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Carrierleistungen
Dataport AöR · Altenholz · Schleswig-Holstein · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an 1&1 Versatel GmbH →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
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Abschluss eines Rahmenvertrages für Carrierleistungen für Dataport für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung, für die Dauer von zwei Jahren, mit der Option, für den Auftraggeber, diesen Rahmenvertrag zu gleichen Konditionen, zweimal um ein Jahr zu verlängern. Dataport beschafft mit dieser Ausschreibung Carrier-Leistungen für alle seine Träger. Hauptleistungsstandorte sind derzeit Hamburg und Schleswig-Holstein mit ca. 2.400 IP-Anschlüssen für Telefonie und Datennutzung. Die Verkehrsmengen betragen dafür ca. 430.000 Gesprächsminuten pro Monat
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Vergabe von Carrierleistungen für Dataport für einen Zeitraum von zwei Jahren mit Verlängerungsoption.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der Methode UfAB 2018, Erweiterte Richtwertmethode mit einem Schwankungsbereich von 7% und dem Entscheidungskriterium Preis.
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog nach WichtigkeitQualität
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der Methode UfAB 2018, Erweiterte Richtwertmethode mit einem Schwankungsbereich von 7% und dem Entscheidungskriterium Preis. Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert. Bei der Gesamtwertung wird immer von zwei Referenzen ausgegangen. Werden weniger als zwei wertbare Referenzen eingereicht, werden die fehlenden oder nicht wertbaren Referenzen mit 0 (null) Punkten bewertet. Hinweis: Die Bewertung erfolgt durch Auswertung der eingereichten Referenzen. Jede eingereichte Referenz wird separat benotet. Aus der Gesamtbewertung aller durch den Wirtschaftsteilnehmer benannten Referenzen wird die Rangfolge der Bewerbungen ermittelt (höchster arithmetischer Mittelwert der Eignungspunkte entspricht der besten Bewerbung). Der Auftraggeber gibt für die Anzahl der einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Möchte ein Bewerber mehr als zwei Referenzen einreichen, entsteht ihm daraus kein Nachteil. Es wird darauf hingewiesen, dass soweit mehr als die geforderten drei Referenzen eingereicht werden, schlechte Referenzen im Wege der erläuterten Mittelwertmethode gute Referenzen abwerten können. Bei der Bewertung der Referenzen werden ausschließlich diejenigen Angaben bewertet, die im auszufüllenden Dokument Anlage Referenzen eingetragen werden. Für jede Referenz wird pro [B]-Kriterium eine Bewertung gemäß der in Anlage Referenzen veröffentlichten Bewertungsmatrix vorgenommen. Für jedes [B]-Kriterium können unter „Bewertung“ max. 10 Punkte erreicht werden. Dieser Punktwert wird multipliziert mit den zugehörigen Gewichtungen pro Kriterium und ergibt „Gewichtete Eignungspunkte“. Die pro Referenz ermittelten „Gewichteten Eignungspunkte“ werden anschließend zu einem Ergebnis „Gesamtpunkte Referenz“ addiert. Aus allen abgegeben Referenzen eines Bewerbers wird dann der arithmetische Mittel-wert der „Gesamtpunkte Referenz“ gebildet. Bei der Mittelwertbildung wird von mindestens zwei Referenzen ausgegangen. Das heißt, wird nur eine Referenz abgegeben, fließen für die fehlende Referenz 0 Punkte in die Mittelwertbildung ein. Der erreichte Mittelwert aller wertbaren Referenzen muss mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte erreichen, also im Mittelwert 6 Punkte, betragen (siehe auch oben: Mindestkriterien). Maßgeblich ist also der Durchschnittswert über alle wertbaren Referenzen. Wird dieser Punktwert nicht erreicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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Preis nach Wichtigkeit
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der Methode UfAB 2018, Erweiterte Richtwertmethode mit einem Schwankungsbereich von 7% und dem Entscheidungskriterium Preis.
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog nach WichtigkeitQualität
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der Methode UfAB 2018, Erweiterte Richtwertmethode mit einem Schwankungsbereich von 7% und dem Entscheidungskriterium Preis. Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert. Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert. Bei der Gesamtwertung wird immer von zwei Referenzen ausgegangen. Werden weniger als zwei wertbare Referenzen eingereicht, werden die fehlenden oder nicht wertbaren Referenzen mit 0 (null) Punkten bewertet. Hinweis: Die Bewertung erfolgt durch Auswertung der eingereichten Referenzen. Jede eingereichte Referenz wird separat benotet. Aus der Gesamtbewertung aller durch den Wirtschaftsteilnehmer benannten Referenzen wird die Rangfolge der Bewerbungen ermittelt (höchster arithmetischer Mittelwert der Eignungspunkte entspricht der besten Bewerbung). Der Auftraggeber gibt für die Anzahl der einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Möchte ein Bewerber mehr als zwei Referenzen einreichen, entsteht ihm daraus kein Nachteil. Es wird darauf hingewiesen, dass soweit mehr als die geforderten drei Referenzen eingereicht werden, schlechte Referenzen im Wege der erläuterten Mittelwertmethode gute Referenzen abwerten können. Bei der Bewertung der Referenzen werden ausschließlich diejenigen Angaben bewertet, die im auszufüllenden Dokument Anlage Referenzen eingetragen werden. Für jede Referenz wird pro [B]-Kriterium eine Bewertung gemäß der in Anlage Referenzen veröffentlichten Bewertungsmatrix vorgenommen. Für jedes [B]-Kriterium können unter „Bewertung“ max. 10 Punkte erreicht werden. Dieser Punktwert wird multipliziert mit den zugehörigen Gewichtungen pro Kriterium und ergibt „Gewichtete Eignungspunkte“. Die pro Referenz ermittelten „Gewichteten Eignungspunkte“ werden anschließend zu einem Ergebnis „Gesamtpunkte Referenz“ addiert. Aus allen abgegeben Referenzen eines Bewerbers wird dann der arithmetische Mittel-wert der „Gesamtpunkte Referenz“ gebildet. Bei der Mittelwertbildung wird von mindestens zwei Referenzen ausgegangen. Das heißt, wird nur eine Referenz abgegeben, fließen für die fehlende Referenz 0 Punkte in die Mittelwertbildung ein. Der erreichte Mittelwert aller wertbaren Referenzen muss mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte erreichen, also im Mittelwert 6 Punkte, betragen (siehe auch oben: Mindestkriterien). Maßgeblich ist also der Durchschnittswert über alle wertbaren Referenzen. Wird dieser Punktwert nicht erreicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 13.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 211 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (5) 1&1 Versatel GmbH · Deutsche Telekom BS GmbH · Telefónica Germany GmbH & Co. OHG · Vodafone GmbH · willy.tel GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.166 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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