Vertrag geändert (2024) Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Oberschwelle
Geändert: NA 05: 18.471,19 € vom 04.03.2022 Sprühprimer: Die Leibungen sind so sandig, dass die Fenster- Dichtbänder ohne Vorbehandlung nicht haften bleiben wür…

ZV - Neustadt - Grundschule Heubischer Straße - Tischler Fenster-/Fassadenbau

Stadt Neustadt bei Coburg · Neustadt bei Coburg · Bayern

Beschreibung

Tischler Fenster-/Fassadenbau

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Ausschreibung für Tischlerarbeiten im Bereich Fenster- und Fassadenbau an der Grundschule Heubischer Straße in Neustadt bei Coburg.

Der Auftrag umfasst Bauleistungen. Es werden übliche Eignungskriterien für Handwerksbetriebe erwartet.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Vertragsänderung Sie sind hier

    Bestehender Vertrag modifiziert

    2 Veröffentlichungen

    • 08.01.2024 Original-Veröffentlichung
    • 04.01.2024 NA 05: 18.471,19 € vom 04.03.2022 Sprühprimer: Die Leibungen sind so sandig, dass die Fenster- Dichtbänder ohne Vorbehandlung nicht haften bleiben würden NA 06: 4.098,96 € vom 25.08.2022 Aufgrund der Verzögerungen im Bauablauf werden die Fensterbänke nach Ablauf der ursprünglichen Vertragsfrist montiert. Die Mehrkostenanmeldung für Materialpreissteigerungen ist begründet NA 07: 12.629,58 € vom 08.02.2023 Nach Abschluss der Putzarbeiten - Innendämmung Fensterleibungen - und Montage der Brüstungskanäle Elt wird die Ausführung der Fensterbänke gegenüber dem LV angepasst. Es wird eine zusätzliche Blendleiste eingeführt, um den Abstand zwischen OK Fensterbrüstung (aufgrund des Altbestandes der Sandsteingewände von Fenster zu Fenster unterschiedlich) und dem horizontal laufenden Brüstungskanal zu schließen. Der Höhenausgleich erfolgt je Fenster vor Ort durch Abhobeln der Blendleisten. Um sichtbare Schraubverbindungen zu vermeiden und ein flächiges Aufkleben der Fensterbänke sicherzustellen, werden alle Hohlräume verfüllt. NA 10: 994,39 € vom 12.06.2023 Im Rahmen der Projektabwicklung wurde die Ausführung gem. Pos. 3.1.14 und 3.1.15 geändert. Es waren Rahmenaufdopplungen an den Fenstern zur Anpassung an die Bestandsöffnungen erforderlich. aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 2.259 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 151.250 €
Median 380.277 €
Oberes Quartil 1.014.049 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Vergabenummer 1020-0452-2020/001440
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Standort Neustadt bei Coburg, Bayern
Veröffentlicht 04.01.2024
CPV-Code 45422000
Bauleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Ahorn
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Schreinerei Riedel · Westhausen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vertragsänderung (?)
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände

Ø Bieter in der Branche 6.9
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 348.706 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 104.528 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 57 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 2/3 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Verfahrensart

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vertrag geändert (2024)). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadt Neustadt bei Coburg · Neustadt bei Coburg

Beschaffungsamt@coburg.de
+49 9561-893155