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Bauhauptleistung Erneuerung EÜ Hausbend Strecke 2505 km 1,473
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Beschreibung
Erneuerung EÜ Hausbend Strecke 2505 km 1,473
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln“
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Hinweis: Die Vergabestelle hat den Auftragnehmer nicht im strukturierten Datenfeld winner hinterlegt. Da das Sieger-Flag selec-w gesetzt ist, genau ein Bieter publiziert wurde und ein Vertrag abgeschlossen ist, ist Eiffage Infra-West GmbH mit hoher Wahrscheinlichkeit der Auftragnehmer. Diese Zuordnung ist heuristisch — verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Eiffage Infra-West GmbH. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
-
Vertragsänderung
Bestehender Vertrag modifiziert
3 Veröffentlichungen
- 17.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- 16.04.2026 01 - Es handelt sich um eine geänderte Vertragsleistung. Eine Beauftragung mit einem separten Planer ist aus Gefährleistungsgründen nicht möglich. Das erforderliche Vergabefahrren inkl. Ausschreibung für eine seperate Entwurfsüberarbeitung würde die Fortsetzung der Ausführungsplanung der Gesamtmaßnahme stark verzögern und somit auch die INB stark gefährden. 05 - Der Baugrubenverbau, Rückbau der bestehenden Widerlager und der Einbau des Unterbeton in den Baugruben steht in direktem Zusammenhang und passiert im Schutze von Straßensperrungen und einer bauzeitlichen Grundwasserhaltung, die zeitlich begrenzt möglich sind. Eine Unterbrechnung durch ein zusätzliches Vergabeverfahren sowie die verlorenen Synergieeffekte sind wegen der zetlich befristetet Straßensperrung nicht möglich. 06 - Das Gleismonitoring überwacht die Folgen der Grundwasserabsenkungen und stehen somit in direktem technischen Zusammenhang. Die Leistungen sind daher nicht von einander zu trennen, insbesondere hinsichtlich eines reibungslosten Leistungsablaufes.
- 16.04.2026 02 - Wegen der Richtlinienänderung der Ril 804 bzw. Ril 820.2010.2 und der angrenzenden Weichen W03 und W04 ist eine schwimmende Lagerung der neuen Stahlüberbauten nicht zulässig und muss eine feste Lagerung mit Kalottenlagerung geändert werden. Es handelt sich um eine Anpassung der Enwurfsplanung als Grundlage, um die vertraglich vereinbarte Ausführungsplanung durchzuführen. Der Gesamtcharakter des Auftrages bleibt identisch 03 - Wegen der Richtlinienänderung der Ril 804 bzw. Ril 820.2010.2 und der angrenzenden Weichen W03 und W04 ist eine schwimmende Lagerung der neuen Stahlüberbauten nicht zulässig und muss eine feste Lagerung mit Kalottenlagerung geändert werden. Es handelt sich um eine Überarbeitung der Stahlbaustatik wegen des geänderten Lagerungssystems der Stahlüberbauten
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 62 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 03.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 10.127 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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