ABS 46/2 Emmerich - Oberhausen BA 2 - VP 3a Ingenieurbauwerke Betriebsabschnitt 1
KI Die Ausschreibung betrifft den Bau von Ingenieurbauwerken im Betriebsabschnitt 1 der ABS 46/2 Emmerich - Oberhausen, BA 2, VP 3a.
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Kostenlos beobachten →Die Beschaffung umfasst ein breites Spektrum an Leistungen in den Bereichen Oberbau, Kabeltiefbau, Freianlagen, KIB, Oberleitung, EEA 50Hz, Verkehrsstationen, TK, und LST. Die anstehenden Maßnahmen sind im Folgenden aufgeführt: 1. Weichenerneuerungen 2. Neubau von Weichenverbindungen 3. Bau neuer Überleitstellen 4. Dazugehörige elektrische Energieanlagen (EEA) / Telekommunikation 5. Neubau von Weichenheizstationen 6. Anpassung von Oberleitungsanlagen 7. Kabeltiefbau 8. Gleiserneuerungen und Schienenerneuerungen 9. Erneuerung / Neubau von Durchlässen 10. Neubau bzw. Rückbau von Bahnsteigen bzw. Bahnsteigkanten inkl. EEA 11. Bahnsteigverlängerungen 12. Leit- und Sicherungstechnik (LSW) im Bereich Hamburg 13. Erstellung einer Ausführungsplanung 14. Verlängerung und Aufhöhung von vorhandenen Bahnsteigen — Die Beschaffung umfasst ein breites Spektrum an Leistungen in den Bereichen Oberbau, Kabeltiefbau, Freianlagen, KIB, Oberleitung, EEA 50Hz, Verkehrsstationen, TK, und LST. Die anstehenden Maßnahmen sind im Folgenden aufgeführt: 1. Weichenerneuerungen 2. Neubau von Weichenverbindungen 3. Bau neuer Überleitstellen 4. Dazugehörige elektrische Energieanlagen (EEA) / Telekommunikation 5. Neubau von Weichenheizstationen 6. Anpassung von Oberleitungsanlagen 7. Kabeltiefbau 8. Gleiserneuerungen und Schienenerneuerungen 9. Erneuerung / Neubau von Durchlässen 10. Neubau bzw. Rückbau von Bahnsteigen bzw. Bahnsteigkanten inkl. EEA 11. Bahnsteigverlängerungen 12. Leit- und Sicherungstechnik (LSW) im Bereich Hamburg 13. Erstellung einer Ausführungsplanung 14. Neubau einer Eisenbahnüberführung 15. Abbruch einer Personenunterführung 16. Verlängerung und Aufhöhung von vorhandenen Bahnsteigen — Die Beschaffung umfasst ein breites Spektrum an Leistungen in den Bereichen Oberbau, Kabeltiefbau, Freianlagen, KIB, Oberleitung, EEA 50Hz, Verkehrsstationen, TK, und LST. Die anstehenden Maßnahmen sind im Folgenden aufgeführt: 1. Weichenerneuerungen 2. Neubau von Weichenverbindungen 3. Bau neuer
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Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
Korrektur durch den Auftraggeber
Mit dieser aktualisierten EU-Bekanntmachung wurden folgende Sachverhalte aktualisiert: - Die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge wurde vom 25.01.2024 auf den 08.02.2024 verlängert - Die Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen wurde vom 11.01.2024 auf den 25.01.2024 verlängert - Der unter Ziffer 2.1 zur EU-Verordnung 2022/2560 genannte Link wurde aktualisiert und um einen weiteren Link ergänzt Weiterhin ist eine Änderung beim Beschaffer erfolgt. Der Beschaffer (Käufer) ist die DB InfraGO AG.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Die Ausschreibung umfasst umfangreiche Hauptbauleistungen für den Hochleistungskorridor Hamburg-Berlin, inklusive Oberbau, Kabeltiefbau, Oberleitung, LST und Stationsbau.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
„Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/Was-wir-brauchen/OeffentlicheAusschreibungen/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426# sowie https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_23_3765 Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der durchschnittliche Umsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft (hier die Summe des durchschnittlichen Umsatzes aller Mitglieder) muss mindestens folgende Höhe aufweisen: Vergabelos 1: 50 Mio. € (netto); Vergabelos 2: 100 Mio € (netto), Vergabelos 3: 50 Mio € (netto). Bei der Bewerbung auf mehrere Vergabelose gilt die entsprechende Summe aus den vorstehend genannten Beträgen. Die Bieter dürfen ein, zwei oder alle drei Vergabelose anbieten. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben: Lose 1, 2 und 3 oder Lose 1 und 2 oder Lose 1 und 3 oder Lose 2 und 3. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt auf Basis der bekanntgegebenen Wertungskriterien unter Beachtung von Einzellosvergabe im Vergleich zu Gesamtlosvergabe und Loskombinationen. Die Bewerber müssen mit dem Teilnahmeantrag mitteilen, für welches Vergabelos bzw. für welche Vergabelose sie sich bewerben. Der AG hat mit dem Aufruf zum Wettbewerb die maximale zu realisierende Leistung bekannt gegeben. Dieser Leistungsumfang bildet die Grundlage für den Teilnahmewettbewerb. Der AG behält sich vor, bis zur Angebotsaufforderung den Leistungsumfang um bis zu 15 Prozent zu reduzieren und diesen angepassten Leistungsumfang als Angebot anbieten zu lassen. Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Mängelbürgschaft in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Freigabe der finanziellen Mittel vor. Die Freigabe soll bis zum Start des Verhandlungsverfahrens vorliegen. Wenn nicht, kann dies dazu führen, dass das Verhandlungsverfahren nicht durchgeführt wird. In diesem Fall hat der Bewerber keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.“
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
Bestehender Vertrag modifiziert
69 Veröffentlichungen
Vergabeergebnis veröffentlicht · 312 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
Basierend auf 5.163 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Die Ausschreibung betrifft den Bau von Ingenieurbauwerken im Betriebsabschnitt 1 der ABS 46/2 Emmerich - Oberhausen, BA 2, VP 3a.
KI Es wird ein Rahmenvertrag für verschiedene Instandhaltungsarbeiten im Gleisbau, Pflasterarbeiten, Kabelkanal- und Rohrverlegung sowie Mastgründungen und Belagsarbeiten kleineren Umfangs ausgeschrieben.
KI Ausschreibung für Bauleistungen im Bereich Gleisbau und Oberbauarbeiten an den Bahnhöfen Böblingen und Sindelfingen.
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