Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Die Bewerberauswahl erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungs- und Auswahlkriterien.
Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bietergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (siehe Bewerbungsformular). Bei einer Bietergemeinschaft gelten diese Erklärungen entsprechend für jedes Mitglied.
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1. Angaben zum Unternehmen (Name und Rechtsform, Vertretung, Kontaktdaten).
2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bietergemeinschaft (§ 43 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden.
3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV).
4. Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden.
5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV).
6. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 und § 124 GWB).
7. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt werden.
8. Eigenerklärung, dass im Rahmen der Auftragsausführung nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden.
9. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot).
10. Nachweis, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden je Schadensfall verfügt. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). Es kann auch ein Nachweis der Versicherung vorgelegt werden, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall entsprechend den Anforderungen angepasst wird. Bei Bietergemeinschaften gilt dieses für jedes Mitglied entsprechend. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend, es muss eine aktuelle Bescheinigung bzw. Bestätigung der Versicherung (zum Zeitpunkt der Bekanntmachung max.12 Monate alter) vorgelegt werden.
11. Eigenerklärung, dass der durchschnittliche Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 mind. 1 Million EUR betrug (Angaben werden addiert und gemittelt), soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
12. Nachweis einer Zertifizierung nach ISO/IEC 27018:2019 (Verhaltenskodex zum Schutz personenbezogener Daten (PBD) in öffentlichen Clouds, die als PBD-Verarbeiter fungieren) oder eine
gleichwertige Zertifizierung. Bei Teilnahmeanträgen von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern ist erforderlich, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. die eingesetzten Nachunternehmer in das zertifizierte Qualitätsmanagementsystem einbezogen sind. In diesen Fällen ist zusätzlich zur Zertifizierung eine Darstellung einzureichen, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. die eingesetzten Nachunternehmer in das nach ISO/IEC 27018:2019 zertifizierte Qualitätsmanagementsystem einbezogen sind.
Die Einzelheiten sind dem Bewerbungsformular zu entnehmen.
Allgemeiner Hinweis:
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.