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Umsetzung und Betrieb eines Druck- und Kopierkonzeptes
Landkreis Stendal · Hansestadt Stendal · Sachsen-Anhalt · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Schön Bürosysteme GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Lieferung und Installation von Drucker und Kopierer
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Bewertende Teststellung 40 %Qualität
gemäß Bewertungsmatrix Teststellung (siehe Anlage Preis- und Kriterienkatalog) Gewichtung 40% Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 4.000 Punkte. Die Teststellung erfolgt in Stendal, Hospitalstraße 1- 2, 39576 Hansestadt Stendal. Zu liefern ist ein Color Multifunktionssystem gem. Punkt 2.3 Kriterienkatalog inklusive Kartenleser, embedded Client Softwarelösung und Finisher. Weiterhin ist die Softwarelösungen gemäß Preis- und Kriterienkatalog "Kriterien Software Verwaltung" auf einer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Instanz zu installieren und entsprechend einzuweisen. -Bewertungsschritt 2 -
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Leistungspunkte Kriterienkatalog 30 %Qualität
Gewichtung 30% Die maximal erreichbare Leistungspunktzahl Kriterienkatalog Hardware beträgt 3.000 Punkte. Die Gesamtleistungspunkte der Angebote errechnen sich im Rahmen der späteren Bewertung wie folgt: 1.Bewertung der Leistung der sich jeweils auf der untersten Ebene befindenden Einzelkriterien (Vergabe von Bewertungspunkten 0 - 5) 2. Errechnung der Leistungspunkte durch Multiplikation der ermittelten Bewertungspunkte mit den festgelegten Gewichtungspunkten auf der Ebene der Einzelkriterien 3. Summierung der Leistungspunkte der Einzelkriterien und Erreichnung der Leistungspunkte durch Multiplikation mit dem festgelegten Gewichtsungspunkt auf der Ebene der Kriteriengruppen - Bewertungsschritt 1 -
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Preis 30 %
Bewertung Angebotspreis Preispunkt: Gewichtung 30% = 3.000 Punkte für den niedrigsten Angebotspreis Die Punkteermittlung für die Angebotspreise der anderen Bieter, erfolgt über das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis als Referenzwert und dem zu wertenden Angebotspreis. günstigster Angebotspreis netto in € = x zu bewertender Angebotspreis netto in € = Y - Bewertungsschritt 1 -
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 83 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Schön Bürosysteme GmbH1 Veröffentlichung
- 27.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 194 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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