Auswahlverfahren IKZ Geroldshausen - Gigabit-RL 2.0
KI Die Gemeinde Geroldshausen schreibt den Breitbandausbau zur Errichtung eines Gigabitnetzes im Rahmen der Gigabit-RL 2.0 aus.
Stadt Ostheim v. d. Rhön · Ostheim v.d.Rhön · Bayern · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
GlasfaserPlus GmbH
Auftragnehmer
Die Stadt Ostheim v. d. Rhön (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen.
Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in endgültiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) beantragt und ebenfalls bewilligt bekommen.
Die Förderung erfolgt dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb.
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„Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar.“
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Bieter mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke hat die vollen Leistungspunkte erhalten. Für den doppelten Wert der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke wurden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgte eine lineare Interpolation. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke war plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Jeweils berechnet für Vertragslaufzeit von 24 Monate ohne Berücksichtigung von Aktionspreisen, für Produkte im Erschließungsgebiet mit folgenden Merkmalen: a. Flatrate Internetzugang: mit mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 300 Mbit/s im Upload b. Flatrate Telefonie in das deutsche Festnetz c. Flatrate Telefonie in das deutsche Mobilfunknetz d. Inclusive einmaliger Bereitstellungsgebühr e. Inclusive Kosten für das Endkundengerät (Miete oder Kauf Router mit Telefonanlage, LAN-Anschlüssen und WLAN). Das entsprechende Produktinformationsblatt (PIB) war dem Angebot beizufügen. Der Bieter mit dem günstigsten Preis erhielt die vollen Leistungspunkte. Für den doppelten Wert des günstigsten Preises wurden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgte eine lineare Interpolation. Hinweis: Gewertet wurden Tarife die gem. PIB die o.g. Datenübertragungsraten als Minimalangabe bieten.
Jeweils berechnet für Vertragslaufzeit von 24 Monate ohne Berücksichtigung von Aktionspreisen, für Produkte im Erschließungsgebiet mit folgenden Merkmalen: a. Flatrate Internetzugang: mit mindestens 1000 Mbit/s im Download und 1000 Mbit/s im Upload b. Flatrate Telefonie in das deutsche Festnetz c. Flatrate Telefonie in das deutsche Mobilfunknetz d. Inclusive einmaliger Bereitstellungsgebühr e. Inclusive Kosten für das Endkundengerät (Miete oder Kauf Router mit Telefonanlage, LAN-Anschlüssen und WLAN). Das entsprechende Produktinformationsblatt (PIB) war dem Angebot beizufügen. Der Bieter mit dem günstigsten Preis erhielt die vollen Leistungspunkte. Für den doppelten Wert des günstigsten Preises wurden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgte eine lineare Interpolation. Hinweis: Gewertet wurden Tarife die gem. PIB die o.g. Datenübertragungsraten als Minimalangabe bieten.
Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEVVerfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es war daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann. (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (2,5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (0 Punkte).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 346 Tage nach Fristende
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KI Die Gemeinde Geroldshausen schreibt den Breitbandausbau zur Errichtung eines Gigabitnetzes im Rahmen der Gigabit-RL 2.0 aus.
KI Gesucht wird ein Netzbetreiber für den Ausbau und Betrieb eines Gigabitnetzes in Hebertshausen gemäß der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes.
KI Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie die Erbringung von Telekommunikationsdiensten in unterversorgten Gebieten der Gemeinde Baltmannsweiler.
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