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Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Gebiete (Dunkelgraue Flecken) des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte an ein Gigabitnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell) im Projektgebiet MSE32_02.
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · Neubrandenburg · Mecklenburg-Vorpommern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenDienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Gebiete (Dunkelgraue Flecken) des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte an ein Gigabitnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell) im Projektgebiet MSE32_02.🏆 neu-medianet GmbH · Neubrandenburg
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Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Dienstleistungskonzession für den Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
- Ziel ist die Errichtung eines Gigabitnetzes mit Investitionsbeihilfe nach Bundes- und Landesförderung.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (neg-w-call).
- Der CPV-Code 64210000 deutet auf Telekommunikationsdienste hin.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Zielsetzung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (nachstehend: „Konzessionsgeber“) im Projektgebiet MSE32_02 zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabitbreitbandnetzes (Gigabitnetz), um eine flächendeckende Versorgung zu erreichen. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Mecklenburg-Vorpommern (Gigabitförderrichtlinie – GigabitFöRL M-V)“ beantragt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
1 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (50 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kosten 350 Pkt.
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
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Qualität 210 Pkt.
Realisierungszeitraum
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Qualität 200 Pkt.
Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der Breitbandstruktur/ Netzbetriebskonzept
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Kosten 150 Pkt.
Endkundenprodukte
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Qualität 50 Pkt.
Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
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Qualität 40 Pkt.
Service- und Entstörkonzept / Marketing- und Vertriebskonzept
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 676 Tage nach Fristende
Auftragnehmer neu-medianet GmbHZuschlagswert 3.494.984 €1 Veröffentlichung
- 05.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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