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Hardware für hybride Videokonferenzen
IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) AöR · Kiel · Schleswig-Holstein · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Lieferung, Einrichtung und Service von mobilen Projektionssystemen (Beamer) inklusive Zubehör.
- Die Geräte sind für den flexiblen Einsatz ohne feste Installation in verschiedenen Verwaltungsräumen vorgesehen.
- Der CPV-Code 32232000 deutet auf audiovisuelle Geräte hin, was zur Beschreibung passt.
- Es handelt sich um eine offene Standardausschreibung für Lieferungen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-, Präsentations- und Medientechnik einschließlich Erbringung losbezogener hiermit verbundener Dienstleistungen zum Zweck der Durchführung von Videokonferenzen im Rahmen hybrider Gremiensitzungen kommunaler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Einfache Richtwertmethode gem. UfAB 2018 50 %Preis
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P. In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode folgende Bedeutung: Z entspricht der Zuschlags-/Bewertungszahl, also dem Leistungs-Preisverhältnis des Angebots. L entspricht dem (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung). P entspricht dem Preis für die angebotene Leistung, also dem Gesamtpreis gem. Preisblatt. Das Angebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält den Zuschlag. Maßgeblich für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist der Bruttopreis.
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Leistungsbewertung gemäß Bewertungsmatrix 50 %Qualität
Bewertung des Beratungskonzepts: Der Bieter hat darzustellen, wie er eine abrufberechtigte Kommune bei der bedarfsgerechten Auswahl, Dimensionierung und Integration der für hybride Gremiensitzungen erforderlichen Hardware berät. Das Konzept darf einen Umfang von zwölf DIN-A4-Seiten einschließlich Abbildungen und Ta-bellen nicht überschreiten. Allgemeine Unternehmensdarstellungen, Produktwerbung und die bloße Wiederholung der Leistungsbeschreibung werden nicht bewertet. Es wurden 5 Bewertungskriterien und insgesamt 20 Unterkriterien festgelegt. Alle Unterkriterien werden gleichgewichtet und entsprechen somit 5% der Punkte; es können je Unterkriterium ungewichtet 0, 250 oder 500 Punkte erreicht werden. Insgesamt können so nach Gewichtung 500 Gesamtpunkte erreicht werden, wobei mindestens die Hälfte zu erreichen ist. Je nach Anzahl der Unterkriterien pro Bewertungskriterium ergeben sich folgende Bewertungsanteile: 1. Vorbereitung, Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung (20%): 4 Unterkriterien 2. Entwicklung und Begründung der technischen Lösung (30%): 6 Unterkriterien 3. Berücksichtigung der räumlichen und kommunalen Rahmenbedingungen (20%): 4 Unterkriterien 4. Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit der Empfehlung (15%): 3 Unterkriterien 5. Dokumentation und Qualitätssicherung (15%): 3 Unterkriterien
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Einfache Richtwertmethode gem. UfAB 2018 50 %Preis
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P. In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode folgende Bedeutung: Z entspricht der Zuschlags-/Bewertungszahl, also dem Leistungs-Preisverhältnis des Angebots. L entspricht dem (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung). P entspricht dem Preis für die angebotene Leistung, also dem Gesamtpreis gem. Preisblatt. Das Angebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält den Zuschlag. Maßgeblich für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist der Bruttopreis.
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 50 %Qualität
Bewertung des Beratungskonzepts: Der Bieter hat darzustellen, wie er eine abrufberechtigte Kommune bei der bedarfsgerechten Auswahl, Dimensionierung und Integration der für hybride Gremiensitzungen erforderlichen Hardware berät. Das Konzept darf einen Umfang von zwölf DIN-A4-Seiten einschließlich Abbildungen und Ta-bellen nicht überschreiten. Allgemeine Unternehmensdarstellungen, Produktwerbung und die bloße Wiederholung der Leistungsbeschreibung werden nicht bewertet. Es wurden 5 Bewertungskriterien und insgesamt 20 Unterkriterien festgelegt. Alle Unterkriterien werden gleichgewichtet und entsprechen somit 5% der Punkte; es können je Unterkriterium ungewichtet 0, 250 oder 500 Punkte erreicht werden. Insgesamt können so nach Gewichtung 500 Gesamtpunkte erreicht werden, wobei mindestens die Hälfte zu erreichen ist. Je nach Anzahl der Unterkriterien pro Bewertungskriterium ergeben sich folgende Bewertungsanteile: 1. Vorbereitung, Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung (20%): 4 Unterkriterien 2. Entwicklung und Begründung der technischen Lösung (30%): 6 Unterkriterien 3. Berücksichtigung der räumlichen und kommunalen Rahmenbedingungen (20%): 4 Unterkriterien 4. Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit der Empfehlung (15%): 3 Unterkriterien 5. Dokumentation und Qualitätssicherung (15%): 3 Unterkriterien
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Einfache Richtwertmethode gem. UfAB 2018 50 %Preis
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P. In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode folgende Bedeutung: Z entspricht der Zuschlags-/Bewertungszahl, also dem Leistungs-Preisverhältnis des Angebots. L entspricht dem (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung). P entspricht dem Preis für die angebotene Leistung, also dem Gesamtpreis gem. Preisblatt. Das Angebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält den Zuschlag. Maßgeblich für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist der Bruttopreis.
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 50 %Qualität
Bewertung des Beratungskonzepts: Der Bieter hat darzustellen, wie er eine abrufberechtigte Kommune bei der bedarfsgerechten Auswahl, Dimensionierung und Integration der für hybride Gremiensitzungen erforderlichen Hardware berät. Das Konzept darf einen Umfang von zwölf DIN-A4-Seiten einschließlich Abbildungen und Ta-bellen nicht überschreiten. Allgemeine Unternehmensdarstellungen, Produktwerbung und die bloße Wiederholung der Leistungsbeschreibung werden nicht bewertet. Es wurden 5 Bewertungskriterien und insgesamt 20 Unterkriterien festgelegt. Alle Unterkriterien werden gleichgewichtet und entsprechen somit 5% der Punkte; es können je Unterkriterium ungewichtet 0, 250 oder 500 Punkte erreicht werden. Insgesamt können so nach Gewichtung 500 Gesamtpunkte erreicht werden, wobei mindestens die Hälfte zu erreichen ist. Je nach Anzahl der Unterkriterien pro Bewertungskriterium ergeben sich folgende Bewertungsanteile: 1. Vorbereitung, Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung (20%): 4 Unterkriterien 2. Entwicklung und Begründung der technischen Lösung (30%): 6 Unterkriterien 3. Berücksichtigung der räumlichen und kommunalen Rahmenbedingungen (20%): 4 Unterkriterien 4. Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit der Empfehlung (15%): 3 Unterkriterien 5. Dokumentation und Qualitätssicherung (15%): 3 Unterkriterien
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Preis 100 %
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Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Alle Angebote ausgeschlossen
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- 09.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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