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Sandentnahme Westerland III: Untersuchungen zum Schutzgut Trauerente
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein · Husum · Schleswig-Holstein · Landesbehörde
Angebote bis 19.08.2026, 10:00 Uhr (noch 19 Tage)
Beschreibung
1. Untersuchungen zum Schutzgut Trauerente gem. Scopingunterlage vom 19.03.2026. ◦ Erfassung des Winterrastbestandes im SH-Küstenmeer ◦ digitale Flugerfassung ◦ mind. fünf vollständige Erfassungen innerhalb eines Winters, welche jeweils mind. eine Woche auseinanderliegen; eine der Erfassungen muss im Januar/Februar stattfinden ◦ Transektdesign (Größe des UG 4.596 km²; Transektstrecke inkl. Zwischenstrecke beträgt 1.132 km) ◦ Auswertung der Bilddaten hinsichtlich des Vorkommens von Trauerenten. Andere erfasste Objekte und Arten müssen nicht näher bestimmt werden. Bei der Auswertung der Bilddaten sind Bilder/Bildteile mit so schlechter Qualität, dass eine verlässliche Auswertung nicht möglich ist, zu verwerfen, wobei die Fläche der verworfenen Bilder nicht zu der auswertbaren Fläche gezählt werden darf. In einem Audit-Verfahren sind jeweils mindestens 20 % der Sequenzen und detektierten Objekte zu überprüfen. 2. Zwei (2) Abstimmungstermine mit dem AG in Husum; einer davon nach den ersten 3 Befliegungen 3. Dokumentation des Ergebnisses des Audit-Verfahrens in Form eines Kurzberichts 4. Erstellung eines schriftlichen Berichts über die Untersuchungsergebnisse 5. einmalige Überarbeitung des Berichts 6. Teilnahme am Erörterungstermin
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Leistungsumfang ist die Erfassung und Auswertung des Winterrastbestandes der Trauerente im Küstenmeer mittels digitaler Flugerfassung.
- Mindestens fünf vollständige Erfassungen pro Winter sind erforderlich, mit spezifischen Anforderungen an die Zeitabstände und eine Erfassung im Januar/Februar.
- Die Auswertung der Bilddaten muss eine verlässliche Bestimmung des Vorkommens von Trauerenten ermöglichen, inklusive eines Audit-Verfahrens mit 20% Überprüfung.
- Zusätzlich sind Abstimmungstermine, Dokumentation von Audit-Ergebnissen, Erstellung eines schriftlichen Berichts und dessen Überarbeitung sowie die Teilnahme an einem Erörterungstermin Teil des Auftrags.
- Bieten Sie nachweislich Erfahrung in der ornithologischen Erfassung und der Auswertung von Flugbilddaten, insbesondere im marinen Bereich.
Der Auftrag umfasst die Erfassung und Auswertung von Winterbeständen der Trauerente im schleswig-holsteinischen Küstenmeer mittels digitaler Flugerfassung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlagskriterien 100 %Qualität
Die fachliche Qualifikation des Bieters 60 Die Qualitätskriterien sowie die Bewertungsmethodik werden in der Anlage Anl2_Eignungskrit beschrieben.
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Fachliche Qualifikation des Bieters Die Qualitätskriterien sowie die Bewertungsmethodik werden in der Anlage Anl2_Eignungskrit beschrieben.Qualität
60
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Preis Die Qualitätskriterien sowie die Bewertungsmethodik werden in der Anlage Anl2_Eignungskrit beschrieben.Preis
30
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Qualität des Angebotes Die Qualitätskriterien sowie die Bewertungsmethodik werden in der Anlage Anl2_Eignungskrit beschrieben.Qualität
10
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Nachweis über die Entragung im Berufsregister (z. B. Architektenliste, Liste der Beratenden Ingenieure), soweit für den Bieter erforderlich
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Eintragung Handelsregister
Nachweis über Eintragung im Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register, soweit für den Bieter erforderlich.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Die Mindestdeckungssummen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Nachweis über 2 Projekte zur digitalen Erfassung von Seevögeln Nachweis über 2 Projekte in der Auswertung der erfassten Daten (Klassifizierung, Validierung)
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Nachunternehmer-Anteil
Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen an andere Unternehmenals Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 19 Tage
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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