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ITDZ Berlin: OV RV Grafik, PPT, Text
IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR) · Berlin · Berlin · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 AufgehobenGrafikdienstleistungenRahmen 323.000 €
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Los 2 AufgehobenPowerPoint-Dienstleistungengesch. 56.000 €
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Los 3 VergebenTextarbeitengesch. 83.100 €🏆 Die Texterkolonie · Leipzig
- Die Texterkolonie · Leipzig Kleines Unternehmen
Beschreibung
Gegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der grafischen Gestaltung für unterschiedliche Medienformate, die Gestaltung und Schulung von PowerPoint-Präsentationen sowie die redaktionelle und konzeptionelle Unterstützung bei der Textgestaltung.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Bei der hier angewandten Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl „Z“ errechnet: Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert: Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte x Gewichtungspunkte) des zu bewertenden Angebotes P = Preis (in EUR) des zu bewertenden Angebotes (=Wertungspreis gemäß Preisblatt) Z= L (Leistung) / P (Preis) Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, welches nach der einfachen Richtwertmethode die höchste Kennzahl Z aufweist.
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Preis nach Wichtigkeit
Zuschlagskriterien sind die Leistungspunkte und der Wertungspreis. Demnach bestimmt sich das wirtschaftlichste Angebot nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Wertung erfolgt nach der Einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB.
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Preis nach Wichtigkeit
Bei der hier angewandten Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl „Z“ errechnet: Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert: Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte x Gewichtungspunkte) des zu bewertenden Angebotes P = Preis (in EUR) des zu bewertenden Angebotes (=Wertungspreis gemäß Preisblatt) Z= L (Leistung) / P (Preis) Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, welches nach der einfachen Richtwertmethode die höchste Kennzahl Z aufweist. Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Wertung erfolgt nach der Einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB.
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Qualität nach Wichtigkeit
Bei der hier angewandten Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl „Z“ errechnet: Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert: Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte x Gewichtungspunkte) des zu bewertenden Angebotes P = Preis (in EUR) des zu bewertenden Angebotes (=Wertungspreis gemäß Preisblatt) Z= L (Leistung) / P (Preis) Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, welches nach der einfachen Richtwertmethode die höchste Kennzahl Z aufweist. Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Wertung erfolgt nach der Einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB.
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Preis nach Wichtigkeit
Bei der hier angewandten Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl „Z“ errechnet: Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert: Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte x Gewichtungspunkte) des zu bewertenden Angebotes P = Preis (in EUR) des zu bewertenden Angebotes (=Wertungspreis gemäß Preisblatt) Z= L (Leistung) / P (Preis) Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, welches nach der einfachen Richtwertmethode die höchste Kennzahl Z aufweist. Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Wertung erfolgt nach der Einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB.
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Qualität nach Wichtigkeit
Bei der hier angewandten Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl „Z“ errechnet: Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert: Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte x Gewichtungspunkte) des zu bewertenden Angebotes P = Preis (in EUR) des zu bewertenden Angebotes (=Wertungspreis gemäß Preisblatt) Z= L (Leistung) / P (Preis) Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, welches nach der einfachen Richtwertmethode die höchste Kennzahl Z aufweist. Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Wertung erfolgt nach der Einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Alle Angebote ausgeschlossen
1 Veröffentlichung
- 04.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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