Vor-Ort-Begehung / Besichtigung
Es wird den Bietern empfohlen, vor Abgabe eines Angebotes die Örtlichkeiten zu besichtigen. Es wurden zwei Termine vorgesehen: Donnerstag, 16. Juli 2026, 10–12 Uhr Freitag, 17. Juli 2026, 10–12 Uhr
gwSaar Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Saar mbH · Saarbrücken · Saarland · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 07.08.2026, 10:30 Uhr (noch 8 Tage)
Am Standort des Ford-Werks Saarlouis hat Ford im November 2025 die Produktion des FOCUS eingestellt. Ford wird weiter, mit einer verringerten Beschäftigtenzahl auf Teilen des Geländes verbleiben. Das Gesamtgelände besteht aus dem ehemaligen Ford Werk, welches sich schrittweise auf eine Fläche mit der Bezeichnung „FCSP“ verkleinern wird und dem ehemals zugehörigen Ford Industrial Supplier Park „FISP“. Die freiwerdenden Flächen dienen der Neuansiedlung des Ravensburger Pharmakonzerns Firma Vetter, hierzu wird ein schrittweiser Rückbau von Flächen und der sich darauf und darunter befindlichen Infrastruktur, sowie deren Neugestaltung notwendig. Die vorliegende Teil-Maßnahme im Gesamtumgriff Industriefläche Saarlouis Roden (ISR) wird unter dem Begriff „Los 8: Leitungsverlegung“ geführt. Ortsbesichtigungstermine: Es wird den Bietern empfohlen, vor Abgabe eines Angebotes die Örtlichkeiten zu besichtigen. Es wurden zwei Termine vorgesehen: Donnerstag, 16. Juli 2026, 10–12 Uhr Freitag, 17. Juli 2026, 10–12 Uhr
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Verlängerung der Angebotsfrist
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft die Leitungsverlegung im Rahmen der Umgestaltung von Industrieflächen für die Neuansiedlung eines Pharmakonzerns.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
1.1. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder in eine Handwerksrolle oder in einem vergleichbaren Register des jeweiligen Mitgliedstaates, § 6a Nr. 1 VOB/A-EU. 1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein. 1.3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. 1.4. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. 1.5. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. 1.6. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. 1.7. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns. 1.8. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und fairen Löhnen für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. 1.9. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket-RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen. 1.10. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.9. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen sowie die Vorlage des Formblattes 233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen) zu verlangen. 1.11. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.10. geforderten Nachweise vorzulegen. 1.12. Im Falle der Eignungsleihe nach § 6d VOB/A-EU ist nebst VHB-Bund-Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) eine Erklärung oder ein anderer geeigneter Verfügbarkeitsnachweis im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen vorzulegen. Wird von § 6d VOB/A-EU Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung (Formblatt VHB-Bund 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) des anderen Unternehmens erbracht werden. 1.13. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € und für Umweltschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall in Form einer Eigenerklärung.
Vorlage einer Eigenerklärung, dass mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2021) im Bereich von Leitungsverlegungs- und Tiefbauarbeiten vom Bieter erbracht wurden. Zudem ist vom Bieter zu erklären, dass in der Gesamtheit der erbrachten Referenzprojekte die folgenden Mindestanforderungen erfüllt sind: • Ein Projekt im Bereich Verlegung von Gas- und/oder Wasserleitungen im Außenbereich (Infrastruktur); • Ein Projekt im Bereich Verlegung von Strom- oder Energieversorgungskabeln (bspw. gemäß VDE-Regelwerk oder gleichwertig); • Ein Projekt mit Erdarbeiten und Leitungsverlegungen auf kontaminierten Flächen oder ehemaligen Industrie- oder Gewerbeflächen mit nachgewiesener Schadstoffbelastung; • Ein Projekt mit einem Auftrags- oder Abrechnungsvolumen von mind. 3,5 Mio. € netto. Dabei muss der Bieter folgende Angaben anhand des Formblattes (Eigenerklärung zu Referenzprojekten) machen: • Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer; • Bezeichnung und eine kurze Beschreibung des Referenzprojekts; • Auflistung der erbrachten Leistungen und der Leistungszeiträume (= Beginn und Abschluss); • Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts; • Angabe des Auftrags- oder Abrechnungsvolumens (netto) in €.
3.1. Diesbezüglich sind folgende Sach- und Fachkundenachweise in Form einer Eigenerklärung vorzulegen: • Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 301 G2 und W2. • Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt W 291 • Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt W 400-2 • Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt G 469 • DVS-Qualifikation (Schweißen von Kunststoffrohren). • Für die Ausführung von Arbeiten an asbesthaltigen Materialien: Nachweis gemäß TRGS 519. • Für die Ausführung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen: Nachweis gemäß TRGS 524. • Für die allgemeine Sachkunde bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen: Nachweis über einen erfolgreich absolvierten Sachkunde-Lehrgang gemäß DGUV Regel 101-004. • Qualifizierung bezüglich Verlegung von Stromkabel wie folgt: o Qualifizierung nach VDE-AR-N 4220 (Bauunternehmen im Leitungstiefbau – Mindestanforderungen). o Qualifizierung nach VDE-AR-N 4221 (Mindestanforderungen an ausführende Unternehmen in der Kabellegung). o Qualifizierung nach VDE-AR-N 4222: Ausführungsvorgaben für das Legen von Schutzrohren und Kabeln im Erdreich für die allgemeine Versorgung mit elektrischer Energie, Nachrichtentechnik, Straßenbeleuchtung. o Qualifizierung nach VDE AR N 4223 „Bauwerksdurchdringungen und deren Abdichtung für erdverlegte Leitungen“. o Qualifizierung nach VDE-AR-N 4224: Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Netzanlagen – Ausführende, Aufsichtspersonen und Arbeitsvorbereitende: Anforderungen und Qualifikation.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Recht nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Es wird den Bietern empfohlen, vor Abgabe eines Angebotes die Örtlichkeiten zu besichtigen. Es wurden zwei Termine vorgesehen: Donnerstag, 16. Juli 2026, 10–12 Uhr Freitag, 17. Juli 2026, 10–12 Uhr
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