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Geändert: Bisherige Frist für den Eingang von Teilnahmeanträgen wird wegen aktualisierter Informationen bei der Beantwortung von Bewerberfragen verlängert.

Totalunternehmerleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte mit 248 Betreuungsplätzen in Wunsiedel

Stadt Wunsiedel · Wunsiedel · Bayern · Kommunaler Auftraggeber

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Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.

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Beschreibung

Die Stadt Wunsiedel beabsichtigt die Errichtung (Neubau) einer Kindertagesstätte mit 248 Betreuungsplätzen. Da die Stadt nicht über einen genehmigungsfähigen Haushalt verfügt und demnach Lösungen sucht, die Eigenmittelanteile kommunaler Pflichtaufgaben zu senken, soll die Planung und Errichtung des Gebäudes und der Außenanlagen durch einen Totalunternehmer auf einem von diesem zur Verfügung gestellten Grundstück erbracht werden. In dieser Einrichtung im Kernstadtgebiet Wunsiedels sollen folgende Betreuungsplätze angeboten bzw. vorgehalten werden: - Kinderkrippe (0 - 3 Jahre): 48 Plätze (4 Gruppen x 12 Plätze) - Kindergarten (3 - 6 Jahre): 75 Plätze (3 Gruppen x 25 Plätze) - Hort (6 - 10 Jahre): 125 Plätze (5 Gruppen x 25 Plätze) Da mit der neuen Kindertagesstätte insbesondere die Hortbetreuung im Kernstadtgebiet zentralisiert werden soll, ist ein Standort zentrumsnah zu favorisieren. Zentrumsnah bedeutet, dass das Grundstück mit einem Radius von 500 m um den Haupteingang des Altbaus der Jean-Paul-Grundschule, Egerstraße 64, 95632 Wunsiedel, welcher den Kreismittelpunkt bildet, zu liegen hat. Liegt ein Grundstück nur anteilig oder außerhalb dieses Radius erfüllt es die Voraussetzungen an das geforderte zentrumsnahe Grundstück nicht. Ein zentrumsnahes Grundstück hat den Vorteil, dass die Hortkinder nach dem Schulunterricht die auf diesem Grundstück zu errichtende Kindertagesstätte, welche den Hort inkludiert, schnell erreichen können und dann keine zusätzliche Beförderung der Kinder erforderlich wird. Nach Kostenschätzung auf Grundlage des Summenraumprogramms für die baulich getrennten Einheiten des Kindergartens sowie der Kindekrippe und dem Hort werden Baukosten für die Kostengruppen 200 bis 700 zwischen 10 Mio. EUR und 11,5 Mio EUR (brutto) zu erwarten sein. Nach aktuellen Kostenrichtwerten (FAZR, Stand 2. Februar 2024) wird mit einer Förderung nach Art. 10 BayFAG auf etwas mehr als 8,5 Mio.EUR bei einer gesamt förderfähigen Fläche von 1.390 m² gerechnet. Die Total

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Änderungen am Verfahren

2 Aktualisierungen

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.

  1. 📄 Unterlagen

    Die bisherigen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung sind aufgrund der Anpassung der Funktionalen Leistungsbeschreibung [Anlage 802] anzupassen. Die bisherigen Angaben zum Auftragswert sind ebenfalls aufgrund der Änderung der funktionalen Leistungsbeschreibung anzupassen.

  2. 📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen

    Bisherige Frist für den Eingang von Teilnahmeanträgen wird wegen aktualisierter Informationen bei der Beantwortung von Bewerberfragen verlängert.

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Gesucht werden Totalunternehmerleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte mit 248 Betreuungsplätzen in Wunsiedel.

Dies umfasst sämtliche Planungsleistungen nach HOAI. Der geschätzte Wert beträgt 9.840.000 EUR.

Weitere Eignungskriterien: Es sind umfangreiche Nachweise und Referenzen für die Planung und Errichtung von vergleichbaren Projekten zu erwarten.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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📅 Laufzeit endet am 30.06.2027

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

Weitere auslaufende Aufträge ansehen →

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 11.365.615 €

    9 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 273 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (2) Aumer Vermietungs GmbH (Vertretungsberechtigtes Mitglied der Bietergemeinschaft) · Kranbetrieb Aumer GmbH (2. Mitglied der Bietergemeinschaft)

Preiseinschätzung

Basierend auf 4.106 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 116.434 €
Median 333.809 €
Oberes Quartil 905.222 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

📎

Vergabeunterlagen

Beim Original-Portal — die Angebotsfrist ist abgelaufen, die Unterlagen sind dort ggf. nicht mehr hinterlegt.

9.840.000 €
Geschätzter Wert
19,7× Branchen-Median

Angebotsfrist 12.07.2024, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer SWU_Totalunternehmerleistungen_777.0001
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber Stadt Wunsiedel
Standort Wunsiedel, Bayern
Veröffentlicht 11.06.2024
CPV-Codes (3) 45214100 · Bauleistungen
45000000 · Bauleistungen
71320000 · Architektur und Ingenieurwesen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Wunsiedel
Bindefrist (?) 60 DAYS
Frist für Rückfragen 01.07.2024
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Ø Bieter in der Branche 6.9
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 355.728 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 106.866 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 57 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 10%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Wunsiedel. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: