Korrosionsschutz auf der 110-kV-Bahnstromleitung BL 478 Ehringhausen-Oelde in 2027 und 2028
KI Die DB Energie GmbH schreibt Korrosionsschutzarbeiten an der 110-kV-Bahnstromleitung BL 478 Ehringhausen-Oelde für die Jahre 2027 und 2028 aus.
Pfalzwerke Netz AG · Ludwigshafen · Rheinland-Pfalz
Angebote bis 16.11.2026, 11:00 Uhr (noch 19 Tage)
Gegenstand des Los 1 ist die Lieferung von Maststahl zum Aufbau von Hochspannungsmasten nach den weiteren Anforderungen der Pfalzwerke Netz AG. Der zu liefernde Maststahl muss dabei in Bezug auf den verwendeten Rohstoff, die Verarbeitungsprozesse und Ausführungen den Vorgaben und einschlägigen Normen entsprechen, in ein oder mehreren nach Mast und Verwendung gebündelten Packungseinheiten / Coli sortiert und ordnungsgemäß am Einzelteil und an der Packungseinheit beschriftet sein. Die Montage der Masten erfolgt durch den Auftraggeber bzw. einen vom Auftraggeber beauftragten Dritten und ist nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Der angebotene Maststahl muss in Material, Verarbeitung, Ausführung und Lieferung der „Technischen Spezifikation Gittermaste für Hochspannungsfreileitungen“ der Pfalzwerke Netz AG entsprechen, die der Leistungsbeschreibung zu Los 1 als „Teil B - Los 1 - T2-05.402_Gittermaste für Hochspannungsfreileitungen“ mitgeltend anliegt (Ausschlusskriterium), deren Einhaltung der Bieter mit Angebotsabgabe zusichert. Gegenstand der Ausschreibung zu Los 1 sind Maststähle zum Bau von Hochspannungsmasten mit folgenden Massenkennzahlen (maßgeblich für die Abrechnung sind die finalen Abrufmengen des Auftraggebers): - Stahlgewicht (mit Zinkauflage) und Schrauben ca. 1.080 Tonnen - Stahlteilflächen zur Beschichtung ca. 23.300 m², davon 3.500 m² zweischichtig Das Preisangebot und dessen Bewertung erfolgt basierend auf einem Einheitspreis für diese beiden Größen unter Anwendung der kalkulierten Gesamtmassen für den Auftrag und ist vom Bieter im anliegenden Dokument „Teil B – Los 1 – Anlage 1 – Preisblatt“ vorzunehmen. Die Pfalzwerke Netz AG benötigt die ausgeschriebenen Materialien ab dem zweiten Quartal 2028. Die Lieferung sollte im Idealfall bis zum 31.03.2028 vollständig erfolgt sein. Die Lieferterminzusage des Bieters mit seinem Angebot ist vertraglich vereinbart und mit einer Vertragsstrafe bei deren Überschreitung versehen. Entsprechende Regellungen
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Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Anpassung der Ausschreibungsbedingungen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft die losweise Beschaffung von Maststahl, Leiterseilen und OPGW für ein Netzausbauprojekt.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 SektVO. Die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der linearen einseitigen Interpolation. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird der Angebotspreis in einen Punktwert (𝑃𝐵𝑖𝑒𝑡𝑒𝑟) überführt und zu den erreichten Leistungspunkten (𝐿𝐵𝑖𝑒𝑡𝑒𝑟) des Bieters addiert. Das Angebot mit dem höchsten Gesamtpunktwert erhält den Zuschlag. Zur Ermittlung des Punktwertes des Angebotspreises erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis je Los 100 Punkte. Angebote deren Preis das Doppelte des niedrigsten Preises oder mehr betragen, erhalten 0 Punkte. Alle Angebote zwischen dem niedrigsten Preis und dem Doppelten des niedrigsten Preis erhalten eine Punktzahl, die durch lineare Interpolation zwischen den Werten ermittelt wird. Als Leistungskennzahl (𝐿𝐵𝑖𝑒𝑡𝑒𝑟) wird das Ergebnis der Auswertung des Kriterienkataloges angesetzt. Bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten erhält das Angebot den Zuschlag, das die höheren Leistungspunkte erreicht hat.
Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 SektVO. Die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der linearen einseitigen Interpolation. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird der Angebotspreis in einen Punktwert (𝑃𝐵𝑖𝑒𝑡𝑒𝑟) überführt und zu den erreichten Leistungspunkten (𝐿𝐵𝑖𝑒𝑡𝑒𝑟) des Bieters addiert. Das Angebot mit dem höchsten Gesamtpunktwert erhält den Zuschlag. Zur Ermittlung des Punktwertes des Angebotspreises erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis je Los 100 Punkte. Angebote deren Preis das Doppelte des niedrigsten Preises oder mehr betragen, erhalten 0 Punkte. Alle Angebote zwischen dem niedrigsten Preis und dem Doppelten des niedrigsten Preis erhalten eine Punktzahl, die durch lineare Interpolation zwischen den Werten ermittelt wird. Als Leistungskennzahl (𝐿𝐵𝑖𝑒𝑡𝑒𝑟) wird das Ergebnis der Auswertung des Kriterienkataloges angesetzt. Bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten erhält das Angebot den Zuschlag, das die höheren Leistungspunkte erreicht hat.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 GWB in Verbindung mit § 48 SektVO hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung mit dem Angebot zunächst eine formlose Eigenerklärung über seine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (unter Angabe von Register, registerführender Stelle und Registernummer) abzugeben. Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers, die an die für den Zuschlag in Betracht kommenden (aussichtsreichen) Bieter gerichtet wird, ist innerhalb der dabei gesetzten Frist von 7 Kalendertagen ein Handelsregisterauszug vorzulegen bzw. ein Nachweis, dass der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Der Nachweis muss den aktuellen Stand der Informationen des Berufs- oder Handelsregisters entsprechen. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet ab dem Datum der Anforderung durch den Auftraggeber.
Unternehmen, die weder in einem Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, erklären dies in der Eigenerklärung und legen auf Anforderung eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben.
Die Eigenerklärung muss jeweils vom Bieter, von jedem zur Eignungsleihe eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot im Rahmen der „Eigenerklärung zu Nachweisen“ abgegeben werden; die vorgenannten Nachweise sind von diesen jeweils auf Anforderung vorzulegen.
Amtliche Bescheinigungen eines Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens werden in deren Originalsprache zugelassen.
Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen und diese über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Die Mindestdeckung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden muss 5.000.000€, die Mindestdeckung jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig.
Der Bieter und alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft erklären dies mit dem Angebot durch Eigenerklärung im Rahmen der „Eigenerklärung zu Nachweisen“. Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers, die an die für den Zuschlag in Betracht kommenden (aussichtsreichen) Bieter gerichtet wird, belegt er dies innerhalb der dabei gesetzten Frist von 7 Kalendertagen durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungsnachweises oder einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung über die geforderten Deckungssummen vorliegen wird.
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander eine solche Versicherungsleistung erklären bzw. auf Anforderung belegen.
Der Bieter erklärt, für alle in Deutschland tätig werdenden Beschäftigten, die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bieter in jedem Fall, auch wenn kein solcher Einsatz erfolgt, die Anlage „Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz und Tariftreue" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Setzt der Bieter keine Beschäftigten in Deutschland ein, ist dies durch entsprechende Angabe in vorstehender Anlage zu erklären.
Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er unabhängig von der Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 1 MiLoG das Recht hat, jederzeit zusätzliche Auskünfte des Wettbewerbsregisters anzufordern (§ 19 Abs. 3 MiLoG). Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € netto fordert der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.
Der Bieter und die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind aufgefordert, mit dem Angebot durch Eigenerklärung in der Anlage „Eigenerklärung zu Nachweisen“ zu bestätigen, dass sie über mindestens eine „mittlere“ Bonität im Sinne dieser Ziffer verfügt. Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers, die an die für den Zuschlag in Betracht kommenden (aussichtsreichen) Bieter gerichtet wird, hat der Bieter innerhalb von 7 Kalendertagen seine Bonität anhand am Markt anerkannter Bonitätsbewertungen (z.B.: Creditreform oder einer vergleichbaren Bewertung) oder einer Erklärung seiner Hausbank nachzuweisen, wobei mindestens eine „mittlere“ Bonität gegeben sein muss. Dies bedeutet exemplarisch für die Bewertung durch Creditreform einen Bonitätsindex von höchstens 300. Dem Bieter obliegt selbst die Verantwortung, die genannten Anforderung an die exemplarisch genutzte Creditreform auf eine durch Ihn abweichend verwendete Bewertungsskala zu vergleichen.
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander ihre Bonität erklären bzw. auf Anforderung belegen.
Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen.
Weitere Informationen hierzu können beim BMWK abgerufen werden:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/rundschreiben-anwendung-russland-sanktionen-bereich-vergabe-offentlicher-auftrage-und-konzessionen.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Hierzu füllt der Bieter die Anlage „Eigenerklärung VO-2022-833" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten. Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, werden folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt:
Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2025: 2 Mio. €
Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2024: 2 Mio. €
Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2023: 2 Mio. €
Negative Entwicklungen bei oben genannten Kennzahlen sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen.
Sofern die Angaben für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vollständig vorliegen, sind die Angaben sinngemäß der letzten drei vollständig vorliegenden Geschäftsjahre darzulegen. Wenn das Unternehmen noch keine drei vollständigen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, sind mindestens die Kennzahlen der vorliegenden Geschäftsjahre, sowie die erwarteten Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres anzugeben und zu plausibilisieren.
Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Anlage „Eigenerklärung zur Unternehmenseignung“ anzugeben.
Bieter können sich zum Nachweis der Eignung ihrer Nachunternehmer (Eignungsleihe) und der weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft bedienen.
In diesem Fall ist die Eigenerklärung zur Unternehmenseignung von jedem der Unternehmen einzeln auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, werden folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt:
Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2025: 4 Mio. €
Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2024: 4 Mio. €
Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2023: 4 Mio. €
Negative Entwicklungen bei oben genannten Kennzahlen sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen.
Sofern die Angaben für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vollständig vorliegen, sind die Angaben sinngemäß der letzten drei vollständig vorliegenden Geschäftsjahre darzulegen. Wenn das Unternehmen noch keine drei vollständigen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, sind mindestens die Kennzahlen der vorliegenden Geschäftsjahre, sowie die erwarteten Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres anzugeben und zu plausibilisieren.
Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Anlage „Eigenerklärung zur Unternehmenseignung“ anzugeben.
Bieter können sich zum Nachweis der Eignung ihrer Nachunternehmer (Eignungsleihe) und der weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft bedienen.
In diesem Fall ist die Eigenerklärung zur Unternehmenseignung von jedem der Unternehmen einzeln auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, werden folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt:
Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2025: 8 Mio. €
Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2024: 8 Mio. €
Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2023: 8 Mio. €
Negative Entwicklungen bei oben genannten Kennzahlen sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen.
Sofern die Angaben für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vollständig vorliegen, sind die Angaben sinngemäß der letzten drei vollständig vorliegenden Geschäftsjahre darzulegen. Wenn das Unternehmen noch keine drei vollständigen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, sind mindestens die Kennzahlen der vorliegenden Geschäftsjahre, sowie die erwarteten Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres anzugeben und zu plausibilisieren.
Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Anlage „Eigenerklärung zur Unternehmenseignung“ anzugeben.
Bieter können sich zum Nachweis der Eignung ihrer Nachunternehmer (Eignungsleihe) und der weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft bedienen.
In diesem Fall ist die Eigenerklärung zur Unternehmenseignung von jedem der Unternehmen einzeln auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
Zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung und damit zum Beleg der Eignung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bieter drei mit der geforderten Leistung vergleichbare Lieferreferenzen darzulegen. Hierzu ist die Anlage „Eigenerklärung Projektreferenz“ als Vorlage zu verwenden. Dem Bieter steht es frei bis zu zwei weitere Referenzen (Nr. 4 und 5) zu benennen, deren Gültigkeit überprüft werden kann, sofern sich eine der ersten drei Referenzen (Nr. 1, 2 oder 3) als ungültig herausstellt.
Die Projektreferenzen sind je Los nachzuweisen (Anlage 8 ggf. mehrfach ausfüllen und abgeben)
Die ausschreibende Stelle beabsichtig, die angegebenen Lieferreferenzen zu überprüfen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss der jeweiligen Referenz und ggf. des Angebotes. Der Bieter hat die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner der Referenzen anzugeben. Die Kontaktdaten müssen eine Überprüfung der Referenz möglich machen. Der Bieter versichert durch die Angabe, dass der Kontaktperson die Benennung als Referenz bekannt ist und darüber hinaus die Einwilligung der Kontaktperson zur Kontaktaufnahme vorliegt. Die Erhebung dieser Kontaktdaten erfolgt im Einklang mit Artikel 6, Absatz 1, lit. c und e DSGVO.
Bei der Benennung der Referenzen sind folgende Mindestanforderungen zu beachten:
Jede Lieferreferenz muss vom Bieter, einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer des Bieters stammen, dessen Eignung er sich bedient, und der in diesem Verfahren mit der entsprechenden Herstellung des angebotenen Produktes betraut werden soll. Referenzen von Unternehmen, die die betreffende Leistung in der vorliegenden Ausschreibung nicht erbringen sollen, werden als ungültig ausgeschlossen.
Referenzen werden als vergleichbar bewertet, wenn:
die Referenz von einem Übertragungsnetz- oder Verteilnetzbetreiber aus dem Europäischen Wirtschaftsraum stammt und wenn es sich um einen Trassenbau innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums handelte,
die im Rahmen der jeweiligen Referenz gelieferten Waren den technischen Eigenschaften und Normen der ausgeschriebenen Waren entsprechen, um den Nachweis zu erbringen, dass der Bieter in der Lage ist, die Anforderungen der ausschreibenden Stelle zu erfüllen. Es obliegt dem Bieter im Falle abweichender Normen die Vergleichbarkeit zu den ausgeschriebenen Waren zu belegen. Referenzen über nicht vergleichbare Waren werden ausgeschlossen.
die Referenzen der Bieter für Los 1 die Lieferung von Maststahl für Hochspannungs- oder Höchstspannungsmasten mit einem Auftragsvolumen von mindestens 250 Tonnen umfasste,
die Referenzen der Bieter für Los 2 die Lieferung von Leiterseilen für Hochspannungs- oder Höchstspannungstrassen von mindestens 50.000 m umfasste,
die Referenzen der Bieter für Los 3 die Lieferung von OPGW für Hochspannungs- oder Höchstspannungstrassen von mindestens 10.000 m umfasste,
die Lieferung bereits erfolgt ist und nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt.
Noch nicht realisierte Lieferungen dürfen nicht genannt werden.
Zum Beleg der Unternehmenseignung ist der Nachweis über die Existenz und Anwendung eines Qualitätsmanagementverfahren nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar zu führen. Dazu erklärt der Bieter mit dem Angebot durch Eigenerklärung in der Anlage „Eigenerklärung zu Nachweisen“ das er über eine solche Zertifizierung verfügt, unter Angabe der Zertifizierungsstelle, der Zertifikatsnummer, des Geltungsbereichs und der Gültigkeitsdauer. Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers, die an die für den Zuschlag in Betracht kommenden (aussichtsreichen) Bieter gerichtet wird, legt der Bieter innerhalb von 7 Kalendertagen eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erteilte, gültige Zertifizierung vor, deren Geltungsbereich den Leistungsgegenstand der Ausschreibung umfasst.
Sollte der Bieter einen vergleichbaren Nachweis vorlegen, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit bereits mit dem Angebot darzulegen. Die Zulässigkeit bzw. Vergleichbarkeit anderer als der vorgenannten Zertifizierungen ist im Rahmen von Bieterfragen vor Ablauf der Angebotsfrist zu klären. Unabdingbar ist aber, dass es sich um Fremdnachweise über eine von Externen durchgeführte, systematische Überprüfung handeln muss.
Eigenerklärungen über die Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems ohne externe Zertifizierung sind als abschließender Nachweis nicht ausreichend.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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KI Die Ausschreibung umfasst die losweise Beschaffung von Maststahl, Leiterseilen und OPGW für Hochspannungsfreileitungen.
KI Es handelt sich um eine Ex-post-Bekanntmachung einer erfolgten Direktvergabe für CP-Gestänge.
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