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Erstellung des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels 2025 einschließlich der Fortschreibung 2027
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen · Hamburg · Hamburg · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenErstellung des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels 2025 einschließlich der Fortschreibung 2027🏆 ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH · Hamburg
- ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH · Hamburg
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Vergabe des qualifizierten Hamburger Mietenspiegels 2025 einschließlich der Fortschreibung 2027
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📅 Laufzeit endet am 31.03.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Ermittlung der Leistungspunkte 70 %Qualität
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (siehe dazu auch Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 30 Prozent aus dem Preis und zu 70 Prozent aus den erzielten Leistungspunkten zusammen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl ("Z") erzielt. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich durch Addition der gewichteten Leistungspunktzahl und der gewichteten Preispunktzahl. Die Preispunktzahl wird durch lineare Interpolation zwischen dem fiktiven höchsten Preisangebot (in Höhe des doppelten Preises des niedrigsten Preisangebots) berechnet und mit der maximal möglichen Leistungspunktzahl skaliert. Die Leistungspunktzahl folgt unmittelbar aus der gewichteten Leistungspunktzahl. Die Gesamtpunktzahl "Z" wird auf zwei Nachkommastellen nach der kaufmännischen Rundungsregel gerundet. Die Bieter können maximal 1.000 Leistungspunkte durch die Erfüllung qualitativer Zuschlagskriterien erzielen. Diese werden mit insgesamt 70 Prozent gewichtet. Von den maximal zu erreichenden 1.000 Leistungspunkten müssen die Angebote mindestens 500 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die diese Mindestpunktzahl nicht erzielen, werden in der weiteren Bewertung nicht berücksichtigt. Die 1.000 Leistungspunkte können für eine bieterseitig einzureichende Konzeptbeschreibung, zur Herangehensweise an die Auftragsdurchführung, erzielt werden. Die Konzeptbeschreibung umfasst insgesamt fünf Themengebiete - diese sind nachfolgend tabellarisch dargestellt - die bieterseitig entsprechend abgebildet werden sollen. Für jedes der fünf Themengebiete können jeweils maximal 10 Punkten erreicht werden. Die Wertung erfolgt auf Basis der nachfolgend definierten Zielerreichungsgrade anhand eines Quervergleichs sämtlicher eingereichter Konzeptbeschreibungen. Für eine Untergewichtung werden die jeweils erreichten Punkte jeweils mit dem nachfolgend ausgewiesenen Faktor multipliziert. Die Gründe für die Wertung werden nachvollziehbar und überprüfbar dokumentiert. Die Einzelheiten können Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen entnommen werden.
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Wertung des Preises 30 %Preis
Der Wertungspreis wird mit insgesamt 30 Prozent gewichtet. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (siehe dazu auch Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 30 Prozent aus dem Preis und zu 70 Prozent aus den erzielten Leistungspunkten zusammen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl ("Z") erzielt. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich durch Addition der gewichteten Leistungspunktzahl und der gewichteten Preispunktzahl. Die Preispunktzahl wird durch lineare Interpolation zwischen dem fiktiven höchsten Preisangebot (in Höhe des doppelten Preises des niedrigsten Preisangebots) berechnet und mit der maximal möglichen Leistungspunktzahl skaliert. Die Leistungspunktzahl folgt unmittelbar aus der gewichteten Leistungspunktzahl. Die Gesamtpunktzahl "Z" wird auf zwei Nachkommastellen nach der kaufmännischen Rundungsregel gerundet. Der Wertungspreis entspricht dem Gesamtwertungspreis (brutto) gemäß Preisposition 5 im Formblatt Angebotsschreiben Erstangebot resp. im Falle von Verhandlungen gemäß Preisposition 5 Formblatt Angebotsschreiben Endgültiges Angebot. Null Punkte erhält ein fiktives Angebot, dessen Preis doppelt so hoch ist, wie der niedrigste Wertungspreis (fiktives Höchstangebot). Alle Wertungspreise, die über dem fiktiven Höchstangebot liegen, erhalten ebenfalls null Punkte. Die Wertung und Gewichtung der Wertungspreise erfolgt über eine lineare Interpolation und ist bereits in der oben dargestellten Wertungsformel integriert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Angebote, deren Wertungspreise mindestens doppelt so hoch sind, wie der niedrigste Wertungspreis aller wertungsfähigen Angebote (fiktives Höchstangebot) - was ebenfalls bereits in der oben dargestellten Wertungsformel reflektiert wird - null Punkte erhalten. Die Einzelheiten können Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen entnommen werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber der AG gerügt hat (Rügeobliegenheit), § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Soweit es sich um Verstöße gegen Vergabevorschriften handelt, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter diese spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber der AG rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Die AG wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich über die E-Vergabeplattform informieren. has context menu
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Auftrag wurde zugeschlagen · 140 Tage nach Fristende
Auftragnehmer ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH1 Veröffentlichung
- 21.10.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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