Der Bieter hat das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
nachzuweisen, die während der gesamten Vertragslaufzeit
ununterbrochen aufrechterhalten werden muss. Die Versicherung
muss mindestens folgende Deckungssummen je Schadensfall
aufweisen:
- Personenschäden: min. 3.000.000 EUR
- Sachschäden: min. 3.000.000 EUR
- Vermögensschäden (echt): min. 200.000 EUR
- Schlüsselverlustrisiko: min. 250.000 EUR (inkl. Folgeschäden wie
Schlossänderungskosten für Schließanlagen; Abhandenkommen
auch von General-/Hauptschlüsseln).
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- Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden: min. 3.000.000 EUR
(§ 35 Abs. 1 BVB).
- Umweltschäden: min. 1.000.000 EUR.
- Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle
eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der
oben genannten Summen betragen.
Mit dem Angebot ist zunächst eine Eigenerklärung einzureichen, dass
eine entsprechende Versicherung besteht oder im Auftragsfall
abgeschlossen wird (Vordruck 11). Auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle hat der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, innerhalb
der gesetzten Frist eine aktuelle Bestätigung des Versicherers (nicht
älter als sechs Monate) als Kopie vorzulegen.