Offenes Verfahren IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Technische Übernahme, Betrieb und Weiterentwicklung des Arbeitgeber-Portals der AOK

AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · Berlin · Berlin · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber

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Beschreibung

Technische Übernahme, Betrieb und Weiterentwicklung der Webpräsenz Arbeitgeber-Portal (aok.de/fk) auf Basis des Content-Management-Systems TYPO3

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Gegenstand ist die technische Übernahme, der Betrieb und die Weiterentwicklung des Arbeitgeber-Portals der AOK (aok.de/fk) auf Basis von TYPO3 mit einem geschätzten Wert von 2,31 Mio. EUR.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Technische Übernahme, Betrieb und Weiterentwicklung des Arbeitgeber-Portals der AOK
  • Qualität des Angebotes 60 %
    Qualität

    Die Bewertung der Qualität der Angebote erfolgt anhand der in der Anlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 8 der Vergabeunterlagen) genannten Kriterien und Bewertungsmaßstäbe.

  • Wertungsrelevanter Angebotspreis 40 %
    Preis

    Maßgeblich für die Bewertung der Angebotspreise sind die in der Anlage "Zuschlagskriterien" (Anlage 8 der Vergabeunterlagen) genannten Wertungspreise, Gewichtungen und Punkte.

  • Qualität der Lösung zu Bieteraufgabe 4 20 %
    Qualität

    Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt in zwei Phasen. Die Auftraggeberinnen beabsichtigen, auf der Grundlage der Angebote und konzeptionellen Darstellungen zu den Bieteraufgaben mit den Bietern eine wertende und verifizierende Teststellung mit Präsentation vorzunehmen. Die wertende Teststellung erfolgt in der Weise, dass die drei geeigneten Bieter, die nach Auswertung der Angebote auf Basis der in Anlage 8 "Zuschlagskriterien" bekanntgemachten Wertungskriterien die höchste Punktzahl erzielt haben, von den Auftraggeberinnen aufgefordert werden, die Lösung der Aufgabe 4 der Bieteraufgaben (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) in einem Präsenztermin vorstellen. Die Lösung der Aufgabe 4 wird entsprechend den Angaben in Anlage 8 "Zuschlagskriterien" bewertet. Die von den Bietern dabei erzielten Punkte werden zu den Punkten, die sie im Rahmen der Angebotswertung erhalten haben, hinzugerechnet. Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, dass im Anschluss an die wertende Teststellung insgesamt die höchste Punktzahl erzielt hat.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberinnen ist nach Abgabe des Angebotes ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    (1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den Auftraggeberinnen innerhalb von acht Wochen nach Zuschlagserteilung den Abschluss einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 24 EVB-IT Service-AGB mit folgenden Mindestdeckungssummen pro Kalenderjahr nachweisen wird: - 500.000,00 EUR gegen Personenschäden sowie - 1.000.000,00 EUR gegen Sachschäden - 1.000.000,00 EUR gegen Vermögensschäden, inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen. (2) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Haftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist den Auftraggeberinnen erst bei Abschluss des Vertrages von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

  • Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz

    (1) Der Bieter hat seinen innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erwirtschafteten spezifischen Jahresumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich anzugeben. Der diesbezügliche Mindestjahresumsatz muss im Durchschnitt über die drei letzten Geschäftsjahre eine Höhe von 1.000.000,00 Euro netto erreicht haben. Wird dieser Umsatz nicht erzielt, wird das Angebot ausgeschlossen. (2) Hinweis für Bietergemeinschaften: Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ihren jeweiligen Jahresumsatz einzeln ausweisen und als Bietergemeinschaft gemeinsam die Anforderung an den Mindestjahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich zu erfüllen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    (1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV sind durch den Bieter Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erbracht wurden und die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, vorzulegen. Mindestanforderungen: Es sind mindestens zwei Referenzen einzureichen, die jeweils jeden der folgenden Punkte abdecken: a) Typo3 Projekt (ab Version 11) mit eigenentwickelten Extensions, Frontend und Backend b) Mittlere Projektgröße (Umsatz mindestens 250.000 EUR /Jahr) c) Angabe des jeweils eingesetzten Ticketsystems zum Erfassen und Bearbeiten der Tasks. Ferner muss mindestens eine der Referenzen zusätzlich einen der folgenden Punkte abdecken: d) Typo3 Projekt mit Headless Frontend e) Entwicklung eines KI-basierten Features. (2) Hinweise: Für jede eingereichte Referenz ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt (Anlage 13.1 Referenzen) zwingend vollständig auszufüllen. Fehlende Angaben können zur Nichtberücksichtigung der jeweiligen Referenz, zum Nichtvorliegen der Eignung und letztlich zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Die im Rahmen des jeweiligen Referenzprojektes vom Bieter erbrachten Leistungen sind ausführlich zu beschreiben und - sofern der Auftraggeber oder Dritte an der Referenzleistung mitgewirkt haben - auch gegenüber vom jeweiligen Auftraggeber oder Dritten erbrachten Leistungen klar abzugrenzen. Eine Referenz kann nur durch ein eignungsverleihendes Unternehmen erbracht werden, wenn dieses im Auftragsfall die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Es ist daher eine Organisationseinheit des Referenzauftraggebers anzugeben, über die ein auskunftsfähiger Ansprechpartner ermittelt werden kann. Referenzen, die in der Weise anonymisiert sind, dass sie für die Auftraggeberinnen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht überprüfbar sind, werden nicht berücksichtigt! (3) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die Referenzen gemeinsam erbracht werden. Dazu ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt (Anlage 13.1 Referenzen) für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.

Weitere Anforderungen

  • Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)

    (1) Mindestanforderung: Der Bieter muss mit Abgabe seines Angebots erklären, dass für sein Unternehmen aktuell (d.h. zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) eine ISO 27001 Informationssicherheits-Managementsystem -Zertifizierung, ausgestellt von einer von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierten Stelle (oder gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten) besteht und einen entsprechenden Nachweis mit dem Angebot einreichen. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. Die Zertifizierung muss ihre Gültigkeit für die gesamte Dauer des Vertrages behalten. (2) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Zertifizierung von allen Mitgliedern nachzuweisen. (3) Die Zertifizierung kann durch ein eignungsverleihendes Unternehmen nur insoweit erbracht werden, wie dieses im Auftragsfall die Leistung erbringt (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Preiseinschätzung

Basierend auf 2.613 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 264.640 €
Median 500.604 €
Oberes Quartil 2.047.500 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · Berlin

2.310.000 €
Geschätzter Wert
ca. 50 % über Branchen-Median (?)

Vergabenummer 2026-03-09-SYS-REN
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 12.03.2026
CPV-Code 72000000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 48 Monate
Bindefrist (?) 77 Tage
Nebenangebote nicht zugelassen

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 6.7

Historischer Durchschnitt aus 58.762 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.840 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
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Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist

Daten korrigieren →