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ex-post: Softwareverteilungs- und Patchmanagementlösung
kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR · Bayreuth · Bayern · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 Vergebenex-post: Softwareverteilungs- und PatchmanagementlösungRahmen 9.000.000 €🏆 Vertragspartner · Deutschland
- Vertragspartner · Deutschland
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Ausschreibung einer Softwareverteilungs- und Patchmanagementlösung für 23.000 Windows-Endpunkte.
- Beschaffung erfolgt über die EVB-IT Rahmenvereinbarung mit einem Höchstvolumen von 9 Mio. Euro netto.
- Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier Jahre, mit einer verpflichtenden Erstbestellung von vier Jahren.
- Lizenzierung als Kauf (inkl. Pflegeleistungen) oder Miete (on-premise oder Cloud) möglich.
- Angebote müssen die Vorgaben der EVB-IT Rahmenvereinbarung erfüllen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Es wird eine produktspezifische Softwareverteilungs- und Patchmanagementlösung für 23.000 verwaltete Windows-Endpunkte ausgeschrieben. Die Auftraggeberin beabsichtigt, Softwarekomponenten lizenzrechtlich als Kauf (einschließlich der dazugehörenden Pflegeleistungen) sowie als Miete in den Betriebsmodellen on prem sowie als Cloud (nur bei Miete) zu beschaffen. Es wird die EVB-IT Rahmenvereinbarung zur Anwendung kommen. Das Höchstvolumen für Bestellungen aus diesem Vertrag wird auf 9 Mio. Euro netto festgelegt. Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung dieser Höchstgrenze. Innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren können bis zur Erreichung der Höchstgrenze Lizenzen bestellt werden. Die Laufzeit der verpflichtenden Erstbestellung ist auf vier Jahre ausgerichtet. Die Rahmenvereinbarung gilt nach ihrer Beendigung für die Laufzeit der Einzelbestellungen weiter fort.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„In diesem Verfahren werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit von Informationen ergriffen, d.h. es ist die Abgabe einer Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich und zum Schutz sicherheitsrelevanter Informationen werden die Unterlagen für die Angebotsphase nur stufenweise bekanntgegeben. Die Abgabe der für die Eignungsfeststellung erforderlichen Teilnahmeunterlagen (Anlagen 1 - 7 der Bewerbungsbedingungen) und des Nachweises der Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 (oder vergleichbar) sowie der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen) hat vor Ablauf der Teilnahmefrist zu erfolgen. Die Eignungsleihe ist beim Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 27001 oder vergleichbar im Rahmen der Eignungsprüfung ausgeschlossen. Nach Eignungsfeststellung werden alle geeigneten Bewerber, die eine unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung eingereicht haben, zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Nur dieser Personenkreis erhält Zugriff auf sämtliche Informationen im Rahmen dieser Vergabe. Nach Abgabe des (Erst-)Angebotes werden Verhandlungen durchgeführt. Eine Reduzierung des Bieterfeldes während der Verhandlungen bleibt für den Fall vorbehalten, dass keine Einigung mit dem Bieter erzielt werden kann. Anschließend werden die verbliebenen Bieter zur Abgabe des finalen Angebotes aufgefordert. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Preis ergibt sich aus den Angaben des Bieters, die im Preisblatt vorzunehmen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 9.000.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier TED EU
Auftrag wurde zugeschlagen · 134 Tage nach Fristende
Auftragnehmer VertragspartnerAuftragsvolumen (Rahmen) 9.000.000 €1 Veröffentlichung
- 09.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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