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2042_VgV IGS Heilbronn
Stadt Heilbronn · Heilbronn · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 Vergeben2042_VgV IGS Heilbronn🏆 w+p Landschaften GmbH · Offenburg
- Harter + Kanzler & Partner · Freiburg
- w+p Landschaften GmbH · Offenburg
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 2 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Es handelt sich um einen Realisierungswettbewerb mit Ideenteil für den Neubau einer dreizügigen Ganztags-Grundschule in Heilbronn.
- Der geschätzte Wert des Wettbewerbs beträgt 14.046.660,50 EUR.
- Gesucht werden architektonische, städtebauliche, freiräumliche, wirtschaftliche und energetische Lösungen.
- Der Wettbewerb umfasst die Planung von vier Lernhäusern, einem Verwaltungsbereich, einem frei nutzbaren Bereich und einer Aula.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Bereits in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Stadt 2019/2020 wurde auf der Grundlage der Bevölkerungsentwicklung ein steigender Bedarf an Grundschulplätzen in der Innenstadt von Heilbronn ausgemacht. Die aktuelle Entwicklung der Zuwanderung und der Zuzüge führt zu einer Beschleunigung des Engpasses. Es müssen dringend neue Schulräume geschaffen werden. Deshalb soll in der Heilbronner Innenstadt eine neue dreizügige Ganztags-Grundschule entstehen, die einerseits die bestehenden Innenstadtgrundschulen entlastet, andererseits die Anzahl der Grundschulplätze bedarfsgerecht erweitert. Bereits im laufenden Schuljahr besteht ein Überhang von rd. 40 Grundschulplätzen, die mittels Interimslösungen in den bestehenden Grundschulen aufgefangen werden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im Mai 2024 dem geplanten Raumprogramm und Flächenlayout der dreizügigen Ganztagsgrundschule einstimmig zugestimmt. Das neue Gebäude soll vier Lernhäuser für die jeweiligen Jahrgangsstufen sowie einen Verwaltungsbereich und einen frei nutzbaren Bereich aufweisen. Zudem ist eine multifunktionale Aula im Neubau geplant, die zukünftig auch den anderen Schulen auf dem Campus zur Verfügung stehen wird. Um die bestmögliche architektonische, städtebauliche, freiräumliche und wirtschaftliche sowie energetische Lösung für die Entwicklung des Schulstandorts zu erreichen, hat sich der Stadtrat für die Durchführung eines hochbaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes mit Ideenteil entschieden.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wettbewerbsergebnis 50 %Qualität
Für das Zuschlagskriterium "Wettbewerbsergebnis" ist die Preisträger-Platzierung im Rahmen des vorangegangenen Planungswettbewerbes maßgebend. Dabei erhält der 1. Preisträger 500 Wertungspunkte, der 2. Preisträger 400 Wertungspunkte, der 3. Preisträger 300 Wertungspunkte, der 4. Preisträger 200 Wertungspunkte und der 5. Preisträger 100 Wertungspunkte.
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Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 30 %Qualität
Unterkriterien Darstellung der beabsichtigten Umsetzungsstrategie zum Wettbewerbsbeitrag (0 bis 10 Punkte, Gewichtung 20 %) Qualifikationen und Erfahrungen / Kompetenzen der Mitglieder des Projektteams nebst Verfügbarkeit des Projektteams und örtliche Präsenz im Zuge der Projektabwicklung (0 bis 10 Punkte, Gewichtung 10 %) Die qualitative Bewertung wird anhand der vom Bieter im Verhandlungsgespräch vorgetragenen Präsentation nebst Erläuterungen vorgenommen. Sie erfolgt im Hinblick auf eine schlüssige und plausible Umsetzung und Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der sich aus den Wettbewerbs- und Ausschreibungsunterlagen er- gebenden Projektziele. Die Bewertung erfolgt dabei wie folgt:
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Wirtschaftlichkeit 10 %Kosten
Die Wertung wird anhand einer Überschlägige Kostenabschätzung gemäß der Kostengliederung der DIN 276, 1. Ebene und Erläuterung der Kalkulationsbasis ermittelt. Erläuterung der Kostenkennwerte, die der Kostenabschätzung zugrunde gelegt wurden (z.B. BKI, eigene Kenndatenbank, abgerechnete Projekte), sowie Kostenrisiken werden erwartet. Die Wirtschaftlichste überschlägige Kostenabschätzung erhält 100 Punkte. Da die Wirtschaftlichkeit mit 10 % gewichtet wird, sind beim Wertungskriterium Wirtschaftlichkeit somit maximal 100 Punkte erreichbar. Die we- niger Wirtschaftlichen überschlägigen Kostenabschätzungen werden im Verhältnis zum günstigsten Bieter li- near prozentual schlechter punktemäßig bewertet. Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
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Honorar 10 %Preis
Der Wertungspreis ermittelt sich aus der Honorarangebotsgesamtsumme inklusive Nebenkosten abzüglich eines etwaigen Auf- oder Abschlages und inklusive der Mehrwertsteuer mit einem zu Kalkulationszwecken vorgegebenen Mehrwertsteuersatz über 19 % gemäß den Honorarangebotsblättern. Das Honorarangebot mit dem niedrigsten Preis erhält 10 Punkte. Da der Preis mit 10 % gewichtet wird, sind beim Wertungskriterium Preis somit maximal 100 Punkte erreichbar. Die Preise der nachrangigen Honoraran- gebote werden im Verhältnis zum Preis des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter punktemäßig be- wertet. Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Ausloberin wird bei Umsetzung des Projekts unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen (mindestens Ausarbeitung der Leistungsphasen 1 bis 5 § 34 HOAI / Gebäudeplanung und Freianlagenplanung) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Abs. 6 GWB geltend macht, kann einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden. Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB). beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 6 bis 8 ebenfalls zu beauftragen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer (2) Harter + Kanzler & Partner · w+p Landschaften GmbH1 Veröffentlichung
- 12.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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