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Bahnhofsvorplatz_Freianlagenplanung_2025
Stadt Bad Pyrmont · Bad Pyrmont · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBahnhofsvorplatz_Freianlagenplanung_2025🏆 Pabsch Ingenieure GmbH · Hildesheim
- Pabsch Ingenieure GmbH · Hildesheim
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Pabsch Ingenieure GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Stadt Bad Pyrmont (AG), beabsichtigt, Planungsleistungen der Leistungsbilder Objektplanung Freianlagen nach Anlage 11 HOAI und der Technischen Ausrüstung (Wasserspiel) nach Anlage 15 HOAI für die Baumaßnahme "Umgestaltung Bahnhofsvorplatz inklusive Kreisverkehr" zu vergeben. Der AG beabsichtigt, für das Leistungsbild der Objektplanung Freianlagen und für das Leistungsbild der technischen Ausrüstung betreffend das Wasserspiel die Leistungsphasen 1-9 ausführen zu lassen. Im Zuge der Baumaßnahme soll der Bahnhofsvorplatz der Stadt Bad Pyrmont mit dem Ziel einer vollständigen funktionalen und gestalterischen Neuordnung umgestaltet werden. Wesentliche Aspekte sind dabei die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, die Barrierefreiheit, die Verbesserung der Anbindung des ÖPNV an den Bahnhof, die Vergrößerung der Aufenthaltsqualität, die Neuordnung des Parkens (mit Kurzzeit-, Taxi- und Behindertenstellplätzen) sowie die Errichtung neuer attraktiver Fahrradabstellanlagen. Die Ziele werden konkret durch eine veränderte Zuwegung in Form eines Kreisverkehrs, die Neugestaltung des Vorplatzes selbst sowie die Errichtung eines Busbahnhofs realisiert. Zur Ermittlung des Beschaffungsbedarfes hat die Stadt Bad Pyrmont eine umfassende Grundlagenermittlung durchführen lassen. Ergebnis dieser Grundlagenermittlung ist der Erläuterungsbericht der SHP Ingenieure mit Stand September 2022. Das Ergebnis dieses Erläuterungsberichts ist durch die verantwortlichen politischen Gremien im Frühjahr 2022 bestätigt worden und soll nunmehr realisiert werden. Der genannte Erläuterungsbericht liegt mit Anlagen den Vergabeunterlagen bei. Der AG geht derzeit von Herstellungskosten in Höhe von ca. 4.300.000 EUR brutto aus. Hiervon entfallen ca. 416.000 EUR brutto auf die Herstellung der Freianlagen und ca. 63.000 EUR auf die technische Ausrüstung für das Wasserspiel.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Pabsch Ingenieure GmbH1 Veröffentlichung
- 05.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 889 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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