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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Hochrangige Regierungsberatung in Osteuropa, auf dem Westbalkan, im Südkaukasus und in Zentralasien - Beratungsleistungen zur Unterstützung wirtschaftspolitischer Reformprozesse

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde

Angebote bis 11.11.2026, 09:00 Uhr (noch 21 Tage)

Beschreibung

Die hochrangige Regierungsberatung wird in Staaten in Osteuropa, auf dem Westbalkan, im Südkaukasus und in Zentralasien durchgeführt. Aktuell erfolgt die Beratung in den Ländern Ukraine, Belarus (derzeit ausgesetzt), Moldau, Georgien (derzeit ausgesetzt), Usbekistan und Kosovo. Ab 2027 soll die Beratung in den Ländern Ukraine, Moldau, Usbekistan, Kosovo, Albanien und Nordmazedonien erfolgen. Bei Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel ist als weiteres Programmland Armenien vorgesehen. Kern und Voraussetzung für die Akzeptanz der Beratung bei den Regierungen der Zielländer ist die Unabhängigkeit und Nachfrageorientierung der Beratung. Die Beratung wird auf Wunsch und Nachfrage von Institutionen des Partnerlandes erbracht. Die konkreten Themen für die wirtschaftspolitische Beratung werden vorrangig von Institutionen und Regierungsstellen der Partnerländer dem AN oder dem BMWE gegenüber vorgeschlagen. Damit ergänzt die Regierungsberatung das Instrumentarium der Außenwirtschaftsförderinstrumente, die sich vornehmlich an Unternehmen richten. Der AN tritt in der Ausführung des Auftrags als eigenständiger Akteur auf. Der AN hat in Abstimmung mit dem AG auf das Auftragsverhältnis zu verweisen.

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. ✏️ Änderung

    Ergänzende Informationen

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Beratung & Dienstleistungen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand ist die wirtschaftspolitische Beratung von Regierungsstellen in ausgewählten Partnerländern zur Unterstützung von Reformprozessen.
  • Der Auftragnehmer agiert als eigenständiger Akteur und muss eine hohe Unabhängigkeit sowie Nachfrageorientierung gewährleisten.
  • Das Projekt umfasst die Beratung in Ländern wie Ukraine, Moldau, Usbekistan, Kosovo, Albanien und Nordmazedonien ab 2027.
  • Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit einem geschätzten Auftragswert von rund 11,76 Millionen Euro.
  • Bieter müssen nachweisen, dass sie in der Lage sind, hochrangige politische Beratung in volatilen internationalen Kontexten professionell zu steuern.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sucht einen Auftragnehmer für hochrangige wirtschaftspolitische Regierungsberatung in Osteuropa, auf dem Westbalkan, im Südkaukasus und in Zentralasien.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

  • Qualitative Zuschlagskriterien 70 %
    Qualität

    Die qualitativen Zuschlagskriterien besehen aus: - Personal (30%), davon Unterkriterium 1 "Gesamtprojektleitung mit Stellvertretung (10 von 30%); Unterkriterium 2 "Länderkoordination mit Stellvertretung je Partnerland (20 von 30%)" - Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20%) - Umsetzungskonzept (50%), davon Unterkriterium 1 "Initiierung und Umsetzung von Einzelberatungsvorhaben (20 von 50%)"; Unterkriterium 2 "Beratungsunterlagen (15 von 50%)", Unterkriterium 3 "Leistungsformat Newsletter/ Wirtschaftsausblicke (5 von 50%)"; Unterkriterium 4 "Öffentlichkeitsarbeit (10 von 50%)"

  • Preis 30 %

    ACHTUNG: Das Auftragsvolumen ist begrenzt. Das jährliche Auftragsvolumen (sowie ggf. die Verlängerungsoption) liegt schätzungsweise zwischen 2.500.000 Euro brutto und 2.800.000 Euro brutto (einschließlich Reisekosten sowie der Option für Armenien und für Beratungsleistungen in weiteren Ländern wie z.B. Belarus und Georgien im Bedarfsfall). Das Angebot für die Gesamtlaufzeit (einschließlich Verlängerungsoption) muss unterhalb von 14.000.000 Euro brutto liegen. Diese Vorgabe ist bei der Angebotserstellung zwingend zu berücksichtigen. Sofern der Gesamtangebotspreis über 14.000.000 Euro brutto liegt, kann das Angebot nicht berücksichtigt werden und wird von der Wertung ausgeschlossen. - Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen. - Das Preisblatt weist auftragsbezogen das geschätzte, jährliche Leistungsvolumen aus. Durch Multiplikation ergeben sich daraus Preise für Grundlaufzeit, die Verlängerungsoptionen sowie der Netto- und Bruttogesamtangebotspreis (einschl. aller Leistungsoptionen) für die Gesamtlaufzeit. Ggf. sind Ausführungen zur Zusammensetzung des Angebotspreises im schriftlichen Angebot vorzunehmen. - Die anzugebenden Tagessätze beinhalten alle Personalkosten und Sachkosten; Reisekosten werden separat im Preisblatt erfasst. Für eine Wirtschaftsprüfung wird jährlich ein fester Betrag vorgehalten. - Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit (einschl. Optionen). Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht. - Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: - Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. - Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. - Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU, Seite 160, über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ist ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist, vorzulegen. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder vorzulegen. Der Beleg kann im Falle einer Bietergemeinschaft ggf. von allen Mitgliedern angefordert werden. Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet. Beleg: nicht erforderlich; wird ggf. nachgefordert, sofern Angaben nicht ermittelbar.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    3.5. Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen. Beleg: Die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bietergemeinschaft vorzulegen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen. Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Nichtvorliegen von Interessenkollisionen Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Durch Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) sind Erfahrung und Fachkunde in folgenden Tätigkeitsbereichen nachzuweisen: A: Beratung zu Konzeption, Durchführung und/ oder inhaltlicher Ausgestaltung internationaler Regierungsdialogformate mit wirtschaftspolitischen Bezügen unter deutscher Beteiligung und mindestens einem der Zielländer (Ukraine, Moldau, Usbekistan, Kosovo, Albanien, Nordmazedonien, Armenien) B: Analyse/ Studie im Rahmen angewandter Politikberatung mit Bezug zur wirtschaftspolitischen Transformation in mindestens einem der Zielländer (Ukraine, Moldau, Usbekistan, Kosovo, Albanien, Nordmazedonien, Armenien) C: Beratende Begleitung eines wirtschaftspolitischen Einzelreformvorhabens mit Bezug zu mindestens einem der Zielländer (Ukraine, Moldau, Usbekistan, Kosovo, Albanien, Nordmazedonien, Armenien) D: Konzeption und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Konferenzen, Seminaren, Diskussionsrunden oder ähnlichen Formaten mit Bezug zur wirtschaftspolitischen Transformation in mindestens einem der Zielländer (Ukraine, Moldau, Usbekistan, Kosovo, Albanien, Nordmazedonien, Armenien). Anforderungen an Referenzaufträge: - Es sind mindestens zwei Referenzen für jeden der genannten Referenzbereiche (A-D) einzureichen. Insgesamt sollen nicht mehr als drei Referenzen pro Referenzbereich eingereicht werden. - Jedes einzelne Zielland (Ukraine, Moldau, Usbekistan, Kosovo, Albanien, Nordmazedonien, Armenien) muss bereichsübergreifend mindestens durch einen Referenzauftrag adressiert werden. Ein Referenzauftrag kann sich auch auf mehrere Zielländer beziehen (im Vordruck anzukreuzen). - Dieselbe Unternehmensreferenz kann auch für mehrere Referenzbereiche aufgeführt werden, sofern der Bieter die Zurechenbarkeit zum jeweiligen Referenzbereich hinreichend klar darlegt. - Die relevanten (Teil-)Leistungen eines Referenzauftrags müssen nach dem 01.01.2022 erbracht worden sein. Laufende Referenzaufträge können angegeben werden, sofern bereits wesentliche (Teil)Leistungen erbracht worden sind. - Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.7). - Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Fachkunde zulassen. Erforderliche Angaben pro Referenz Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen: - Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes, - Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten einer zur Leistungserbringung auskunftsfähigen Person , - kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen, - eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Referenzbereiche; dies kann entweder durch explizite Kennzeichnung jeder einzelnen Referenz oder mithilfe einer vorangestellten Inhaltsübersicht erfolgen. Sortierung und Prüfung - Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt. - Hinweis zur Eignungsprüfung (Ja/Nein-Entscheidung): Die Prüfung der Referenzen dient ausschließlich der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die fachliche Eignung erfüllt sind. Es erfolgt keine qualitative Bewertung der Referenzen im Sinne einer Rangfolge der Bieter. - Kein Vorteil durch Mehreingabe: Ein Bieter, der mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Referenzen pro Referenzbereich einreicht, hat dadurch keinen Vorteil. Sobald die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass die geforderte Mindestanzahl an Referenzen die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Eignung als nachgewiesen. Die Möglichkeit, bis zur zulässigen Höchstanzahl Referenzen einzureichen, dient der Sicherstellung des Eignungsnachweises. Sofern die Vergabestelle eine der vorrangig genannten Referenzen als nicht vergleichbar einstuft, werden die weiteren eingereichten Referenzen in der angegebenen Reihenfolge als Ersatz geprüft, um die geforderte Mindestanzahl an Referenzen zu erfüllen. - Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen und ggf. die in den Referenzen angegebenen Ansprechpersonen zu kontaktieren. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung. Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Mindestens 15 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. zu welchem Unterauftragnehmer gehören.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektronisch an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die weiteren Anforderungen an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 161 GWB. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 21 Tage

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 11.764.705 €

    2 Veröffentlichungen

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 118 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 346.528 €
Median 635.538 €
Oberes Quartil 1.479.255 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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11.764.705 €
Geschätzter Wert
12,3× Branchen-Median

Angebotsfrist 11.11.2026, 09:00 Uhr (noch 21 Tage)
Vergabenummer 17104/004-26#001
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Sehr komplex KI
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 16.10.2026
CPV-Codes (3) 79411100 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79311400 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
75130000 · Öffentliche Verwaltung
(Was ist das?)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 01.01.2027 – 31.12.2029
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bindefrist (?) 3 Monate
Frist für Rückfragen 02.11.2026
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 8.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 110.406 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 9.741 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 39%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 19.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Berlin

✉ vergabestelle@bmwe.bund.de
☎ 0000