BIM-Planungsleistungen HOAI Lph 1 und 2, Option Lph 3, 4, 5, 6 und 7, Bf. Lübbenau - Abstellanlage
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Ziele des Projektes sind die Schaffung ausreichender Abstellkapazitäten für elektrifizierte Nahverkehrszüge und Mehrverkehre u. a. im Zusammenhang mit den VBB-Verkehrsverträgen Netz Elbe-Spree und Netz Lausitz, indem die vorhandenen Abstellgleise 7-10 im Bahnhof Lübbenau (Spreewald) inkl. einer verbesserten Anbindung an die Streckengleise ertüchtigt werden. Im Rahmen des Projektes werden an der Schieneninfrastruktur folgende Optimierungen vorgesehen: • Spurplananpassung mit zusätzlicher Anbindung in Richtung Berlin • Elektrifizierung der Gleise 7-10 • Ausstattung mit Rangierwegen • Anpassung der Gleisfeldbeleuchtung • Anpassung der Sicherungstechnik • Errichtung einer Weichenheizungsanlage Inhalt der Ausschreibung ist die Objektplanung der Verkehrsanlagen (Lph 1 und 2, Option1 Lph 3 und 4, Option 2 Lph 5 (nur LST PT1) 6 und 7), die Fachplanung der technischen Streckenausrüstung sowie die Fachplanung der technischen Ausstattung, die Vermessungsleistungen sowie Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung. Einzelheiten zu den geforderten Leistungsinhalten sind den Ausschreibungsunlerlagen zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für BIM-Planungsleistungen (HOAI Lph 1-7) zur Schaffung von Abstellkapazitäten für Nahverkehrszüge in Lübbenau.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 101 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- 05.07.2024 Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer AuftragsvergabeineinemNachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.Nach §135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nachVeröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf derjeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderungder VO(EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die denSanktionsmaßnahmen inArt. 5kderVO (EU) 2022/576 unter fallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossenwerden. Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlungvon Angeboten/Teilnahmeanträgenüber das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. 1.Durch denWirtschaftsteilnehmer sind alsTeilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bisIII.1.3 genanntenErklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, dass derBewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex fürGeschäftspartner(https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/)oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihnfestlegt,einhalten wird. 2. Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention 3. Erklärung, dassernicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.4.Erklärungüber die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive –wiePensionäreund Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters vonPersonen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten. 5.Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder einesmit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässigerWeise zubeeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beimVergabeverfahrenerlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat,die die Vergabeentscheidungbeeinflussen konntebzw. dies versucht hat. Form dergefordertenErklärungen/Nachweise: Alle gefordertenErklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.Auflistung nach o. g.Reihenfolge ineiner Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationenwerden für die Bieterauswahlberücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unterIII.1.1 bisIII.1.3und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und beieinem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagenoder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeberunter Berücksichtigung internerAbstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestenssechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw.zurEinreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragengarnicht oderinnerhalb von wenigerals sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung derTeilnahmeanträge zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einerBietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. DieTeilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der imTeilnehmerwettbewerb zugelassenenBietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zuBietergemeinschaften ist nicht zulässig. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen aufeinesder eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit denBietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
- 05.07.2024 Original-Veröffentlichung
- 05.07.2024 Korrektur der Ausschreibungsunterlagen / Ergänzung fehlende Anlage 1.1 des Ingenieurvertrages
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
1 Veröffentlichung
- 27.01.2026 MKA 03 Im Zuge der Lph. 2 wurde die Notwendigkeit zur Untersuchung von 2 weiteren in Frage kommenden Varianten erkannt. Vertragsabweichung: Die Planung dieser zwei zusätzlichen Varianten ist nicht Vertragsbestandteil und stellt eine zusätzliche Leistung dar.Planungsleistungen in der Lph. 2 zu zwei zusätzlich gewünschten Varianten. Variante 7: Südanbindung (zusätzliche Ein- Ausfahrt für die Gleise 4 bis 10) der ABA Variante 8: Minimalvariante (ausgehend von Variante 1) Untersucht werden die zwei o.b. Varianten zusätzlich zu den 3 bereits beauftragten aus der BAst. aktuell
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