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Planungsleistungen Neubau Einlassbauwerk Gewerbebach am Sandfangwehr, Freiburg Waldsee
Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im Breisgau · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenPlanungsleistungen Neubau Einlassbauwerk Gewerbebach am Sandfangwehr, Freiburg Waldsee🏆 IQG-GmbH · Karlsruhe
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind Planungsleistungen für den Neubau des Einlassbauwerks Gewerbebach am Sandfangwehr in Freiburg.
- Die Leistungen umfassen Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und technische Ausrüstung nach HOAI 2021.
- Es wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
- Die Auswahl der Bieter erfolgt in der ersten Stufe, gefolgt von einer Angebots- und Verhandlungsphase.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Planungsleistungen Neubau Einlassbauwerk Gewerbebach am Sandfangwehr, Freiburg Waldsee. Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen zum Neubau Einlassbauwerk Gewerbebach am Sandfangwehr in 79117 Freiburg Waldsee nach HOAI 2021 in den Bereichen Fachplanung Ingenieurbauwerke §§ 41 ff., Objektplanung Tragwerksplanung §§49 ff. und Fachplanung Technische Ausrüstung §§ 53 ff. Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 3 Nr. 2, 17 Abs. 1 und 74 VgV. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Teilnahme-wettbewerb und Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebots- und Verhandlungs-phase)
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlags- und Wertungskriterium 70 %Qualität
20 % Qualität der vorgestellten Herangehensweise an die Aufgabenstellung und grundsätzlichen Vorgehensweise zur Umsetzung des vorgesehenen Projekts sowie deren Erläuterungen in der Vergabeverhandlung. 35 %Einschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Pro-jektmitarbeiter und das Zusammenwirken des Projektteams (aufgrund des persön-lichen Eindrucks im Vergabeverhandlungsgespräch). 15 % Einschätzung der Sicherstellung der Bearbeitungszeit für die Planungs-leistungen
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Zuschlags- und Wertungskriterium 30 %Preis
30 % Honorarangebot – Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung TED EU
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier TED EU
Auftrag wurde zugeschlagen · 108 Tage nach Fristende
Auftragnehmer IQG-GmbH1 Veröffentlichung
- 11.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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