Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung
ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
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Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert
Gegenstand ist die Wärmeversorgungsanlage im Rahmen des Neubaus eines Kindergartens in der Bahnhofstraße in Gaildorf.
Es handelt sich um eine Bauleistung im offenen Verfahren, bei dem grundsätzlich alle interessierten Unternehmen ein Angebot abgeben können.
Die Bekanntmachung ist eine Vergabebekanntmachung zum Zuschlag, die Angaben zu Losen, Auftragswert und Eignungsnachweisen fehlen in der vorliegenden Übersicht.
Üblicherweise werden bei Heizungs- und Wärmeanlagen Nachweise über Fachkunde, Referenzen und Leistungsfähigkeit verlangt, dies steht hier jedoch nicht ausdrücklich fest.
Praktischer Hinweis: Die vollständigen Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform prüfen, insbesondere Fristen, Eignungskriterien und Angebotsunterlagen.
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📅 Laufzeit endet am 30.04.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen
(100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Preis100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen bekannte Verstöße
gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen
nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt
werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf
Nachprüfung bei der Vergabekammer des
Regierungspräsidiums Karlsruhe - Baden Württemberg
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt
werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134
GWB (Informations- u. Wartepflicht) und den § 135 GWB
(Unwirksamkeit) hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB
zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten
Verstöße zu beachten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Historischer Durchschnitt aus 60.943 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen91%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 113.330 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: