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Dokumentationszentrum Tagebau Garzweiler - Transformatorstation
Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler · Erkelenz · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Der Zweckverband beabsichtigt die Errichtung des "Dokumentationszentrums Tagebau Garzweiler". Direkt am Tagebau gelegen soll es ein lebendiger Ort sein, an dem der landschaftliche und kulturelle Wandel durch den Tagebau mit einem Ausstellungsbereich für Anwohner und Besucher aufgearbeitet und erlebbar ist. Das Gebäude ist dabei ein Teil des rings um den Tagebau wachsenden "Blau-Grünen Bands Garzweiler". Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler beabsichtigt in Folge dessen, einen Auftrag für die Errichtung einer Transformatorstation für die Realisierung des zukünftigen Dokumentationszentrums Tagebau Garzweiler zu vergeben.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe für die Errichtung einer Transformatorstation im Rahmen des Projekts "Dokumentationszentrum Tagebau Garzweiler".
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebot 65 %Preis
Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler wird die frist- und formgerecht eingereichten Angebote in diesem Vergabeverfahren prüfen und werten. Dabei erfolgt zunächst eine formale Prüfung der Angebote, insbesondere hinsichtlich Vollständigkeit sowie Einhaltung der zwingenden Anforderungen der Vergabeunterlagen. Angebote, die die zwingenden Anforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die wirtschaftliche Wertung erfolgt anhand der nachfolgend genannten Zuschlagskriterien. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot im Sinne von § 43 UVgO (§ 58 VgV) erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand einer Punktebewertung ermittelt. Insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden.
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Fertigstellung/Lieferfrist 35 %Qualität
Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler wird die frist- und formgerecht eingereichten Angebote in diesem Vergabeverfahren prüfen und werten. Dabei erfolgt zunächst eine formale Prüfung der Angebote, insbesondere hinsichtlich Vollständigkeit sowie Einhaltung der zwingenden Anforderungen der Vergabeunterlagen. Angebote, die die zwingenden Anforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die wirtschaftliche Wertung erfolgt anhand der nachfolgend genannten Zuschlagskriterien. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot im Sinne von § 43 UVgO (§ 58 VgV) erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand einer Punktebewertung ermittelt. Insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Der/ die Bewerber/Bieter gehört/ gehören nicht zu den in Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Die weiteren Kriterien entnehmen Sie bitte unseren Vergabeunterlagen!
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 07.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 5.398 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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