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Planungsleistungen inkl. OSA für die Überführungsbrücke Wilhelm-Nieswandt-Allee - Stadt Essen
Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr · Essen · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 19.11.2026, 10:00 Uhr (noch 31 Tage)
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen, die u.a. den unten aufgeführten Bereichen der HOAI zugeordnet werden, wobei das Leistungsverzeichnis eine weitere Detaillierung der zu erbringenden Leistungen enthält. Die Auftraggeberin weist insbesondere ausdrücklich darauf hin, dass auch umfangreiche besondere Leistungen nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses Bestandteil der Planungsleistungen sind. Die Vorbereitung von los- bzw. abschnittsweisen Ausschreibungsunterlagen kann ggf. erforderlich sein und ist somit Teil des Leistungsumfangs. Eine gesonderte Vergütung findet in diesen Fällen nicht statt. Die Beauftragung der einzelnen Leistungen und Leistungsphasen erfolgt stufenweise und steht daher unter dem Vorbehalt entsprechender Zustimmungen. Die Stufenbeauftragungen der einzelnen Leistungsbilder müssen nicht parallel, sondern können auch zeitversetzt erfolgen. Die Unterlagen sind unabhängig vom Bearbeitungsstand stets so zu gestalten, dass diese für Planfeststellungsverfahren, politische Beschlüsse und Förderanträge oder sonstige offizielle Zwecke verwendet werden können. Im Folgenden sind die jeweiligen Leistungsbilder, unterteilt nach den beabsichtigten Beauftragungsstufen aufgeführt. Gegebenenfalls werden je nach den projektspezifischen Erfordernissen auch nur Anteile einer Stufe beauftragt. 1. Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. Teil 3, Abschnitt 3, § 43 ff. HOAI i.V.m. Anlage 12 HOAI Lph 1 - 9 inkl. örtl. Bauüberwachung sowie besondere Leistungen 2. Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4, Abschnitt 1, § 51 ff. HOAI i.V.m. Anlage 14 HOAI Lph 2 - 6 sowie besondere Leistungen Als zusätzliche Leistungen sind die Einbindung eines Baumgutachters, die Qualitäts- und Fertigungsüberwachung, Prüfstatiker, SiGeKo sowie die Bauleitung und Bauüberwachung anzubieten. Zudem ist die Verkehrsführung / Verkehrsplanung für den Ausführungszeitraum mit zu planen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Planungsleistungen für die Sanierung der Überführungsbrücke Wilhelm-Nieswandt-Allee in Essen.
- Leistungsumfang beinhaltet Schadensanalyse, statische Berechnungen (HOAI), Standsicherheitsnachweise und Neuplanung der Verkehrsfläche/Geländer.
- Erforderlich sind Nachweise über die Eignung für Planungsleistungen im Ingenieurbau, insbesondere Brückenbau.
- Es handelt sich um ein nicht offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Die Stadt Essen sucht Planungsleistungen für die Sanierung einer Überführungsbrücke.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung - Betriebshaftpflichtversicherung, Mindestdeckungsumme 2.000.000,- EUR für Personen- / Sach- / Vermögensschäden
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Technische Ausstattung - Die für die Bearbeitung des ausgeschriebenen Auftrags notwendige technische Ausstattung nach heutigem Stand der Technik muss vorhanden sein.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Formulare Eignungsprüfung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Fachplanung aus dem Bereich Tragwerksplanung - Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Fachplanung aus dem Bereich Tragwerksplanung, mindestens Honorarzone III Eine Referenz - Fachplanung aus dem Bereich Tragwerksplanung und die als Nachweis der Leistungsphase 2 oder 3 des abgefragten Leistungsbildes dient und die weiteren Mindestanforderungen ebenfalls erfüllen. Eine Referenz - Fachplanung aus dem Bereich Tragwerksplanung und die als Nachweis der Leistungsphase 5 des abgefragten Leistungsbildes dient und die weiteren Mindestanforderungen ebenfalls erfüllen. Eine Referenz - Fachplanung aus dem Bereich Tragwerksplanung und die als Nachweis der Leistungsphase 6 des abgefragten Leistungsbildes dient und die weiteren Mindestanforderungen ebenfalls erfüllen. Werden Referenzen vorgelegt, die in eine höhere Honorarzone als die Mindesthonorarzone III eingestuft sind, werden hierfür Punkte vergeben. Bei der Bepunktung wird maximal eine Referenz berücksichtigt. Hierbei handelt es sich jeweils um diejenigen Referenzen mit der höchsten Honorarzoneneinstufung. In der hiermit zu wertenden Referenz müssen mind. die Lph 2 oder 3 sowie die Lph 5 abgedeckt sein. Liegen mehr als zwei Referenzen vor (weil die einzelnen Leistungsphasen durch verschiedene Referenzen belegt werden), die in eine höhere Honorarzone als die Mindesthonorarzone III eingestuft sind, bleibt dies bei der Bepunktung unberücksichtigt. (Beispiel: Liegt eine Referenz vor, welche die Lph 2 oder 3 sowie die Lph 5 abdeckt und die der Honorarzone V zuzuordnen ist, so wird diese Referenz gewertet, auch wenn eine weitere Referenz vorliegt, welche die Lph 2 oder 3 sowie die Lph 5 abdeckt und die der Honorarzone IV zugeordnet ist.) Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone IV eingestuft ist, werden 4 Punkte vergeben. Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone V eingestuft ist, werden 6 Punkte vergeben. Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Planung von Ingenierubauwerken Brückenbauwerke - Honorarzone der vorgelegten Referenzen - Planung von Ingenierubauwerken Brückenbauwerke, mindestens Honorarzone III Eine Referenz - Planung von Ingenierubauwerken Brückenbauwerke aus dem Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke (Gruppe 7 - sonstige Einzelbauwerke: Brückenbauwerke) und die als Nachweis der Leistungsphase 2 oder 3 des abgefragten Leistungsbildes dient und die weiteren Mindestanforderungen ebenfalls erfüllen. Eine Referenz - Planung von Ingenierubauwerken Brückenbauwerke aus dem Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke (Gruppe 7 - sonstige Einzelbauwerke: Brückenbauwerke) und die als Nachweis der Leistungsphase 5 oder 6 des abgefragten Leistungsbildes dient und die weiteren Mindestanforderungen ebenfalls erfüllen. Eine Referenz - Planung von Ingenieurbauwerken / Brückenbauwerken, die als Nachweis der Leistungsphase 8 einschließlich Objektüberwachung bzw. örtlicher Bauüberwachung des abgefragten Leistungsbildes dient und die weiteren Mindestanforderungen erfüllt. Werden Referenzen vorgelegt, die in eine höhere Honorarzone als die Mindesthonorarzone III eingestuft sind, werden hierfür Punkte vergeben. Bei der Bepunktung wird maximal eine Referenz berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um diejenige Referenz mit der höchsten Honorarzoneneinstufung. In der hiermit zu wertenden Referenz müssen mindestens die Lph 2 oder 3 sowie die Lph 5 oder 6 abgedeckt sein. Die Leistungsphase 8 wird bei der Bepunktung nicht zwingend vorausgesetzt. Liegen mehrere Referenzen vor, die in eine höhere Honorarzone als die Mindesthonorarzone III eingestuft sind, wird die Referenz mit der höchsten Honorarzoneneinstufung berücksichtigt. (Beispiel: Liegt eine Referenz vor, welche die Lph 3, 5 und 8 abdeckt, und die der Honorarzone V zuzuordnen ist, so wird diese Referenz gewertet, auch wenn eine weitere Referenz vorliegt, welche die Lph 3, 5 und 8 abdeckt, und die der Honorarzone IV zugeordnet ist.) Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone IV eingestuft ist, werden 4 Punkte vergeben. Für die zu berücksichtigende Referenz, die in die Honorarzone V eingestuft ist, werden 6 Punkte vergeben. Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Investitionsvolumen der vorgelegten Referenzen - Fachplanung Tragwerksplanung - Werden Referenzen vorgelegt, die das Mindestinvestitionsvolumen von 90.000,- EUR brutto übersteigen, werden hierfür Punkte vergeben. Bei der Bepunktung wird maximal eine Referenz berücksichtigt, die das Mindestinvestitionsvolumen überschreitet. Hierbei handelt es sich um diejenige Referenz, die das höchste Investitionsvolumen aufweist. In der hiermit zu wertenden Referenz müssen mindestens die Lph 2 oder 3, die Lph 5 sowie die Lph 6 abgedeckt sein.Liegen mehrere Referenzen vor, weil die einzelnen Leistungsphasen durch verschiedene Referenzen belegt werden sollen, die das Mindestinvestitionsvolumen übersteigen, bleibt dies bei der Bepunktung unberücksichtigt. Für die zu berücksichtigende Referenz, die ein Investitionsvolumen von mehr als 100.000,- EUR brutto bis einschließlich 300.000 EUR brutto aufweist, werden 2 Punkte vergeben. Für die zu berücksichtigende Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 300.000,- EUR brutto bis einschließlich 600.000 EUR brutto aufweist, werden 4 Punkte vergeben. Für die zu berücksichtigenden Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 600.000 EUR brutto aufweist, werden 6 Punkte vergeben. Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Investitionsvolumen der vorgelegten Referenzen - Planung Ingenieurbauwerke Brückenbauwerke - Werden Referenzen vorgelegt, die das Mindestinvestitionsvolumen von 100.000,- EUR brutto übersteigen, werden hierfür Punkte vergeben. Bei der Bepunktung wird maximal eine Referenz berücksichtigt, die das Mindestinvestitionsvolumen überschreitet. Hierbei handelt es sich um diejenige Referenz, die das höchste Investitionsvolumen aufweist. In der hiermit zu wertenden Referenz müssen mind. die Lph 2 oder 3, die Lph 5 oder 6, sowie die Lph 8 abgedeckt sein. Liegen mehrere Referenzen vor, weil die einzelnen Leistungsphasen durch verschiedene Referenzen belegt werden sollen, die das Mindestinvestitionsvolumen übersteigen, bleibt dies bei der Bepunktung unberücksichtigt. Für die zu berücksichtigende Referenz, die ein Investitionsvolumen von mehr als 200.000,- EUR brutto bis einschließlich 400.000 EUR brutto aufweist, werden 2 Punkte vergeben. Für die zu berücksichtigende Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 400.000,- EUR brutto bis einschließlich 700.000 EUR brutto aufweist, werden 4 Punkte vergeben. Für die zu berücksichtigenden Referenzen, die ein Investitionsvolumen von mehr als 700.000 EUR brutto aufweist, werden 6 Punkte vergeben. Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Mindestanzahl Jahresdurchschnitt 3 - Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Mindestanzahl Jahresdurchschnitt 3 Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke mehr als 3 bis einschließlich 5 = 2 Punkte Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke mehr als 5 bis einschließlich 8 = 4 Punkte Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich konstruktive Ingenieurbauwerke mehr als 8 = 6 Punkte Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Mindestanzahl Jahresdurchschnitt 3 - Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Mindestanzahl Jahresdurchschnitt 3 Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung mehr als 3 bis einschließlich 5 = 2 Punkte Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung mehr als 5 bis einschließlich 8 = 4 Punkte Durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte im Planungsbereich Tragwerksplanung mehr als 8 = 6 Punkte Die Gesamtbewertung der Hauptkriterien ist auf 1.000 Punkte interpoliert.
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Durchschnittliche Personalstärke
Allgemeinen personelle Leistungsfähigkeit - Die erforderlichen personellen Ressourcen (zahlenmäßig und hinreichend qualifiziert) müssen vorliegen, um den Auftrag den zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen des Auftrags entsprechend umzusetzen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 31 Tage
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 19.11.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
- 18.10.2026 Auch in evergabe.nrw.de publiziert
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 7.061 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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