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Deichsanierung Baerl – Binsheim – Orsoy, Generalplanung
Deichverband Duisburg – Xanten · Wesel · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Sanierung des Rheindeiches zwischen Rheinstrom-km 786,3 und 794,3, linkes Ufer, bestehend aus vier Deichabschnitten. Hierfür benötigt der Auftraggeber folgende Generalplanungsleistungen nach HOAI: • Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 1 bis 4,Grundleistungen • Ing.-Bauwerk Deichsanierung HOAI §§ 41 bis 44, LPH 5 bis 9, optionale Leistungen • Planungsbegleitende Vermessung gemäß HOAI Anlage 1 (zu § 3 Absatz1): 1.4 Ingenieurvermessungen LPH 1 bis 3, Grundleistungen, 1.4 Ingenieurvermessungen LPH 4, optionale Leistungen, • Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 1 bis 4, Grundleistungen • Tragwerksplanung HOAI §§ 49 bis 52, LPH 5 + 6, optionale Leistungen • Landschaftspflegerische Begleitplanung HOAI § 26, LPH 1 bis 4, Grundleistungen • Umweltverträglichkeitsstudie gemäß HOAI, Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1), LPH 1 bis 4, Grundleistungen • Beratungsleistungen o NATURA 2000 (FFH – Verträglichkeitsuntersuchung), Grundleistung o Artenschutz (Artenschutzgutachten) Grundleistung o Örtliche Bauüberwachung, optionale Leistung o Ökologische Baubegleitung, optionale Leistung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird eine Generalplanungsleistung für die Sanierung eines Rheindeiches über mehrere Abschnitte.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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1 Veröffentlichung
- 08.01.2026 Der Deichverband Duisburg-Xanten hat am 4. Mai 2021 auf Grundlage des § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB den Nachtrag „Sicherungsmaßnahme Dicker Bär“ an die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH beauftragt. Bestandteile der mit Hauptvertrag beauftragten Generalplanung sind im Wesentlichen die Objektplanung von Ingenieurbauwerken mit Tragwerksplanung, planungsbegleitender Vermessung sowie Landschaftsplanungen mit dem landschaftspflegerischen Begleitplan, Umweltverträglichkeitsstudie und Fachgutachten. Der Generalplanervergabe vorausgegangen sind Baugrunduntersuchungen in Bezug auf die Standsicherheit der einzelnen Deichabschnitte, die danach unterschiedlichen Sanierungsbedarf aufweisen. Im Deichabschnitt Orsoy befindet sich in der Deichachse (Deich-km 5+307) die Linde „Dicker Bär“. Diese hat einen Stammdurchmesser von 3,58 m in einem Meter Höhe, einen Kronendurchmesser von 14 m und eine Höhe von 23 m. Zu der Standsicherheit der Linde liegt ein Standsicherheitsgutachten eines Sachverständigenbüros vom März 2019 vor. Im Zuge der Erstellung des Gutachtens wurden u.a. Zugversuche unternommen. Als Ergebnis weist dieses Gutachten aus, dass die Linde mit einigen Sicherheitsvorrichtungen standsicher ist. Im Rahmen der Ausführung der Planungsleistungen zur Deichsanierung Baerl – Binsheim – Orsoy zeigte sich allerdings, dass das Gutachten den Lastfall „Einstau des Deichabschnittes im Hochwasserfall“ nicht berücksichtigt hat. Daraufhin beauftragte der Deichverband ein anderes Sachverständigenbüro mit einem weiteren Gutachten. Dieses Gutachten wurde im November 2020 vorgelegt und kommt zu dem Ergebnis, dass die Standsicherheit der Linde im Einstaufall des Deiches nicht gegeben ist und deshalb akuter Handlungsbedarf besteht. Vor diesem Hintergrund hat die Bezirksregierung den Deichverband aufgefordert bis zum 31. Mai 2021 ein Sicherheitskonzept zur Gefahrenabwehr vorzulegen. Zusätzlich ist das Sicherheitskonzept von einem Sachverständigen zu prüfen und muss eine Abwägung zwischen konkurrierenden Interessen beinhalten. Maßgebliche Leistungen der Umweltplanungen sind in den Sicherheitsbericht einzubeziehen. Nach vorliegenden Informationen war davon auszugehen, dass eine von Björnsen Beratende Ingenieure GmbH bereits in der Vorplanung als Variante untersuchte Spundwand ein mögliches Sicherungskonzept sein kann. Die Ermittlung des Honorars erfolgte auf Basis eines geschätzten Stundenaufwandes gemäß Stundensätzen die den vertraglich vereinbarten entsprechen. Die Nachtragsleistungen waren für den Deichverband Duisburg-Xanten in Ausübung seiner Sorgfaltspflichten in Inhalt und Umfang nicht vorhersehbar. Der Deichverband Duisburg-Xanten konnte bei Beauftragung des Hauptvertrags im Jahr 2018 nicht vorhersehen, dass die Standsicherheit der Linde „Dicker Bär“ in dem für die Planungsleistungen maßgeblichen Deichabschnitt „Orsoy“ akuten Handlungsbedarf offenlegte. Diese Erkenntnis ergab sich erst im Zuge der Ausführung der Planungsleistungen durch Björnsen Beratende Ingenieure GmbH im Jahr 2020 und betraf den im Gutachten zur Standsicherheit aus dem Jahr 2019 unberücksichtigten Fall des „Einstaus des Deichabschnittes im Hochwasserfall“. Hiermit einhergehend konnte der Deichverband auch nicht vorhersehen, dass die Bezirksregierung Düsseldorf anlässlich der neuen Erkenntnisse zur Standsicherheit der Linde kurzfristig die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes und dessen Beurteilung durch einen Sachverständigen abfordern würde. Ausgehend davon war es dem Deichverband im Zeitpunkt der Ausschreibung auch nicht möglich, die prüfungsgegenständlichen Nachtragsleistungen im Sinne des § 121 Abs. 1 S. 1 GWB so eindeutig und erschöpfend wie möglich zu beschreiben und zum Gegenstand des ursprünglich ausgeschriebenen Vertrags zu machen. Durch den Nachtrag hat sich auch keine Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags ergeben. Die nachtragsgegenständliche Erstellung des Sicherheitskonzeptes wurde gerade im Hin-blick auf den ursprünglichen Vertragsgegenstand – die Deichsanierung Baerl-Binsheim-Orsoy, konkret die Sanierung des Abschnittes Orsoy – erbracht. Sie ist Grundlage für die von Björnsen Beratende Ingenieure GmbH vertraglich geschuldeten Planungsleistungen. Zudem handelt es sich bei den Nachtragsleistungen um Dienstleistungen im Sinne des Vergaberechts. Björnsen Beratende Ingenieure GmbH hat im Sinne der Rechtsprechung vor der Nachbeauftragung Dienstleistungen erbracht und hat auch bei Erstellung des Sicherungskonzeptes und der Sachverständigenbegutachtung Dienstleistungen erbracht. Es verbleibt insoweit bei der gleichen Auftragsart. Gleichermaßen verbleibt es bei der gleichen Vertragsart, da sowohl die ursprünglich beauftragten Generalplanerleistungen als auch die nachtragsgegenständlichen Leistungen Dienstleistungen im Sinne des Vergaberechts sind, die jeweils als werkvertraglicher Erfolg geschuldet waren. Die Nachtragsleistungen wurden in Höhe von EUR 28.200,00 netto (EUR 33.558,00 brutto) abgerechnet. Der Betrag liegt unter der in § 132 Abs. 2 S. 2 GWB festgelegten 50 %-Grenze. Die Beauftragung des Nachtrags „Sicherungsmaßnahme Dicker Bär“ war daher gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB ohne vorherige Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens zulässig. Zudem liegen auch die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB vor, so dass die Auftragsänderung auch nach dieser Anspruchsgrundlage zulässig war. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 10.437 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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