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Erweiterung/Umbau Ahorn-Grundschule Bergfelde, Hohen Neuendorf: Planungsleistungen Technische Ausrüstung gem. HOAI §55
Stadtverwaltung Hohen Neuendorf · Hohen Neuendorf · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
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s.a. Ziffer 2.1. Die derzeit weitestgehend 2-zügige Ahorn-Grundschule soll zu einer 3-zügigen Grundschule erweitert werden. Die Schule besteht aus einem 2-geschossigen Gebäude mit teilweise ausgebautem Dachgeschoss aus dem Jahr 1911 und einem später errichteten Anbau (Westflügel). Im Jahr 2006 wurde die Schule mit einem 2-geschossigen Neubau erweitert. Die aktuelle Planung sieht nun den Neubau einer Zweifeldhalle mit Bibliothek und Fachräumen vor (2 Geschosse [EG/UG]) sowie den Umbau/Entkernung der Bestandssporthalle für die Nutzung als Veranstaltungsraum, Aula und Mensa mit Ausgabeküche. Die Planungen und energetischen Nachweise sollen nach gültigem GebäudeEnergieGesetz - GEG 2020/novelliert 2023 erfolgen. Die Umsetzung muss voraussichtlich in Bauabschnitten und unter Beachtung des laufenden Schulbetriebes erfolgen. Es ist vorgesehen, das Vorhaben unter Inanspruchnahme unterschiedlicher Fördermittel (EU, Bund, Land) zu realisieren. Der gesamte Planungs- und Realisierungsprozess ist unter Beachtung/ Einhaltung der jeweiligen Förderbedingungen zu gestalten. Die geplanten Baumaßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Schule/Sporthalle; 2. Art der Baumaßnahme: Neubau / Bauen im Bestand; 3. BGF: rd. 2.400 qm Neubau / 560 qm Bestand; 4. geschätzte Baukosten Summe KGr 300-400 brutto (Stand 12/2023 - Vorzugsvariante C): rd. 8,03 Mio. Euro (davon in KGr 400 rd. 2,26 Mio. EUR). Darin sind die Kosten für eine Ausgabeküche noch nicht berücksichtigt. Ausgeschrieben sind die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1- 8 gem. HOAI §§55/53 für den Neubau sowie die Bestandshalle (Sanierung/Umbau), Leistungsphasen 1-8. Außerdem soll ein Gesamtkonzept für die Wärmeversorgung des Schulstandorts (Neubauten + Bestand) - mit einer Variante bzgl. Einbeziehung des benachbarten städtischen Kita-/Hort-Campus - untersucht werden (LPh 1-2); die derzeitige Versorgung des Bestandes erfolgt zu 100% über Gaskessel. Standorte und Auslegung der
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Änderungen am Verfahren
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung von Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung (HOAI §55, Anlagengruppen 1-8) für den Neubau und Umbau von Sporthallen an der Ahorn-Grundschule Bergfelde.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. §160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt. (2.) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 21.08.2024 Korrektur durch den Auftraggeber · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 49 Tage nach Fristende
Auftragnehmer KMG Ingenieurgesellschaft mbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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