Mehr Details
IT-Unterstützungsleistungen für Fachinformationssysteme 2024-2028 als RV
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW · Recklinghausen · Nordrhein-Westfalen · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
-
Los 1 VergebenIT-Unterstützungsleistungen für Fachinformationssysteme 2024-2028 als RVRahmen 672.269 €🏆 UWerk · Münster
- UWerk · Münster
Beschreibung
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), nimmt als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur? und Verbraucherschutz NRW gem. des § 6 Bundesnaturschutzes die Aufgabe wahr, Natur und Landschaft in NRW zu beobachten. Dies wird u.a. durch die Landesweite Biotopkartierung NRW umgesetzt. Diese Daten bzw. Landschaftsinformationen werden soweit möglich in einem großen Fachverfahren OSIRIS 2.0 zusammengeführt und verwaltet und in Form von Fachinformationssystemen (FIS) für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Für alle Fachinformationssysteme (FIS) liegen Dokumentationen vor, die deren Inhalte, Funktionsweisen, usw. erläutern. Alle FIS liegen gebündelt in einer Serverumgebung; die Serverkonstellation ist in einem IT-Betriebskonzept (welches den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt ist) beschrieben. Zurzeit werden 32 z.T. umfängliche FIS betrieben. Fast alle FIS haben als Kernbestandteil Web-GIS-Anwendungen. Die FIS können unter http://www.lanuv.nrw.de/service/infosysteme.htm unter dem Gliederungsbegriff "Natur" (bzw. Klima) in Augenschein genommen werden. Es können neue FIS hinzukommen, die nach Bereitstellung durch den Ersteller automatisch in den zu pflegenden Bestand übergehen. Die hier ausgeschriebenen IT-Leistungen müssen grundsätzlich für alle FIS angeboten werden. Alle für die Leistungen notwendigen Berechtigungen auf dem Server zu arbeiten werden vom AG beim Hosting-Dienstleister erwirkt. Das Hosting der FIS erfolgt auf der Cloudcomputing Plattform vom Microsoft, als "Infrastrukture as a Service" (IaaS). Die Leistungen ist vorrangig gedacht als "Hilfe zur Selbsthilfe", d.h. es ist den fachlich Verantwortlichen im LANUV zu ermöglichen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eigenständig die Inhalte von FIS zu aktualisieren. Insofern wird unter Unterstützungsleistungen auch die Erstellung und der 1st level support von Editiermöglichkeiten verstanden, die Bereitstellung von Administrati-onswerkzeugen z
Vollständige Beschreibung (2.466 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele IT & Digitalisierung-Ausschreibungen in Nordrhein-Westfalen passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „IT & Digitalisierung" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
📅 Laufzeit endet am 29.02.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 100 Pkt.
Als Wertungskriterium wurde ausschließlich der Preis zugrunde gelegt. Der Preis ergibt sich aus den angebotenen Stundensätzen der benannten Tätigkeiten (gem. Ziffer 13.5 des Dokumentes Ausschreibungsbestimmungen) sowie den Fahrtkostenpauschalen. In Ziffer 13.5 der Ausschreibungsbestimmungen wurde ebenfalls bekanntgegeben, mit welchen Faktoren die Angebotspreise gewichtet und die Berechnung in Punkte umgesetzt wurde. Im Ergebnis geht der Zuschlag an die höchste Gesamtsumme in Punkten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verwandte Bekanntmachungen
📅 .icsWeitere Bekanntmachungen desselben Auftraggebers mit ähnlichem Titel und Zeitraum — automatisch verknüpft.
-
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer UWerk1 Veröffentlichung
- 01.03.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
Watchlist buchen →Nächste Ausschreibung bei Landesamt für Natur, Umwelt und Verbrau… nicht verpassen?
Auftraggeber-Alert ab 9 €/Mo — tägliche Email sobald etwas ausgeschrieben wird.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →