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Ersatzneubau Schmarler Damm (BW 131)
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt · Rostock · Mecklenburg-Vorpommern · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 08.09.2026, 09:00 Uhr (noch 12 Tage)
Beschreibung
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt, beabsichtigt den Ersatzneubau des Bauwerks (Bw) 131, Straßenbrücke Schmarler Damm über die Deutsche Bahn (DB) Strecke 6325 km 119.2+60 aufgrund von Defiziten im Bereich der Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit. Die Baumaßnahme ist verbunden mit Beeinträchtigungen von Lebensräumen im Umfeld der Straßenbrücke durch Inanspruchnahme.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist der Ersatzneubau der Straßenbrücke Schmarler Damm über eine Bahnstrecke in Rostock.
- Die Maßnahme zielt auf die Behebung von Defiziten in Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit des bestehenden Bauwerks ab.
- Es sind Beeinträchtigungen von Lebensräumen im Umfeld der Brücke zu berücksichtigen.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Baudienstleistungen.
Die Ausschreibung betrifft den Ersatzneubau der Straßenbrücke Schmarler Damm in Rostock.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Angebotspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist, beizubringen (§ 44 VgV).
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 50 Tsd EUR netto im Leistungsbild einer ökologischen Baubegleitung.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Eigentum, Miete, Leasing oder im Wege der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV)
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmensreferenzen Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter 2 vergleichbare Referenzprojekte über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge vorzulegen. Die geforderten Referenzen müssen innerhalb der letzten acht Jahre (Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen oder bis zum Stichtag in wesentlichen Teilen erbracht worden sein.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. 1. Projektleitung Der Bieter hat eine verantwortliche fachliche Leitung für die Gesamtkoordination und fachliche Qualitätssicherung der Leistungen zu benennen. Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Diplom, Master oder vergleichbarer berufsqualifizierender Abschluss) in den Fachrichtungen Biologie, Landschaftsökologie, Landschaftsplanung, Geoökologie oder einer vergleichbaren Fachrichtung sowie mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung in der fachlichen Bearbeitung und Projektleitung in der ökologischen Baubegleitung. 2. Die vom AN eingesetzten Personen der öBB Die vom AN auf dem Baufeld eingesetzten und verantwortlichen Personen der öBB müssen eine der nachfolgenden Qualifikationen nachweisen. Die Nachweise sind, unter Angabe der vorgesehenen eigesetzten Personen einzureichen: - Zertifikatslehrgang Umweltbaubegleitung (UBB) / Ökologische Baubegleitung - Weiterbildung Umweltfachliche Bauüberwachung - vergleichbare anerkannte Fortbildungen im Natur- und Artenschutzbereich Hierzu gehören u.a. folgende Zertifizierungen (beispielhaft benannt): o Grundkurs Screening, Modul1 (Ub7101), Grundkurs Um-weltfachliche Bauüberwachung, Modul 1 und Modul 2 (Ub7110 + Ub7111) (Bildungsanbieter: DB-Training), o "Umweltfachlicher Bauüberwacher" (Bildungsanbieter: DMB Deutsche Gesellschaft für Management in der Baupraxis mbH, Berlin), o "Besondere Fachkunde Umweltbaubegleitung" (Bildungsanbieter: bdla - Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen und vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.; Zertifikat der Prüfungskommission) oder o "Umweltbaubegleitung" (Grundmodul, Bildungsanbieter: Umweltinstitut Offenbach)
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Nachunternehmer-Anteil
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nachunternehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 12 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 08.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 230 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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