 110, 53119 Bonn) zu transportieren, dort vorab von groben Fehlwürfen (Restmüll, Elektrokleingeräte) zu befreien und in die von Los 2 gestellten Wechselbrücken zu verladen; die Vergütung erfolgt über einen Festpreis pro Behälterleerung unter Berücksichtigung sozialer Zuschlagskriterien. In Los 2 (Annahme, Sortierung und Verwertung) stellt der Auftragnehmer die erforderlichen Wechselbrücken an der Umschlaganlage aus Los 1 bereit, transportiert die übernommenen Mengen ab und führt sie nach amtlich geeichter Eingangsverwiegung einer eingehausten, trockenen Lagerung sowie einer materialschonenden Sichtung und Sortierung gemäß LAGA M 40 (Vorbereitung zur Wiederverwendung nach § 6 KrWG) durch einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb (oder gleichwertig gem. EfbV) zu; abgerechnet wird monatlich über einen Festpreis bzw. Erlös je Tonne inklusive jährlicher detaillierter Quoten- und Verwertungsbilanzen. Erhält ein Bieter den Zuschlag für beide Lose, entfällt die Pflicht zur Vorhaltung der Umschlaganlage samt Wechselbrückenlogistik zugunsten eines Direkttransports in die eigene Sortieranlage. — In Los 1 (Sammlung und Umschlag) übernimmt der Auftragnehmer die mindestens wöchentliche Leerung von derzeit 100 Alttextilcontainern mit Frontöffnung an 93 Standorten im Bonner Stadtgebiet (lose Sammlung in Säcken ohne Verpressung), einschließlich Standplatzreinigung und Füllgraddokumentation. Die erfassten Alttextilien sind trocken und sauber zu einer vom Auftragnehmer vorzuhaltenden, abfallrec
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Branche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
Gegenstand ist die Dienstleistung zur kommunalen Sammlung, zum Umschlag sowie zur Sortierung und hochwertigen Verwertung bzw. Entsorgung von Alttextilien im Stadtgebiet Bonn für die bonnorange AöR.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Berufsregister; Handwerksrolle, Handelsregister, IHK (UVgO, VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): (beide Lose) Angabe über die Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle, IHK) ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise oder eine begründende Erklärung zu keiner Eintragung in einem der Register verpflichtet zu sein
Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): (Beide Lose) Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers in folgender Mindesthöhe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu erbringen: 5.000.000 EUR
(Los 2) Mit dem Angebot ist ebenfalls ein Nachweis über eine Umwelthaftpflichtversicherung des Auftragnehmers in der Mindesthöhe von 1.000.000 EUR je Schadensfall einzureichen.
Der Auftraggeber hält die aufgeführten Mindestdeckungssummen als angemessen.
Zu Los 1: Sammlertätigkeit gemäß § 53 KrWG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Angebot hat der Auftragnehmer sowie Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher nachzuweisen, dass er die beabsichtigte Sammlertätigkeit (Sammlung von Alttextilien/Abfällen) gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bei der zuständigen Behörde ordnungsgemäß angezeigt hat und die Voraussetzungen zur Durchführung der Sammlung erfüllt.
Dieser Nachweis kann in geeigneter Weise erfolgen durch:
1. Vorlage einer Kopie der Sammleranzeige, welche bei der zuständigen Behörde (z.B.
Bezirksregierung) eingereicht wurde, und
2. Bestätigung der zuständigen Behörde über den Eingang und die formelle Ordnungsmäßigkeit der Anzeige oder falls die Bearbeitung noch läuft, eine Eigenerklärung, dass
die Voraussetzungen für die Sammlertätigkeit nach § 53 KrWG bei Leistungsbeginn vorliegen werden.
Mindestumsatz (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): (Los 1) Mit dem Angebot ist ein Mindestjahresumsatz bei vergleichbarer Tätigkeit, im Bereich Sammlung von Alttextilien/Abfällen, i. H. v. 250.000 EUR netto einzureichen.
Der Bieter hat dies in geeigneter und nachvollziehbarer Form mit Angebotsabgabe einzureichen. Der Mindestjahresumsatz muss in den letzten beiden Geschäftsjahren nachweisbar
erreicht worden sein. Geeignete Formen sind:
a) Bankerklärungen
b) Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen oder
c) Erklärungen über Gesamtumsatz pro Jahr, die auf Verlangen durch geeignete Nachweise zu
belegen sind
(Los 2) Mit dem Angebot ist ein Mindestjahresumsatz bei vergleichbarer Tätigkeit, im Bereich
Entsorgungs- / Verwertungsleistungen, i. H. v. 250.000 EUR netto einzureichen.
Der Bieter hat dies in geeigneter und nachvollziehbarer Form mit Angebotsabgabe
einzureichen. Der Mindestjahresumsatz muss in den letzten beiden Geschäftsjahren nachweisbar erreicht worden sein. Geeignete Formen sind:
a) Bankerklärungen
b) Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen oder
c) Erklärungen über Gesamtumsatz pro Jahr, die auf Verlangen durch geeignete Nachweise zu
belegen sind.
Zu Los 2: Nachweis nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der mit der Annahme bzw. anschließenden Verwertung beauftragte Auftragnehmer sowie
Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher muss über die zur Aufgabenerfüllung
erforderlichen behördlichen Genehmigungen verfügen und soll zertifizierter
Entsorgungsfachbetrieb gem. den Vorgaben des KrWG i. V. m.
Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sein oder über vergleichbare Zertifikate verfügen.
Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot abzugeben.
Die Verwertungswege sind von der Annahme bis zur Verwertung/Verwendung auf einem
gesonderten Blatt detailliert zu beschreiben und dem Angebot beizufügen. Die
Verwertungsbetriebe sind im Angebot zu benennen, soweit es sich nicht um
Unterauftragnehmer handelt.
Handelt es sich bei dem Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher um
einen nicht zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb gem. KrWG i. V. m. EfbV sind alternativ
entsprechende Nachweise gem. § 7 (3) EfbV mit dem Angebot vorzulegen.
Diese umfassen insbesondere:
1. Erbringen von Nachweisen über die Durchführung abfallwirtschaftlicher Tätigkeiten:
a. Behördliche Planfeststellungen, Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse und
Bewilligungen sowie die Vorlage über der mit ihnen verbundenen sonstigen
Auflagen und Anordnungen der zuständigen Behörden sowie deren Erfüllung
b. Nachweise über die Überwachung und Kontrolle der durchzuführenden Tätigkeit
und
c. Nachweise über die Fach- und Sachkunde und notwendige Zuverlässigkeit des
eingesetzten Personals der durchzuführenden Tätigkeit
2. Versicherungsschutz:
Nachweis über Betriebs- und Umwelthaftpflicht sowie Umweltschadenversicherung
3. Betriebstagebuch:
Nachweis über das Führen eines Betriebstagebuchs, aus dem Angaben über Art,
Menge, Herkunft und Verbleib der beauftragten Leistung und Verwertung hervorgehen
und besondere Vorkommnisse, insbesondere Betriebsstörungen, die Auswirkungen auf
die ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung haben können, einschließlich der
möglichen Ursachen und der zur Abhilfe getroffenen Maßnahmen dokumentiert sind.
Auf Verlangen werden AG Kopien dieser Nachweise, bezogen auf den beauftragten
Leistungsumfang, überlassen.
Referenzen (UVgO, VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): (beide Lose) Mit dem Angebot ist ebenfalls eine Referenz mit vergleichbarem Umfang und Dienstleistung mittels Eigenerklärung einzureichen. Die Leistung muss in den letzten drei Jahren erbracht worden sein. Die Erklärung soll auf einem Blatt das Auftragsvolumen, Vertragslaufzeit und
Kontaktdaten enthalten. Der Auftraggeber behält sich eine Aufklärung zu den zur Referenz
gemachten Angaben vor.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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