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Markt Garmisch-Partenkirchen: Beschaffung eines LKW mit Ladekran für den Bauhof
Markt Garmisch-Partenkirchen · Garmisch-Partenkirchen · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 02.10.2026, 13:00 Uhr (noch 40 Tage)
Beschreibung
Der Markt Garmisch-Partenkirchen beabsichtigt die Beschaffung eines (1) neuen LKW mit Ladekran für ihren Bauhof. Der LKW mit Ladekran wird in einem (1) Fachlos beschafft: 1 Stk. LKW mit Ladekran (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau) Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in dem Dokument "AELP_Garmisch_Bauhof_LKW".
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung eines neuen LKW mit Ladekran für den Bauhof Garmisch-Partenkirchen.
- Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren in einem Fachlos.
- Die genauen technischen Spezifikationen des Fahrzeugs sind dem Dokument 'AELP_Garmisch_Bauhof_LKW' zu entnehmen.
- Es handelt sich um eine Beschaffung von Liefergegenständen (Fahrzeug).
Der Markt Garmisch-Partenkirchen beschafft einen neuen LKW mit Ladekran für den Bauhof.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Erweiterte Richtwertmethode 50 %Qualität
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Preis 50 %
Erweiterte Richtwertmethode
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2 (der BB): Abgabe formell und inhaltlich beanstandungsfreier Eigenerklärungen gemäß Ziff. 4.2 der Bewerbungsbedingungen, insbes. zu Ausschlussgründen und in Sachen "Russland-Sanktionen".
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand: Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2023, 2024 und 2025 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand mindestens 700.000 Euro netto betrug (Mindestanforderung )Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert. (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Referenzprojekte: Benennen Sie drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare (= vergleichbare Kommunalfahrzeuge) Referenzaufträge aus den letzten zwei Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot). Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich: • Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen • Angabe des jeweiligen Referenzauftraggeber (Ausschlusskriterium)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 40 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 02.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 82 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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