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Outputmanagement / KDF-Systeme
Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH (MZG) · Bad Lippspringe · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
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Beschreibung
Die beiden Auftraggeber (Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH - MZG Westfalen - und Karl-Hansen-Klinik GmbH) sind Teil des Konzernverbundes Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH. Das gemeinnützige Unternehmen betreibt Kliniken und Institute in den Bereichen Rehabilitation, Akutmedizin, Pflege, ambulante Versorgung, Sanitätshandel sowie Lehre und Forschung. Gesellschafter sind die Stadt Bad Lippspringe (94 % der Anteile) und der Verein zur Förderung des MZG (6 % der Anteile). Die Durchführung des Verfahrens liegt beim MZG. Es ist alleiniger Ansprechpartner der Bewerber/Bieter in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Die Auftraggeber beauftragen mit der ausgeschriebenen Ein-Partner-Rahmenvereinbarung den Auftragnehmer, den Betrieb der Drucker und Multifunktionsgeräte (Dokumentenverarbeitungsgeräte) an einen externen Dienstleister auszulagern: Die von den Auftraggebern benötigten Dokumentenverarbeitungsgeräte sollen gemietet und auf der Grundlage einer Full-Service-Vereinbarung betrieben werden. Reparaturen, Wartungen und Supportleistungen sind dabei im Einklang mit den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Teil B) festgelegt. Welche Dokumentenverarbeitungsgeräte benötigt werden und welche Anforderungen gelten, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B) einschließlich den Vorgaben des Preisblatts (Anlage B.1) und dem Anforderungskatalog (Anlage B.2). Der Auftragnehmer stellt den Auftraggebern die Hard- und Software zu den in dem Preisblatt ausgewiesenen Konditionen über die gesamte Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung mietweise bereit. Ziel ist die Einführung eines wirtschaftlichen, standardisierten und qualitativ hochwertigen Managed-Print-Service unter Einsatz aktueller Technologien. Dokumentenverarbeitungsgeräte und Konfigurationen sind zu vereinheitlichen. Datenschutz und IT-Sicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte und Softwarekomponenten müssen dem Stand der Technik entsprechen; dieser ist den Auftrag
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Ausschreibung für die Auslagerung des Betriebs von Druckern und Multifunktionsgeräten (Dokumentenverarbeitungsgeräte) durch eine Ein-Partner-Rahmenvereinbarung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„1. Teilnahmewettbewerb: Alle interessierten Bewerber haben die Möglichkeit, einen Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme an der Verhandlungsphase und die Möglichkeit zur Abgabe eines indikativen bzw. verbindlichen Angebots setzt die Erfüllung von in den Vergabeunterlagen detailliert beschriebenen Eignungskriterien voraus. Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung erfüllen, werden 3 bis 5 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Sollten mehr als 3 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der bekanntgemachten Kriterien. Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, ist aber nur noch ein Platz zu vergeben, erfolgt die Vergabe des Platzes durch Losentscheid. 3. Verhandlungsphase: Nach Eingang der indikativen Angebote finden getrennte Verhandlungsgespräche mit den Bietern statt, die ein anforderungsgerechtes indikatives Angebot eingereicht haben. 4. Verbindliches Angebot: Nach Abschluss der ersten Verhandlungsrunde werden deren Teilnehmer, die zuvor ein anforderungsgerechtes indikatives Angebot eingereicht haben, zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert werden. 5. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, welches die Anforderungen des Auftraggebers am besten erfüllt. 6. Transparenz: Das Verfahren wird insbesondere unter Beachtung der Grundsätze von Transparenz und Nichtdiskriminierung durchgeführt. 7. Maßgeblich sind die Regelungen der VgV für ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität im Rahmen der erweiterten Richtwertmethode 100 Pkt.Qualität
Grundlage des Zuschlagskriteriums "Preis" sind die vom Bieter in dem Preisblatt (gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B) angegebenen "Summe brutto" in EUR (nachfolgend "Preis" genannt). Die Summe brutto setzt sich zusammen aus den Preisen für die einzelnen ausgewiesenen Positionen des Preisblattes. Bezüglich der Ermittlung der Leistungspunkte wird auf die Erläuterungen unter Ziffer 6. der Leistungsbeschreibung (Teil B) verwiesen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der "erweiterten Richtwertmethode" entsprechend der UfAB VI, (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen VI - Version 1.0). Dabei wird eine Kennzahl Z als Wert des Quotienten (L/P) für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt: Z = Gesamtsumme der Leistungspunkte (L) / Preis (P). Die Formelparameter werden in folgender Weise definiert: Z = Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis L = Gesamtsumme der Leistungspunkte (Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte) P = Gesamtpreis (Euro). Die Gesamtsumme der Leistungspunkte ergibt sich aus den gewichteten Bewertungskriterien (B-Kriterien). Die Gewichtung der Hauptwertungsbereiche der Leistungspunkte wird wie folgt festgelegt: L = Leistungspunkte. Bei der hier vorgesehenen Anwendung der "erweiterten Richtwertmethode" nach der UfAB VI ist für nah beieinander liegende Angebote ein Schwankungsbereich (SB) für die Kennzahl (Leistungs-Preis-Verhältnis) und für den Zuschlag ein Entscheidungskriterium (EK) für die Wirtschaftlichkeit zu definieren. Bei der Wertung der Angebote werden alle Bieter, deren ermittelte Kennzahlen Z innerhalb des Schwankungsbereichs (SB) des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses liegen in der Zuschlagsentscheidung berücksichtigt. In der vorliegenden Ausschreibung ist der Schwankungsbereich (SB) mit 10 % definiert. Innerhalb dieses Schwankungsbereichs erhält dasjenige Angebot den Zuschlag, welches die höchste Anzahl an Leistungspunkten (L) aufweist (Entscheidungskriterium EK). Sofern kein weiteres Angebot innerhalb des Schwankungsbereichs liegt, erhält das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z (max) den Zuschlag. (vgl. zur Zulässigkeit, UfAB VI, Version 1.0 vom 30.04.2015, 4.21.3; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.12.2009, Az. VII Verg 32/09)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. - Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einreichen. Mindestanforderung: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist. - Hinweis: Die Unterlage ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (gem. Vordruck Anlage A.8 zu Teil A) jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (sofern das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht seit Unternehmensgründung). Hinweis: Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gem. Vordruck Anlage A.4) vorgelegt wird.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Eigenerklärung über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (hierzu gehört die Leistungserbringung im Bereich "Managed Print Service" - Aufstellung und Betreuung von Druckern und Multifunktionsgeräten mit einem vergleichbaren Umfang), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (netto, jeweils getrennt pro Jahr) (gem. Vordruck Anlage A.9 zu Teil A). Hinweis: Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) vorgelegt wird. Die Bepunktung erfolgt bei mehr als drei geeigneten Bewerbern (vgl. insoweit auch Abschnitt 5. der Bewerbungsbedingungen (Teil A)) in folgender Weise: > 4 Millionen Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 20 Punkte > 3.200.000 Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 16 Punkte > 2.400.000 Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 12 Punkte > 1.600.000 Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 8 Punkte > 800.000 Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 4 Punkte < 800.000 Euro netto (Durchschnitt/Jahr) = 0 Punkte
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Änderungsverordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025 (gem. Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Qualitätsmanagement
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG (gem. Vordruck Anlage A.5 zu Teil A) Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Qualitätsmanagement
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG und § 98c AufenthG (gem. Vordruck Anlage A.6 zu Teil A) Hinweis: Der Vordruck ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Benennung (gem. Vordruck Anlage A.10 zu Teil A) von mindestens drei (3) geeigneten Referenzen über Leistungen, die in den letzten drei (3) Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erfolgreich erbracht worden sind. Maßgeblich für die Einordnung in den Drei-Jahres-Zeitraum ist der Zeitpunkt der letzten Leistungserbringung; noch nicht abgeschlossene (laufende) Aufträge werden berücksichtigt, soweit der nachzuweisende Leistungsumfang zum Stichtag bereits erbracht wurde. Jede Referenz muss die nachstehenden Anforderungen 1) (a.-e.) und 2) kumulativ und vollständig innerhalb eines Referenzprojekts für denselben Referenzauftraggeber erfüllen: 1. Der Referenzauftrag umfasst Leistungen zur a. Lieferung von Druckern und Multifunktionsgeräten, b. Herbeiführung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft einschließlich Serviceleistungen (Wartung/Pflege), c. Inbetriebnahme, d. Roll-out sowie e. Unterstützung des Betriebes mit Integration in die vorhandenen Prozesse des Referenzauftraggebers; und 2. ein auf die vorstehenden Leistungen (Ziff. 1 a.-e.) entfallendes Auftragsvolumen von mindestens 300.000 Euro (netto). Maßgeblich ist der auf den vergleichbaren Leistungsumfang entfallende Nettowert, nicht ein etwaiges darüber hinausgehendes Gesamtvolumen des Referenzauftrags. Hinweise: - Bei Bewerbergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen muss für jede Referenz klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und / oder welchem eignungsleihenden Unternehmen zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder ein eignungsleihenden Unternehmen die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden. - Die Auftraggeber behalten sich vor, die Angaben der Bewerber durch Rückfrage bei dem jeweiligen Referenzgeber zu verifizieren. Die Bepunktung erfolgt bei mehr als drei geeigneten Bewerbern (vgl. insoweit auch Abschnitt 5. der Bewerbungsbedingungen (Teil A)) in folgender Weise: Gewertet werden max. 10 Referenzen, wobei die Mindestreferenz nicht gewertet wird. Wertung mit je 5 Punkten. Max. 50 Punkte möglich.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verwandte Bekanntmachungen
📅 .icsWeitere Bekanntmachungen desselben Auftraggebers mit ähnlichem Titel und Zeitraum — automatisch verknüpft.
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Ausschreibung Sie sind hier
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2 Veröffentlichungen
- 27.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 22.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 131 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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