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2026-12-BAU-EU Metallbau- und Fassadenarbeiten / Neubau Multimediales Aktualitätshaus SWR Mainz
Südwestrundfunk · Stuttgart · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Beschreibung
Der SWR entwickelt den Standort Mainz für eine zukunftsgerechte Medienversorgung weiter. Die Überbauung der bestehenden mehrgeschossigen Parkgarage direkt entlang der Straße "Am Fort Gonsenheim" ermöglicht die erforderliche Flächenerweiterung für multimediale Aufgaben am Standort Mainz kompakt und mit kurzen Wegen. Die beiden neuen Geschosse überspannen die bestehende Garage und folgen mit ihren Fassaden dem geschwungenen Straßenverlauf. Der Neubau wird über das zentrale Treppenhaus mit Aufzug auf der Hofseite erschlossen. Eine gläserne Brücke im 1. OG bindet an das "Haus am Wall" (Bauteil 4) an, und schafft so einen direkten Zugang aus dem Bestand. Den Erweiterungsbau betritt man im 1. und 2.OG über einen großzügigen Eingangsbereich, der Besucher und Mitarbeiter mit einem Blick in die Lounge bzw. in ein begrüntes Atrium empfängt. Beidseitig erschließen sich die Bereiche der Abteilungen, welche als Dreibund organisiert sind. Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind die hierfür erforderlichen Metallbau- und Fassadenarbeiten. Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Metallbau- und Fassadenarbeiten für den Neubau eines multimedialen Aktualitätshauses in Mainz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 Pkt.
Der Preis wird mit 70% bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt. Die Bewertung des Preises erfolgt auf Grundlage des geprüften Netto-Angebotspreises inkl. evtl. gewährter Nachlässe. Zur Ermittlung der jeweiligen Preispunktzahl P wird der günstigste abgegebene Angebotspreis aller Bieter (Pmin) mit dem Angebotspreis des Bieters (PBieter) ins Verhältnis gesetzt und mit 70 Punkten multipliziert. Gerechnet wird mit zwei Stellen hinter dem Komma und kaufmännisch gerundet. Für den Angebotspreis können somit maximal 70 Preispunkte erreicht werden Berechnung: Preispunkte P = (Pmin / PBieter) x 70 Punkte Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
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Qualität 30 Pkt.
Die Qualität wird mit 30% bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt. Um die Qualität/Leistung des Angebots bewerten zu können, hat der SWR einen Fragenkatalog erarbeitet. Auf Basis dieses Fragenkatalogs muss der Bieter ein Umsetzungskonzept erarbeiten. Für das Umsetzungskonzept wird vom SWR keine bestimmte Form vorgegeben, die Nummerierung der Fragen ist jedoch beizubehalten. Das Umsetzungskonzept ist zwingend mit dem Angebot einreichen. Andernfalls wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Das vom Bieter eingereichte Konzept wird vom SWR vergleichend über alle vorliegenden Angebote mit Punkten bewertet (= Konzeptpunkte). Zur Ermittlung der jeweiligen Qualitätspunktzahl Q werden die Konzeptpunkte des Bieters (KBieter) mit der maximal möglichen Konzeptpunktzahl (Kmax = 500) ins Verhältnis gesetzt und mit 30 Punkten multipliziert. Gerechnet wird mit zwei Stellen hinter dem Komma und kaufmännisch gerundet. Es können somit maximal 30 Qualitätspunkte erreicht werden. Qualitätspunkte Q = (KBieter / Kmax) x 30 Punkte Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
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Kosten
Die erzielten Preispunkte P und Qualitätspunkte Q werden aufsummiert, um die Gesamtpunktzahl G zu ermitteln. In Summe sind maximal 100 Punkte möglich. Der Bieter, welcher die höchste Gesamtpunktzahl G erreicht hat, erhält den Zuschlag. Bei Punktegleichstand entscheidet der höhere Wert beim Themenblock B2 (--> Qualität / Umsetzungskonzept). Steht danach noch kein eindeutiges Ergebnis fest, entscheidet das Los.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die Eignung ist mit dem Angebot durch den Nachweis einer Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. VHB-Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im VHB-Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das VHB-Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem VHB-Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das VHB-Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Das VBH-Formblatt 124 ist abrufbar unter: https://www.swr.de/unternehmen/ausschreibungen/vhb-formular-124-100.pdf Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind für nicht präqualifizierte Unternehmen in der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Gewerbeanmeldung - Handelsregisterauszug - Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Eignung - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Die Eignung ist mit dem Angebot durch den Nachweis einer Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. VHB-Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im VHB-Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das VHB-Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem VHB-Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das VHB-Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Das VHB-Formblatt 124 ist abrufbar unter: https://www.swr.de/unternehmen/ausschreibungen/vhb-formular-124-100.pdf Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind für nicht präqualifizierte Unternehmen in der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
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Durchschnittliche Personalstärke
Eignung - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Die Eignung ist mit dem Angebot durch den Nachweis einer Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. VHB-Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im VHB-Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das VHB-Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem VHB-Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das VHB-Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Das VHB-Formblatt 124 ist abrufbar unter: https://www.swr.de/unternehmen/ausschreibungen/vhb-formular-124-100.pdf Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind für nicht präqualifizierte Unternehmen in der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 20.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 13.179 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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