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Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH - Smarte Grenzregion zwischen den Meeren - Projektmanagement
Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH · Flensburg · Schleswig-Holstein · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenDigitalagentur Smarte Grenzregion GmbH - Smarte Grenzregion zwischen den Meeren - Projektmanagement🏆 City & Bits GmbH · Berlin
- City & Bits GmbH · Berlin
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 12 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: City & Bits GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Stadt Flensburg und die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg wurden gemeinsam als Modellvorhaben des Bundesförderprogramms Modellprojekte Smart Cities ausgewählt und haben sich unter dem Titel "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" (SGR) zusammengeschlossen. Der Förderzeitraum beträgt insgesamt fünf Jahre - ein Jahr für die Strategieentwicklung und vier Jahre für Umsetzungen. Für die Umsetzung und die Gesamtkoordination des Projektes wurde die Gesellschaft Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH (DSG) mit den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg als Gesellschafter*innen gegründet. Die Digitalagentur hat die Aufgabe, das Projekt umzusetzen. Darüber hinaus wird sie inner-halb des Themenfeldes "Digitalisierung" Kommunen, Institutionen und Unternehmen vernetzen, beraten und befähigen. Ziel des Modellvorhabens SGR ist es, durch breite Beteiligung von Einwohnenden, Unternehmen, Institutionen, Verbänden und Verwaltung eine Strategie für eine nachhaltige und lebenswerte Zukunft für die gesamte Region zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sollen insbesondere auch neue gesellschaftliche, politische, technologische und kulturelle Entwicklungen berücksichtigt werden. Der Themenkomplex "Smart City" ist im Bereich der Stadt- und Regionalentwicklung immanent wichtig und seine Bedeutung wächst stetig. Die Digitalisierung schreitet in allen Lebensbereichen stetig weiter voran und es ist von großer Bedeutung, diese Entwicklung in den jeweiligen Fachbereichen sinnvoll zusammenzuführen, gesamtheitlich zu denken und miteinander zu verknüpfen. Die Herausforderung bei "Smart City-Maßnahmen" liegt vor allem darin, dass "Smart City" viele Themengebiete und Handlungsfelder umfasst. Das Modellprojekt "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" (SGR) behandelt die folgenden fünf Handlungsfelder: "Datenökosystem", "Adaptive Mobilität", "Mitwirkung & Befähigung", "Innovationsräume" und "Zukunftsräume". Damit die vielfältigen Themenfelder mit einem h
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbe-werbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach der Bewertungsmatrix als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität des Projektteams 45 %Qualität
Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit Funktion und fachlichen Aufgaben im Projekt sowie Darstellung der Koordination des Projektteams 15 % Darstellung der besonderen Erfahrungen und Kenntnisse der für die Projektassistenz vorgesehene(n) Person(en) 10 % Darstellung der Erfahrung des Projektteams "Mobilität" in Form der Benennung von Referenzprojekten 5 % Darstellung der Erfahrung des Projektteams "Digitale Befähigung" in Form der Benennung von Referenzprojekten 5 % Darstellung der Erfahrung des Projektteams "Marketing und Event" in Form der Benennung von Referenzprojekten 5 % Darstellung der Erfahrung des Projektteams "IT-Datenplattform und Sensorik" in Form der Benennung von Referenzprojekten 5 %
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Honorarangebot gemäß Preisblatt 35 %Kosten
Das Kriterium 3 - Honorarangebot wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar gemäß Preisblatt bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.
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Konzept 20 %Qualität
Darstellung des projektbezogenen Vorgehens und der Methoden in Bezug auf den Wissenstransfer, insbesondere anhand bekannter Tools sowie Darstellung einer möglichen Wirkungsmessung der einzelnen Maßnahmen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 44 Tage nach Fristende
Auftragnehmer City & Bits GmbH1 Veröffentlichung
- 15.11.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 332 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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