Vergeben Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb Soziales & Pflege
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Bestattungsleistungen Friedhöfe Bruchsal 2026-2028

Stadt Bruchsal · Bruchsal · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Bestattungsleistungen Friedhöfe Bruchsal
    🏆 Jäckle Bestattungsinstitut · Hambrücken
Auftragnehmer
  • Jäckle Bestattungsinstitut · Hambrücken
💶 Zuschlagswert 130.924 €
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 17.12.2025

Beschreibung

Bestattungsleistungen auf den Friedhöfen in Bruchsal + Stadtteile Zur Orientierung für die Kalkulation werden folgende Durchschnittswerte der Jahre 2021–2024 angegeben: Bestattungen: – Erdgräber (Sarg): ca. 90 / Jahr – Urnengräber: ca. 200/ Jahr Trauerfeiern (je Standort): – Heidelsheim: ca. 35 / Jahr – Helmsheim: ca. 25 / Jahr – Obergrombach: ca. 25 / Jahr – Untergrombach Neu: ca. 51 / Jahr – Büchenau: ca. 14 / Jahr Die Angaben dienen ausschließlich als Kalkulationsgrundlage und sind unverbindlich. Ein Anspruch auf Abnahme der genannten Mengen besteht nicht.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Bestattungsleistungen Friedhöfe Bruchsal
  • Preis 100 %

    Zuschlagskriterium 100 % Preis

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1 Bestattungsleistungen Friedhöfe Bruchsal
Jäckle Bestattungsinstitut 130.924 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 33 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 294.914 €
Median 716.067 €
Oberes Quartil 1.300.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadt Bruchsal · Bruchsal

vergabestelle@bruchsal.de
+49 7251 79 428

130.924 €
Zuschlagswert

Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Stadt Bruchsal
Standort Bruchsal, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 06.02.2026
CPV-Codes (2) 98370000 · Sonstige Dienstleistungen
98371100 · Sonstige Dienstleistungen
(Was ist das?)
Angebote 1
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,5) (?)
Erfüllungsort Karlsruhe, Landkreis
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Jäckle Bestattungsinstitut · Hambrücken

Auftragnehmer (?)
Jäckle Bestattungsinstitut
Vertrag 17.12.2025

Ø Bieter in der Branche 2.5

Historischer Durchschnitt aus 19.414 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in Soziales & Pflege mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.704 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 26 Tage
Schätzwert-Abweichung 0%
KMU-Bieteranteil 66%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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