Offenes Verfahren Fahrzeuge & Fuhrpark
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

Ausschreibung Rahmenvereinbarung für das Dienstfahrradleasing

KoPart eG · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

Angebote bis 29.06.2026, 10:00 Uhr (noch 25 Tage)

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Beschreibung

Die KoPart eG ist eine Genossenschaft, die ihre Mitglieder, insbesondere die Städte und Gemeinden in NRW und darüber hinaus, bei der Beschaffung unterstützt. Vorliegend schreibt sie für interessierte Mitglieder einen Rahmenvertrag zum Dienstfahrrad-Leasing aus. Dadurch sollen die positiven Auswirkungen von gesundheitsförderndem Radfahren unterstützt und den kommunalen Tarifbeschäftigten ein stress- und staufreien Arbeitsweg ermöglicht werden. Dazu bieten ihnen die kommunalen Arbeitgeber künftig die Möglichkeit, monatliche Entgeltbestandteile zum Zwecke des Leasings von straßenverkehrstauglichen Fahrrädern gemäß § 63a StVZO sowie leasingfähigem Fahrradzubehör umzuwandeln. Es wird Bezug genommen auf den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 (Anlage 1). Die nachfolgend genannten KoPart-Mitglieder sind abrufberechtigt. Bei den genannten KoPart-Mitgliedern sind insgesamt 10.251 Beschäftigte/Mitarbeiter/Beamte beschäftigt, die nach TV-Fahrradleasing abrufberechtigt sind. Diese Beschäftigten/Mitarbeiter/Beamte verteilen sich wie folgt auf die einzelnen abrufberechtigten KoPart-Mitglieder: KoPart-Mitglied Beschäftigte/Mitarbeiter/Beamte Stadt Borgentreich 150 Stadt Fröndenberg 95 Stadt Geilenkirchen 334 Stadt Hagen 3.400 Stadt Heiligenhaus 400 Stadt Hürth 704 Stadt Kamp-Lintfort 690 Stadt Königswinter 480 Stadt Marsberg 190 Stadt Pulheim 834 Stadt Radevormwald 231 Stadt Rheine 1.010 Regionalverband Ruhr 500 Stadt Schloß Holte-Stukenbrock 170 Stadtbetriebe Bornheim 102 Stadt Übach-Palenberg 180 Stadt Wermelskirchen 550 Stadt Xanten 231

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Fahrzeuge & Fuhrpark

Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für das Dienstfahrrad-Leasing für Mitglieder der KoPart eG, hauptsächlich Städte und Gemeinden in NRW.

Ziel ist die Bereitstellung von Fahrrädern und Zubehör für ca. 10.251 kommunale Beschäftigte mittels Entgeltumwandlung nach TV-Fahrradleasing. Anforderungen umfassen die Fähigkeit, einen solchen Rahmenvertrag umzusetzen und die Einhaltung der tarifvertraglichen Regelungen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Rahmenvereinbarung für Leasingverträge von Dienstfahrrädern
  • Qualität, Konzept, siehe Vergabeunterlagen, gesamt 70%: Bestelllprozess (20%), Umsetzung (40%), Implementierung (10%) 70 %
    Qualität

    Qualität, Konzept, siehe Vergabeunterlagen, gesamt 70%: Bestelllprozess (20%), Umsetzung (40%), Implementierung (10%)

  • Preis 30 %

    Preis 30 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 25 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 29.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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    Frist-Reminder T-7/T-3/T-1 per Email ab 9 €/Mo. Plus Merken & Pipeline für weitere Ausschreibungen.

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  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 19 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 247.053 €
Median 265.178 €
Oberes Quartil 600.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

KoPart eG · Düsseldorf

info@kopart.de
004921159895755

Stammdaten
Angebotsfrist 29.06.2026, 10:00 Uhr (noch 25 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 29.05.2026
  2. Angebotsfrist 29.06.2026
  3. Wertung ca. 30.06.2026
  4. Vertragsabschluss typisch ca. 09.07.2026

    Ø 41 Tage nach Publikation · Branchen-Median

Schätzungen basieren auf 3052 vergleichbaren Vergaben in Fahrzeuge & Fuhrpark. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Vergabenummer 54 26 194_G
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber KoPart eG
Standort Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 29.05.2026
CPV-Code 34430000
Transportmittel (Was ist das?)
Bindefrist (?) 47 Tage
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 2.0

Historischer Durchschnitt aus 149.262 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%

Anteil der erfassten Verfahren in Fahrzeuge & Fuhrpark mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 14.385 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 41 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 34%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers KoPart eG. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

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