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Ausbau Gigabit-Breitbandversorgung im Main-Kinzig-Kreis (Ausbaucluster, FTTH) - Tiefbau und sonstige Leistungen für die Erschließung von Gebäuden in 4 Losen.
Breitband Main-Kinzig GmbH · Gelnhausen · Hessen · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenAusbau Gigabit-Breitbandversorgung im Main-Kinzig-Kreis (Ausbaucluster, FTTH). Los 1 (Kommune Birstein)Rahmen 9.192.000 €🏆 TBG GmbH · Griesheim
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Los 2 VergebenAusbau Gigabit-Breitbandversorgung im Main-Kinzig-Kreis (Ausbaucluster, FTTH). Los 2 (Kommune Schlüchtern)Rahmen 9.354.000 €🏆 TBG GmbH · Griesheim
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Los 3 VergebenAusbau Gigabit-Breitbandversorgung im Main-Kinzig-Kreis (Ausbaucluster, FTTH). Los 3 (Kommunen Schlüchtern und Hanau Klein-Auheim)Rahmen 8.964.000 €🏆 Furkan Bau GmbH · Griesheim
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Los 4 VergebenAusbau Gigabit-Breitbandversorgung im Main-Kinzig-Kreis (Ausbaucluster, FTTH). Los 4 (Kommunen Wächtersbach, Flörsbachtal, Steinau)Rahmen 10.524.000 €🏆 Furkan Bau GmbH · Griesheim
- Furkan Bau GmbH · Griesheim
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Bieter-Übersicht: 62 Angebote eingegangen, davon 2 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: Furkan Bau GmbH u. a.. Die übrigen 60 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Der Main-Kinzig-Kreis (MKK) ist der größte Landkreis Hessens und reicht von Maintal im Westen an Frankfurt grenzend bis etwa 100 Kilometer weiter nach Sinntal im Osten. Von Norden nach Süden erstreckt sich der Kreis über ca. 50 Kilometer Länge. Der Main-Kinzig-Kreis hatte 2012 entschieden, selbst den notwendigen Aufbau des Glasfasernetzes zur Realisierung von Breitbandinternet voranzutreiben. Auf Basis des Ausgangs der Markterkundung, einer Machbarkeitsstudie, der Next-Generation-Access-Novelle der EU (NGA-Ausbau) und der Bundesrahmenregelung Leerrohre wurde ein eigengetriebener Ausbau der passiven Infrastrukturdurchgeführt. Das Projekt wurde durch die 100% kreiseigene Breitband Main-Kinzig GmbH, die am 03.05.2012 gegründet wurde, umgesetzt. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Erstellung und Vermietung von Kommunikationsnetzen für die Versorgung mit Breitband-Internet. Es werden von der Gesellschaft keine aktiven Telekommunikationsdienste angeboten. Durch die Erschließung der Kabelverzweiger der Deutschen Telekom von 2013 bis Mitte 2015 über seine Tochter, die Breitband Main-Kinzig GmbH, ist der MKK gut mit Bandbreiten von ca. 30 Mbit/s bis50 Mbit/s versorgt. Von 2016 bis Anfang 2020 wurden zusätzlich noch weiße Flecken (Höfe, Weiler, sowie alle Schulen, Rathäuser und Liegenschaften des Kreises) mittels FTTH ausgebaut (Nachverdichtung). Seit 2022 sind zudem ca. 150 kommunale Gewerbegebiete im Main-Kinzig-Kreis mit Hilfe von Fördermitteln mit Glasfaser erschlossen worden (Gigabit, FTTH bis ins Gebäude). Anfang 2021 wurde entschieden, dass sämtliche Gebäude im Main-Kinzig-Kreis mit FTTH erschlossen werden sollen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinien erschlossen werden können (dürfen) (Gigabit; FTTH-Migration). Die Maßnahme basiert auf der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.11.2020 (Gigabit-Richtlinie), der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1. Zuständige Vergabekammer Das Vergabeverfahren unterliegt gemäß § 155 GWB der Nachprüfung durch die nachfolgende zuständige Vergabekammer: Regierungspräsidium Darmstadt Vergabekammer des Landes Hessen Wilhelminenstraße 1 – 3 (Wilhelminenhaus) 64283 Darmstadt / Deutschland Tel.: 06151 / 12-6601 Fax: 06151 / 12-5816 2. Rügeobliegenheiten und -fristen Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. 3. Nicht berücksichtigte Bewerber Bieter unterliegen mit der Abgabe ihres Angebotes den besonderen Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bewerbungen (§ 19 EU VOB/A).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von Furkan Bau GmbH, TBG GmbH). Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
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Auftragnehmer (2) Furkan Bau GmbH · TBG GmbH1 Veröffentlichung
- 27.06.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell
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Preiseinschätzung
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